Neueinstufung Salpetersäure >26%

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • Wenn es der Hersteller so einstuft ist es für Dich bindend, sofern Du keine guten Argumente dagegen hast.
    Vor Jahren gab es ja einige schwere Unfälle mit salpetersäurehaltigen Sanitärreinigern. Daraufhin war man geneigt die Einstufung zu verschärfen. Im Vorwort zur 7. ATP (VO 2015/1221) der CLP Verordnung findet man folgenden Hinweis "Was den Stoff „Salpetersäure … %" (EG-Nummer: 231-714-2) betrifft, so wurden für die Gefahrenklasse „Akute Toxizität" neue wissenschaftliche Daten vorgelegt, die darauf hindeuten, dass die Einstufung in diese Gefahrenklasse nach der auf älteren Daten beruhenden Empfehlung der Stellungnahme des Ausschusses für Risikobeurteilung möglicherweise nicht angemessen ist. Diese Gefahrenklasse sollte daher nicht in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgenommen werden, bis der Ausschuss für Risikobeurteilung eine Stellungnahme zu den neuen Informationen abgegeben hat; alle anderen in der früheren Stellungnahme erfassten Klassen sollten aufgenommen werden."
    Über die Registrierungsdaten nach REACH sind bei der echa ja Parameter bekannt. Einige Registranten (auch das führende Dossier) melden akut toxisch Kategorie 3 mit H331, einige sogar Kategorie 2 bzw. 1 mit H330. Da der Anhang von CLP immer die Mindesteinstufung vorgibt ist somit die Angabe des Herstellers, sofern sie die Mindesteinstufung verschärft, bindend.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mahlzeit,

    Viele europäische Hersteller haben Salpetersäure >26% nun schon seit geraumer Zeit mitz dem Totenkopfsymbol gekennzeichnet, selbst auf der Gischem und Gestis. Laut https://www.echa.europa.eu/web/guest/harm…-rev/16401/term war bis zum 29.06. 17 die Kommentierungsfrist, aber eine Neueinstufung fand NOCH nicht statt.
    Wie sollte man nun mit der Lagerung vorgehen?

    Die Legaleinstufung wurde noch nicht angepasst, die Herstellereinstufung schon. Das Konsortium der Hersteller hat seine Kunden Ende 2016 darüber informiert, dass es aufgrund neuer Daten künftig eine verschärfte Einstufung geben wird, bzw. die meisten Hersteller haben ihre SDB inzwischen angepasst. Bis die Legaleinstufung nachgezogen wird kann es sicher noch dauern.

    Der Industrieverband Hygiene & Oberflächenschutz hat seinen Mitgliedern Informationen weitergegeben u.a. auch zur Lagerung. Du solltest jetzt einfach schon anfangen die eventuell schärferen Anforderungen für Salpertersäure-/haltigen Stoffe umzusetzen. Denn wenn du weißt, dass es eine schärfere Einstufung gibt, kannst du es nicht einfach ignorieren sondern musst es in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Danke mal soweit, aber die Infos hatte ich soweit auch schon von unseren Lieferanten bekommen. Einzig von unserem Laborwarelieferant kam folgende Aussage als ich ein SDB für 65% HNO3 angefordert hatte und dann gefragt warum da noch kein Totenkopf Symbol vorhanden ist.


    …momentan sieht es so aus, dass in Kürze ein Vorschlag der ECHA zur harmonisierten Einstufung der Salpetersäure kommen wird. Anschließend wird dieser Vorschlag im RAC (Risk Assessment Commitee) der ECHA beraten. Danach wird es dann eine Einstufungsempfehlung der RAC geben, welche im Rahmen einer ATP als harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung veröffentlicht wird.

    Aus heutiger Sicht wird es also noch ein bis zwei Jahre dauern, bis die Hersteller ihre Einstufungen entsprechend anpassen.

    Man sollte hier auch nicht vorschnell seine Einstufung anpassen, da momentan die Diskrepanzen zwischen den vorgeschlagenen Einstufungen der Hersteller und den Vorschlägen der deutschen Behörden zu hoch sind. Es bleibt erstmal alles beim Alten…..“

    Und

    hier nochmals unsere Information zu diesem Thema:


    „es wurde hinreichend erklärt, warum wir noch nicht neu einstufen.

    Anbei (siehe unter (3)) noch ein Hinweis aus der 7. ATP zur CLP-Verordnung aus der ebenfalls hervorgeht, dass es offiziell noch keinen Hinweis auf eine Neueinstufung gibt.

    Habe nochmals alle Sicherheitsdatenblätter unserer Lieferanten gecheckt, keiner hat einen Totenkopf in seiner Einstufung.

    Wir bleiben ebenfalls dabei.

    (3) Was den Stoff „Salpetersaure … %“ (EG-Nummer: 231-714-2) betrifft, so wurden für die Gefahrenklasse „Akute Toxizität“ neue wissenschaftliche Daten vorgelegt, die darauf hindeuten, dass die Einstufung in diese Gefahrenklasse nach der auf älteren Daten beruhenden Empfehlung der Stellungnahme des Ausschusses für Risikobeurteilung möglicherweise nicht angemessen ist. Diese Gefahrenklasse sollte daher nicht in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgenommen werden, bis der Ausschuss für Risikobeurteilung eine Stellungnahme zu den neuen Informationen abgegeben hat; alle anderen in der früheren Stellungnahme erfassten Klassen sollten aufgenommen werden.“

    Wir hatten schon versuchsweise auf 25% HNO3 umgestellt ist aber unwirtschaftlich.

    Jetzt habe ich wieder 52/53%ige HNO3 an der Anlage als Giftstoff gekennzeichnet und im Labor 65% HNO3 nicht als Giftstoff gekennzeichnet. Meiner Meinung nach wurde hier mit der Kennzeichnung vorschnell von vielen Herstelleren gehandelt.

    Meine Vorschläge belaufen sich nun momentan auf Substitution, Vorratstank mit autom. Dosierung oder abschließbare Gitterboxen auf Auffangwannen. Das ganze sollte natürlich wenn möglich so kostengünstig gemacht werden wie möglich, also kosten darf es quasi nichts!

  • ANZEIGE
  • ........... Meiner Meinung nach wurde hier mit der Kennzeichnung vorschnell von vielen Herstelleren gehandelt.
    .................

    Nein, wurde es nicht. Die Hersteller müssen so kennzeichnen wie es ihren Erkenntnissen entspricht. Es liegen Tox-Daten vor, die eindeutig dafür sprechen Salpetersäure >26% als giftig zu kennzeichnen. Der lead Registrant im Konsortium der Salpetersäure Hersteller hat im Einvernehmen mit allen Teilnehmern im Konsortium die Daten im Dossier geändert. Damit ist die Einstufung für diese Hersteller rechtsverbindllich.

    Was momentan auf EU-Ebene noch diskutiert wird, ist die Frage ob für Salpetersäure >70% ein eigener Eintrag im Anhang VI mit der Einstufung Akute Toxizität, Kategorie 1, H330 erfolgen soll.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • @awen

    Danke für die Klarstellung :thumbup:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)