Otoplastiken Vereinbarung mit den Mitarbeitern

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  • :moin:

    wir sind zur Zeit in der Planung zur Beschaffung von Otoplastiken für einen Teil der Belegschaft.
    Da dieser Gehörschutz ja kein Billigartikel ist und auch entsprechend gepflegt werden muss, wollen wir eine Vereinbarung mit den Mitarbeitern abschließen, durch welche sich die MA verpflichten die Otoplastiken entsprechend zu pflegen. Weiterhin soll in dieser Vereinbarung geregelt werden wie mit einem Verlust vor Ablauf der zuvor Abgestimmten Tragezeit umgegangen wird.
    Nun meine Frage... Hat jemand von euch eine solche Vereinbarung und würde mir diese zur Verfügung stellen?
    Wir würden gerne wissen wie andere Betriebe das regeln und auf was in der Vereinbarung besonders zu achten ist. Dementsprechend hätten wir gerne ein paar Muster, an denen man sich orientieren kann.

    Danke im voraus und lieben Gruß!

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  • Wir haben 120 Ma. mit Otoplastiken ausgestattet.
    Es gab hier auch die Überlegung, ein entsprechendes Schriftstück aufzusetzen--Zuzahlung bei Verlust....

    Kosten/Nutzen steht in keinem Verhältnis.


    In 2 Jahren wurden zwei Otoplastiken infolge Verlust ersetzt.

    Mfg

    FS


  • Wenn Du die Benutzung von PSA vorschreibst, musst Du diese auch stellen. Eventuell kannst Du die Kosten bei grober Fahrlässigkeit wieder reinholen, aber wie oft kommt das in der Realität vor? Wenn die Beschäftigten wissen, warum sie PSA tragen müssen und davon überzeugt sind, dass sie sich etwas gutes tun, dann geben sie auch auf den Kram acht. Wer keinen Sinn darin sieht, PSA zu tragen, wird diese weder pfleglich behandeln noch darauf acht geben.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi,

    mache einmal die Gegenrechnung:
    Ein Produktionsbetrieb mit Einweg-Stöpseln, die jetzt vielleicht 20ct/Paar kosten. Die Leute haben Pause und gehen auch zur Toilette. Im Schnitt werden ca. 2 bis 3 Paar/Tag gebraucht. Das jetzt auf zwei Jahre hochrechnen und gegen die Kosten der Otoplastik halten.

    Wir zahlen momentan komplett 110 Euro (incl. alles!!!) beim örtlichen Hörgeräteakustiker. Da können vielleicht einmal 10 Stück anfallen oder auch nur einer.

    Die Akzeptanz (und darauf kommt es an) ist sehr gut. Verluste gibt es seit Jahren nicht. Wenn die Leute das Bedürfnis haben die Dinger auch privat zu tragen, nur zu, gerne. Messungen der Hörkurve, so mal zwischendurch: Service. Auch haben wir festgestellt, das eine Veränderung des Gehörganges im kleinem Prozentbereich liegt.

    Also keinen Aufwand machen. Die Dinger kaufen!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Wenn Du die Benutzung von PSA vorschreibst, musst Du diese auch stellen.

    Wo er Recht hat, hat er Recht!!! Der, der die Schuhe immer nur hinstellt. :D PSA zu stellen ist eine Verpflichtung für den Arbeitgeber. Und wenn sie defekt ist, muss er für intakten Ersatz sorgen.
    Weiß nicht, in wie weit da eine Vereinbarung überhaupt rechtswirksam wäre. Und ansonsten hat @Waldmann denke ich schon den wichtigsten Punkt genannt. Wenn die Akzeptanz für die Otoplastik da ist, dann wird auch kaum mit massenhaften "Verlusten" oder "Defekten" zu rechnen sein.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Wenn Du die Benutzung von PSA vorschreibst, musst Du diese auch stellen. Eventuell kannst Du die Kosten bei grober Fahrlässigkeit wieder reinholen, aber wie oft kommt das in der Realität vor? Wenn die Beschäftigten wissen, warum sie PSA tragen müssen und davon überzeugt sind, dass sie sich etwas gutes tun, dann geben sie auch auf den Kram acht. Wer keinen Sinn darin sieht, PSA zu tragen, wird diese weder pfleglich behandeln noch darauf acht geben.
    Gruß Frank

    Das der Betrieb die PSA zur Verfügung stellen muss ist mir bewusst. Es geht allein darum, dass dies eine höherwertige PSA ist und der Arbeitgeber befürchtet dass diese für private Zwecken entwendet wird. Sollte eine Otoplastik verloren gehen und der Mitarbeiter keine Zuzahlung leisten können/wollen, so bekommt er natürlich trotzdem eine PSA. In dem Fall dann einen Kapselgehörschutz mit dem die MItarbeiter natürlich nicht zufrieden sind.

    Wo er Recht hat, hat er Recht!!! Der, der die Schuhe immer nur hinstellt. :D PSA zu stellen ist eine Verpflichtung für den Arbeitgeber. Und wenn sie defekt ist, muss er für intakten Ersatz sorgen.Weiß nicht, in wie weit da eine Vereinbarung überhaupt rechtswirksam wäre. Und ansonsten hat @Waldmann denke ich schon den wichtigsten Punkt genannt. Wenn die Akzeptanz für die Otoplastik da ist, dann wird auch kaum mit massenhaften "Verlusten" oder "Defekten" zu rechnen sein.

    Bei der Vereinbarung soll es nicht allein um den Verlust und Ersatz gehen, sondern auch um die Verpflichtung zur pflege und dem Umgang mit der Otoplastik.

    Ich habe als Gegenbeispiel auch mit ein paar anderen Betrieben gesprochen, welche Otoplastiken im Einsatz haben und bereuen dass sie darüber keine Vereinbarung getroffen haben weil regelmäßig Otoplastiken verloren gehen und ersetzt werden müssen.

  • Es geht allein darum, dass dies eine höherwertige PSA ist und der Arbeitgeber befürchtet dass diese für private Zwecken entwendet wird.

    Moin @Denise1,

    warum wird PSA verwendet? Um den Mitarbeiter zu schützen. Bei uns darf PSA auch im privaten Bereich verwendet werden. Fällt dem Mitarbeiter beim Pflastern seiner Hofeinfahrt eine Waschbetonplatte auf den Fuß, fällt er aus. Fällt ihm bei der Dachsanierung ein Ziegel auf den Kopf, fällt er aus. Trägt er bei Arbeiten zu Hause keinen Gehörschutz, droht irgendwann die Lärmschwerhörigkeit.

    Bei uns dürfen alle Mitarbeiter ihre PSA auch privat verwenden. Wer auch privat die PSA benutzt, hat verstanden, warum sie notwendig ist und trägt diese auch bei der Arbeit. Die Mitarbeiter sind geschützt und stehen dem Arbeitgeber gesund zur Verfügung. Für beide Seiten eine gewinnbringende Lösung. Realistisch betrachtet dürfte die Zahl der privaten Arbeiten, bei denen der Mitarbeiter PSA trägt bei Otoplastiken auch recht überschaubar sein. Bei Schuhen liegt die Zahl wahrscheinlich höher.

    Ich habe drei Mitarbeiter, die privat noch als Veranstaltungstechniker tätig sind. Natürlich sollen die ihre Otoplastiken auch bei diesen Einsätzen tragen, denn sie sollen ja möglichst lange ein gesundes Gehör behalten. Bislang ist bei uns noch keine weggekommen, da die Jungs auf ihren Kram achtgeben, da sie wissen, dass sie den Schutz auch bei der Arbeit brauchen, da sie den Sinn der PSA verstanden haben.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt.
    Es geht nicht darum, dass die PSA privat nicht verwendet werden darf oder nicht.
    Es geht vielmehr darum, dass die MA die Sachen mit nach Hause nehmen und diese im Betrieb nicht mehr auftauchen.
    Mitarbeiter X nimmt z.B seine Otoplastik mit nach hause, weil er die bei der Gartenarbeit gut gebrauchen kann. Am nächsten Tag kommt er in den Betrieb und sagt" sorry Chef, hab die Otoplastik verloren und brauch ne neue"
    Man will dem Mitarbeiter natürlich nichts vorwerfen! Aber die Erfahrung zeigt, dass dies leider öfter vorkommt.

    Ich wollte auch keine Grundsatzdiskussion auslösen. Es ging mir in der Fragestellung allein darum ob jemand eine Vereinbarung hat und nicht darum die Sache für richtig oder falsch zu halten.
    Also um zum Ursprung zurück zu kommen: Hat jemand eine solche Vereinbarung?

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  • Bei uns dürfen alle Mitarbeiter ihre PSA auch privat verwenden. Wer auch privat die PSA benutzt, hat verstanden, warum sie notwendig ist und trägt diese auch bei der Arbeit. Die Mitarbeiter sind geschützt und stehen dem Arbeitgeber gesund zur Verfügung. Für beide Seiten eine gewinnbringende Lösung. Realistisch betrachtet dürfte die Zahl der privaten Arbeiten, bei denen der Mitarbeiter PSA trägt bei Otoplastiken auch recht überschaubar sein. Bei Schuhen liegt die Zahl wahrscheinlich höher.

    Leider in manchen Bereichen nicht möglich z. B. Lebensmittelindustrie hier muss ja schon die Privatkleidung und Arbeitskleidung getrennt von einander aufbewahrt werden .....und die Sicherheitsschuhe zum Pflastern benutzen undenkbar.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin,

    ja habe ich, wir haben das gleiche oder zumindest ein ähnliches Problem mit den Mitarbeitern. Tragedauer beträgt ca. 5 Jahre, dann wird neu vermessen, muss auch jedem klar sein. Ohren und Nase wachsen ein Leben lang.

    Sende mir mal eine Pn dann schau ich mal das ich dir das Dokument zusende.

    Wir haben eine Zuzahlung von 30 % bei 89€, was ein toller Preis ist.

    Mfg OSH

    Was passieren kann, passiert!

  • ja habe ich, wir haben das gleiche oder zumindest ein ähnliches Problem mit den Mitarbeitern. Tragedauer beträgt ca. 5 Jahre, dann wird neu vermessen, muss auch jedem klar sein. Ohren und Nase wachsen ein Leben lang.

    Sende mir mal eine Pn dann schau ich mal das ich dir das Dokument zusende.

    Wir haben eine Zuzahlung von 30 % bei 89€, was ein toller Preis ist.

    Das sieht die DGUV aber alles anders.....
    http://www.dguv.de/fb-psa/sachgeb…tiken/index.jsp

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Danke für die Ergänzung,

    das sollte jedem klar sein das alle 2 Jahre neu vermessen wird, also geprüft. Wobei ich die Prüfung auch stark anzweifele... denn, wenn Kollegen den Kopf drehen oder in ungünstigen Positionen arbeiten ist ein kompletter dicht sitzt sowieso nicht mehr gegeben. Weder bei Silikon noch bei Acryl.

    Und geprüft wird im Sitzen in einen Raum und nicht bei der Tätigkeit, das Prüfverfahren ist auch nicht 100% sicher.

    Oder wird bei euch während der Tätigkeit geprüft? Wäre ja mal interessant zu wissen.

    Weiterhin besteht jederzeit die Möglichkeit anderen Gehörschutz zu wählen, es wird keiner gezwungen die Otoplasten zu verwenden. Aber wenn, dann kommt der Kollege an der BV nicht vorbei, wobei er den ersten Satz gestellt bekommt, wenn er im Lärmbereich tätig ist. Auch alle weiteren nach der Prüfung, bei der Zuzahlung geht es hauptsächlich um den Verlust.

    Ich wollte damit sagen das nach ca. 5 Jahren eher 3 Jahren sowieso neue fällig werden.

    Mfg OSH

    Was passieren kann, passiert!

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  • Hhhhhmm,

    ich habe so meine Zweifel, ob eine solche Vereinbarung rechtlich auf sicheren Füßen steht.

    Zitat von §2 (4) PSA-Benutzungsverordnung

    Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, daß die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.

    Zitat von §3 (3) ArbSchG

    Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

    Das ist für mich eigentlich eindeutig. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Was macht man denn mit einem Beschäftigten, der die Armlehne seines Bürostuhls abgebrochen hat? Was macht man denn mit einem Beschäftigten, dem beim Blick in einen Abwasserschacht das Smartphone aus der Hemdtasche gefallen und abgesoffen ist? Was macht man denn mit einem Beschäftigten, dem seine Bildschirmarbeitsplatzbrille heruntergefallen ist? Was macht man denn mit einem Beschäftigten.....

    Will man die alle zuzahlen lassen? Selbst wenn Ihr so eine Vereinbarung habt, wird niemand kommen und sagen, dass er die Teile privat verloren hat. Dann sind sie eben in den Schacht gefallen, der Stapler ist darüber gerollt, der Praktikant von letzter Woche hat die geklaut, der Hund vom Pförtner hat sie gefressen usw.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das ist für mich eigentlich eindeutig. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Was macht man denn mit einem Beschäftigten, der die Armlehne seines Bürostuhls abgebrochen hat? Was macht man denn mit einem Beschäftigten, dem beim Blick in einen Abwasserschacht das Smartphone aus der Hemdtasche gefallen und abgesoffen ist? Was macht man denn mit einem Beschäftigten, dem seine Bildschirmarbeitsplatzbrille heruntergefallen ist? Was macht man denn mit einem Beschäftigten.....
    Will man die alle zuzahlen lassen? Selbst wenn Ihr so eine Vereinbarung habt, wird niemand kommen und sagen, dass er die Teile privat verloren hat. Dann sind sie eben in den Schacht gefallen, der Stapler ist darüber gerollt, der Praktikant von letzter Woche hat die geklaut, der Hund vom Pförtner hat sie gefressen usw.

    Gruß Frank

    Vom Prinzip her stimme ich dir total zu!
    Aber es geht ja auch nicht darum, dass der Mitarbeiter dann keinen Stuhl oder kein Handy mehr mehr bekommt.
    Er bekommt dann z.B keinen Stuhl aus Echtleder, sondern aus Kunststoff. Er bekommt kein IPhone mehr, sondern ein Huawei.....

    Genauso würde er natürlich Trotzdem einen Gehörschutz erhalten. Aber halt keine Otoplastik, sondern z.B einen Kapselgehörschützer......


    Also ich bin gespannt ob es funktioniert. Ich werde auf jeden Fall berichten wenn es soweit ist. Wird so ein Schriftstück nicht erstellt, kann es gut sein dass der Betrieb von vorn herein sagt wir nehmen Kapseln statt Otoplastiken, aber das wollen wir mal nicht hoffen.

  • auso würde er natürlich Trotzdem einen Gehörschutz erhalten. Aber halt keine Otoplastik, sondern z.B einen Kapselgehörschützer......

    Bei uns wird das mit den Sicherheitsschuhen so gehandhabt....wir haben sieben Modelle zur Auswahl für unsere Mitarbeiter/innen.
    Davon sind drei Modelle ohne Zuzahlung und die restlichen mit unterschiedlicher Zuzahlung für die Mitarbeiter/innen.

    Allerdings beim Gehörschutz bieten wir Stöpsel, Kapseln und Otoplastiken an .....alles ohne Zuzahlung


    Bei Verlust oder Beschädigung bekommen die Mitarbeiter/innen die nötige PSA erneut

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte (3. Juli 2017 um 15:30)

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  • Nur bei Verlust durch eigenes Verschulden, Anschaffung und Austausch wird vom Arbeitgeber getragen.

    So nun? Gut? xD

    mfg OSH

    Was passieren kann, passiert!

  • Er bekommt dann z.B keinen Stuhl aus Echtleder, sondern aus Kunststoff. Er bekommt kein IPhone mehr, sondern ein Huawei.....

    Mmmmmh,

    das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Otoplastiken Luxus-PSA sind und die Mickymäuse Standard-PSA. Es muss ja einen Grund geben, warum Ihr Otoplastiken anbietet (Tragekomfort, bessere Kommunikationsmöglichkeiten etc.). Diesem Grund liegt ja in der Regel eine Gefährdung zugrunde (kein Tragekomfort, Schwitzen, eingeschränkte Kommunikations- und Wahrnehmungsfähigkeit etc.). Ist bei Verlust der Otoplastiken diese Gefährdung dann wieder weg, und es reichen dann wieder die Mickymäuse?

    Wenn Ihr in der Gefährdungsbeurteilung definiert habt, dass Mickymäuse ausreichend sind und durch Otoplastiken keine erhöhte Schutzwirkung gegeben ist, komme ich geistig noch mit, aber irgend einen Grund muss es ja geben, warum Ihr überlegt, Otoplastiken an die Beschäftigten herauszugeben. :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.