Welche Auswirkungen das Trinken von Schwefelwasser hat, will der Beklagte, der seit dem 18. Lebensjahr als Winzer mit dem Mittel zu tun hat, nicht gewusst haben.
Ich stelle das jetzt einfach mal so als "gegeben" hin. Der Gute Mann ist jetzt 56 Jahre alt. Ziehen wir die 18 Jahre ab so haben wir den Zeitraum in dem er mit dem Zeug "umgeht".... also.... 38 Jahre. In der Zeit ist ihm NIE aufgefallen dass das Zeug giftig ist, und man damit entsprechend umgeht. Und die Kennzeichnung/Zusammensetzung ist ihm auch noch nie "aufgefallen". .... ERNSTHAFT?!?!?!? Das ist, meiner bescheidenen Meinung nach, nur eine Schutzbehauptung.
Aber ich seh den "vor mir"... So ein Ewig-gestriger. "Das haben wir schon immer so gemacht, da passiert nix...."
Sorry... Mir reißt da echt die Hutschnur.