Rolltor Lichtschranke und Leiste prüfen ?

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  • Hallo zusammen,

    wir haben bei uns ein kraftbetriebenes Rolltor welches jaährlich geprüft wird.
    Gibt es auch eine "Vorschrift" die besagt dass man die Lichtschranke "vor" dem Tor und die "Anti-Einquetschleiste" in bestimmten Abständen zu kontrollieren und dies zu protokollieren hat zwischen den jährlichen Überprüfungen des ganzen Tores ?


    Gruß

    Stephan

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  • Moin Stephan,

    was passiert, wenn die Lichtschranke "vor" dem Tor nicht ordnungsgemäß funktioniert?
    Was Passiert, wenn die "Anti-Einquetschleiste" nicht mehr in Ordnung ist oder fehlt?


    Brauchst Du dafür eine gesonderte Vorschrift?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ...eigentlich nicht.

    Lichtschranke vor dem Tor: dreckig, verschmutzt oder defekt? Das Tor geht nicht mehr nach unten, da der Weg ja blockiert ist. Hier sind die lieben Spinnen oft die bösen Geister!
    Einquetschleiste defekt oder mit eingeschränkter Funktion? Das Tor geht nur noch im Handbetrieb runter, muß dann mit der Leiste einmal auftippen (=Funktionskontrolle) und revisiert dann, wenn alles ok ist. In der Leiste ist oft eine Lichtschranke. Diese mag auch keine Spinnenweben. Oder aber ein Drucksensor.

    Ganz selten ist da wirklich ein Defekt des Kabels oder ein Ausfall.

    Dazu braucht man keine Zwischenprüfungen. Bei einem Defekt der Einrichtungen bleibt das Tor eben stehen. Dann muß man reagieren.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Leute,
    ICH benötige keine Vorschrift aber wenn ich solche Prüfungen empfehle ist es von Vorteil wenn ich etwas in der Hand habe was dies vorschreibt denn bei uns wieder leider nur gemacht was gemacht werden muss laut Gesetz / Vorschrift.

    Denn wäre es ja zwischenduirch nötig, würde das Gesetz dies ja vorschreiben.

    Traurig aber wahr !

    Gruß
    Stephan

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  • Ich habe gerade kurzerhand den Hersteller angerufen und der empfiehlt auch lediglich die jährliche Überprüfung und die Sichtkontrolle wenn man mal am Tor ist ob auch nichts verschmutzt oder sichtbar defekt ist !

    Gruß

    Stephan

  • Hallo Stephan-FEG,
    wenn die es soo genau nehmen ohne den menschenverstand zu nutzen:

    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    § 14
    Prüfung von Arbeitsmitteln

    (1) Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit
    von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von
    einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung
    umfasst Folgendes:

    • die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel,
    • die rechtzeitige Feststellung von Schäden,
    • die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen wirksam sind.

    Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden.Die Prüfung muss vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage stattfinden.
    (2) Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen stattfinden.Ergibt die Prüfung, dass ein Arbeitsmittel nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen.
    ...

    Da steht alles. Wozu eine Sicherungseinrichtung anbauen wenn deren Funktion nicht überprüft und gewährleistet ist?

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Moin Stephan,

    in der DGUV 208-022 findest Du auch etwas über kürzere Prüffristen (Ziffer 10.2). Aber immer daran denken, dass eine Überprüfung der Schutzeinrichtungen nicht mal so nebenbei von jedermann gemacht werden kann.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.