GB bei Outsourcing

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  • Hallo zusammen,
    vielleicht könnt ihr mir bei folgender Fragestellung eine Info geben :

    wir würden gerne in einem Caritas Behindertenwerk medizinische Instrumente reinigen lassen und unsere QM ist mit dem Probe-Ergebnis zufrieden.
    Müssen wir als Auftraggeber eine GB verlangen um sicher zu gehen dass bei den Arbeiten für uns auf "alles" geachtet wird was die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz angeht ?
    Oder "kann" es uns egal sein wie man dies intern bei denen regelt,Hauptsache das Ergebnis ist für uns gut ?

    Gruß aus Aachen
    Stephan

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  • Hallo Stephan,

    die GB ist das zentrale Instrument des Arbeitgebers um, bspw. Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer zu beurteilen. Der hat eine Fürsorgepflicht und sollte alles tun, damit Gefährdungen von seinen Leuten abgehalten werden.

    Euch sehe ich in dieser Rolle dabei nicht.
    Ihr bekommt ein Produkt oder eine Dienstleistung.

    Nichts desto, vielleicht ist die Caritas-Werkstatt ja zertifiziert im Arbeitsschutz? Vielleicht zeigen die euch ja freiwillig etwas?
    Irgendwie auch blöd.

    Besser wäre es doch so von SiFa zu SiFa eine Betriebsbesichtigung zu machen, einen Kuchen mitbringen und dabei so die eine oder andere Frage zu stellen.
    Das würde ich fairer finden.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Finde die Idee von @Waldmann nicht schlecht, sich einfach mal mit der dortigen SiFa zu einer Betriebsbesichtigung zu verabreden.

    Andere Variante, durchaus nicht unüblich: zum verbindlichen Bestandteil des angestrebten Vertrags machen durch Einfügen einer Klausel, in der sich das Caritas Behindertenwerk dazu verpflichtet die Bestimmungen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einzuhalten.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Müssen wir als Auftraggeber eine GB verlangen um sicher zu gehen dass bei den Arbeiten für uns auf "alles" geachtet wird was die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz angeht ?

    Nein, aber sinnvoll und notwendig wäre es, den Dienstleister auf spezifische Risiken aufmerksam zu machen. Bergen eure medizinischen Instrumente bestimmte, nicht offensichtliche, Gefahren? Sind sie evt. mit kritischen Erregern behaftet? usw. Das wäre eine notwendige Unterstützungsleistung von Euch gegenüber dem Dienstleister. Ansonsten kann Euch die GB des Dienstleisters egal sein. Üblicherweise wird man ja auch kaum eine GB eines Lieferanten abfragen, der irgend etwas anliefert, sofern er nicht im Betrieb aktiv tätig wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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