Endverbleibserklärungen

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  • Hallo zusammen!

    Zu meinen Aufgabenbereich als FaSi gehört auch das ganze Umweltsystem unserer Firma :( In letzter Zeit landen verstärkt sogenannte Endverbleibserklärung bei mir die ich für den Bezug von Chemikalien unterschreibe. Jetzt geht es darum, das solche Leute die das unterschreiben, auch dazu berechtigt bzw. beauftragt sein sollen / müssen. Unsere Führung ist meistens bei Kunden und / oder anderen Dienstreisen und somit nicht im Hause um das zu unterschreiben.
    Frage: Kennt oder hat jemand von euch so einen Entwurf / Vorlage für so eine Beauftragung? Im Netz konnte ich nicht mal ansatzweise etwas finden.

    Gruß
    Micha

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  • Für mich bist Du da die falsche Person, die die Endverbleibserklärung unterzeichnet. Hast du faktisch Zugriff auf die entsprechenden Chemikalien? Kannst Du deren Verbleib lückenlos nachverfolgen?
    Bei Stoffen die im Labor landen, wäre für mich der Laborleiter die entsprechende Person, bei Produktionsware der entsprechende Produktionsleiter evt. herunter gebrochen auf die Anlagenbereiche.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    aus meiner Sicht haben die Endverbleibserklärungen nichts mit Arbeitsschutz und nichts mit Umweltmanagement zu tun.
    In der Erklärung soll jemand bestätigen, das mit der Chemie kein Unfug getrieben wird (z.B. in böse Länder verkaufen oder Bomben bauen). Dies sollte, wie AxelS schon gesagt hat, immer der Vorgesetzte des Bereiches tun in dem das Zeug verwendet wird. Eventuell kann man denen die Aufgabe ja mit in die Stellenbeschreibung oder in die Übertragung der Unternehmerpflichten reinschreiben - einen Vordruck direkt für das Thema ist mir nicht bekannt.

    Gruss

    EHS Mann

  • Hi,

    Adressat der Unterzeichnung der Endverbleibserklärung ist derjenige, der für den "Endverbleib" (üblicherweise Verbrauch) der Chemikalien verantwortlich ist. In der Regel ist das Aufgabe der zuständigen Bereichsleiter des Bereichs, in dem die Chemikalie benötigt und verarbeitet wird. Falls eine Chemikalie in mehreren Bereichen benötigt wird, ist üblicherweise jeder Bereichsleiter zeichnungsberechtigt (und i.d.R. vertreten sich die Bereichsleiter auch bei Urlaub, Krankheit, Fortbildung gegenseitig). Bei größeren Betrieben ist das in der Stellenbeschreibung für den Bereichsleiter mit enthalten. Eine eigene Übertragung habe ich dazu noch nicht gesehen. Falls es eine Pflichtenübertragung für die zuständigen Führungskräfte gibt würde ich diese einfach um diesen einen Punkt erweitern.

    schöne Grüße