Entsorgung von Gefahrstoffen nach Abfallschlüssel

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  • Hi @ all,

    ich habe einen Gefahrstoff mit einen Abfallschlüssel 070601 (wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen). Gibt es irgendwo eine ein Tabelle oder Informationen wie ich nun mit dem Gefahrstoff umzugehen habe?
    Ich bin mir nicht ganz sicher was ich jetzt zu beachten habe wenn ich den Gefahrstoff entsorgen will. Bedeutet der Abfallschlüssel immer das ich ihn von einen Entsorger entsorgen lassen muss oder gibt er mir nur den Umgang an?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich immer erst bei der Behörde anrufen muss um mir die nötigen Informationen dazu zu holen.

    viele Grüße und danke schonmal im voraus

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Moin,

    wenn ich das richtig verstehe, ist die 070601 die AVV Empfehlung im Sicherheitsdatenblatt?
    Wie gesagt handelt es sich um eine Empfehlung, die abschließende Aussauge, wie das zu entsorgen ist, kann dir dein Entsorger sagen. Rede mit ihm und übermittle ihm das Sicherheitsdatenblatt.

    Bedeutet der Abfallschlüssel immer das ich ihn von einen Entsorger entsorgen lassen muss

    Als Gewerbetreibender bist du verpflichtet, jeden deiner Abfälle über einen Entsorger abholen zu lassen. :whistling:

    Grüße
    Daniel

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • 07 ist ein Abfall aus einem organisch-chem. Prozess. Die 0601 gibt, wie schon gesagt, die exakte Bezeichnung an: Wässrige Waschflüssigkeit von Mutterlaugen.

    Nachzulesen in:
    https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avv/gesamt.pdf

    Mit dem Abfallschlüssel brauchst du einen Entsorger, der für diesen Trank eine Zulassung hat, sprich, den entsorgen darf. Frage doch beim Entsorger deines Vertauens, der hilft garantiert weiter.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi,

    Vielen Dank euch beiden.

    habe ich das richtig verstanden?
    Wenn ein Gefahrstoff einen Abfallschlüssel hat muss er von einen zugelassenen Entsorger entsorgt werden?

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Guten Morgen,

    du kannst das viel allgemeiner formulieren.

    (2) Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet.

    ALLES, das bei dir als Abfall anfällt muss durch einen zugelassenen Entsorger entsorgt werden.
    Alle Abfälle können einem Abfallverwertungsschlüssel zugeordnet werden.

    Beste Grüße
    Daniel

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

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  • Gibt es einen Abfallbeauftragten im Betrieb, dann wende Dich an ihn. Bei Deinem 070601 handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach AVV, da mit einem * versehen. Somit ist besondere Überwachungspflicht angesagt, mit entsprechenden Durchführungs- und Dokumentationspflichten.

    Als Gewerbetreibender bist du verpflichtet, jeden deiner Abfälle über einen Entsorger abholen zu lassen.

    Nein, ist man nicht. Man ist zur ordnungsgemäßen und zugelassenen Entsorgung verpflichtet. Dies muss nicht immer über einen externen Entsorger erfolgen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,

    es gibt leider keinen Abfallbeauftragten, deswegen ist das wohl auch bei mir gelandet. Kann mir einer so ein Beispiel Protokoll für die Überwachungspflicht zu kommen lassen?

    Danke

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Wenn Du keine Ahnung von der Thematik hast, lass die Finger davon!
    Dein Arbeitgeber ist hier in der Pflicht einen geeigneten Kandidaten auszuwählen und dafür zu sorgen, dass dieser auch die rechtlichen Vorgaben einhalten kann.
    Abfallrecht per Schnellverfahren im Forum, das kann nur schief gehen und am Ende bist Du dann möglicherweise mit in der Haftung drin, das möchtest Du doch nicht.
    Wie die Dokumentation auszusehen hat ist in der Nachweisverordnung festgelegt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Stimme hier AxelS vollends zu.

    Am einfachsten wendest Du Dich an Deinen Entsorger. Lass Dir auch gleich ein ein Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb vom Entsorger mitbringen / zuschicken. Dort kannst du dann nachlesen, ob dieser diese Abfälle auch
    verwerten, transportieren oder lagern darf.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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