Im Explosionsschutzdokument einer externen Fachfirma steht drin: Prüfung der ex. geschützten Geräte mind. alle 3 jahre.
Jetzt meine Frage, wer prüft solche Geräte?
MfG
Wer prüft Ex geschützte Geräte
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Schmeiss -
13. November 2017 um 13:50 -
Erledigt
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Danke Waldmann,
werde ich mir mal durchlesen. Und was muss da alles geprüft werden?
Auch ganze Anlagen die wir vom Hersteller als Ex geschützt bekommen haben, wie z.B. eine Kabine zum elektrostatischen Beschichten von Bauteilen??
Muss dass dann nicht der Errichter machen? -
Hallo Markus,
bei den Prüfungen geht es ja darum, ob die Betriebsmittel, die ja eine Atex-Zulassung haben, diese noch erfüllen.
Erdungen könne z.B. in ihrer Wirksamkeit nachlassen, oder oder oder...Letztlich ist diese Prüfung eine von vielen Prüfungen, die der Betreiber oder Arbeitgeber im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig durchführen (lassen) muss.
Insofern ist das keine Aufgabe des Errichters sondern des Betreibers. Er kann entweder selbst ausreichend fachkundige Personen ausbilden und benennen oder die Prüfung extern vergeben. -
Ok Thorsten dankeschön.
in wie weit müsste denn eine ausreichend fachkundige Person ausgebildet sein bzw. an wen könnte ich diese Prüfung extern vergeben? -
Hallo Markus,
die Voraussetzungen für die "Befähigte Person" findest Du in der TRBS 1208. Die zusätzlichen Anforderungen zur Prüfung im Ex-Bereich findest Du unter 3.1. Musst nur aufpassen, die TRBS ist nicht so aktuell und in der BetrSichV haben sich einige Stellen geändert.
Die Prüfung extern kannst Du an jeden vergeben, der diese Fachkunde besitzt. Das sind für gewöhnlich die Hersteller der Geräte, die großen Prüfunternehmen (TÜV, Dekra, etc.) und viele Elektro- und Ingenieurbüros. Da es sich bei Dir um eine zusammengebaute Kabine handelt, wird vermutlich der Ersteller die beste Anlaufstelle sein. Ansonsten kann auch die Handwerkskammer mit Adresse in Deiner Nähe dienen.Gruß
Stephan