Hallo Mitstreiter,
ich wüsste gerne welches Mitspracherecht der Betriebsrat zum Ermittlungsverfahren der psychischen Belastungen hat. Unsere GL würde gern das UKB Verfahren einsetzen, der BR hat mir die IGM Fragebögen zukommen lassen. Wer hat hier das letzte Wort?
Weiss da jemand etwas konkretes?