Hallo Community, hallo Admins,
ich wusste nicht, wo ich diese Frage einstellen soll, falls sie hier falsch ist, bitte in die entsprechende Rubrik verschieben, Danke!
Ich habe einen Kunden, Matallbaubetrieb, ca. 350 Mitarbeiter. Im Rahmen einer Schulung haben wir uns über das Thema Teamleiter und Weisungsbefugnis
unterhalten. Es hat sich herausgestellt, dass die Teamleiter in dem Betrieb z.T. ohne deren Wissen und ohne irgend eine schriftliche Notiz, Vertrag, Beauftragung oder ähnliches
zu Teamleitern gemacht worden sind.
Diese haben bis zu 20 Mitarbeiter in ihren Teams, für die sie in verschiedener Hinsicht verantwortlich sind. Speziell zum Thema Arbeitssicherheit, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie Umsetzen und Einhalten von Vorgaben, die sie während einer Schulung bei der BGHM erhalten haben, gehen die Meinungen sehr weit auseinander.
Die meisten haben das Schriftstück der BG, welches sie zur Umsetzung der Anweisungen bzw. Aufgaben verpflichtet, gar nicht unterschrieben.
Meine Frage hierzu ist nun:
wie sieht das von der rechtlichen Seite her aus? Haben diese nicht schriftlich bestallten Teamleiter eine Weisungsbefugnis? Haben sie eine Verpflichtung hinsichtlich der Überwachung der Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeiter? Können sie bei Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter belangt werden, wenn sie nichts unternommen haben, weil sie ja offiziell eigentlich nur normale Mitarbeiter sind? Kennt jemand so einen Fall und wie ist dort dann verfahren worden?
Die zuständige FaSi, mein Ansprechpartner, ist ratlos was das Thema betrifft und die "Teamleiter" wissen nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen in diesem Fall.
Könnt ihr mir irgendeine Fundstelle nennen, wo das Thema festgezurrt ist? Am liebsten wäre mir eine Aussage, dass solche Mitarbeiter schriftlich zu ernennen sind, oder vertraglich, wie auch immer, und das dieses dann den anderen Mitarbeitern bekannt gegeben wird.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Schönen Abend und beste Grüße
Willy E. Coyote