Mitspracherecht Betriebsrat psych Belastungen Verfahren

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  • Hallo Mitstreiter,

    ich wüsste gerne welches Mitspracherecht der Betriebsrat zum Ermittlungsverfahren der psychischen Belastungen hat. Unsere GL würde gern das UKB Verfahren einsetzen, der BR hat mir die IGM Fragebögen zukommen lassen. Wer hat hier das letzte Wort?
    Weiss da jemand etwas konkretes?

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  • Moin,

    wenn es darum geht, wer das letzte Wort hat, braucht Ihr gar nicht erst anzufangen. Gerade im Bereich der Beurteilung der psychischen Belastungen ist es meiner Meinung nach existenziell, dass alle Beteiligten des Prozesses an einem Strang ziehen und mit absoluter Transparenz gegenüber den Beschäftigten arbeiten. Wenn es schon Streit um das Werkzeug gibt, ist das Scheitern vorprogrammiert. Ansonsten empfiehlt sich ein Blick in das jeweilige Landespersonalvertretungsgesetz.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Leider ist unser Betriebsrat keiner der gerne an einem strang zieht sondern eher mit dem BetrVG winkt. Mehr kann der nicht.
    die Beurteilung wird in einem AK unter Teilnahme des BR, Sifa Betriebsarzt, Mitglied der GL und mir stattfinden. Da kann man auf ihn einwirken.

    Mir geht es speziell um das Verfahren und wer hier der Ober ist.
    Aber danke das du so schnell ein statement platziert hast Thumb up

  • Moin,

    Zitat von §94 (1) BetrVG

    (1) Personalfragebogen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

    Wenn Du ein Fragebogensystem einsetzt, ist es zustimmungspflichtig und damit gibt es kein Ober und Unter, sondern im dümmsten Fall einen Stillstand.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Personalfragebogen scheint hier das Signalwort zu sein. Wie ist hier die Definition? Auf dem fragebogen sind schließlich keine Personalien vermerkt. Ausser der Altersgruppe und Abteilung werden keine weiteren Personaldaten abgefragt.
    Ansonsten wäre das die antwort nach der ich gesucht habe.
    Danke dir du aufmerksamer.

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  • Moin,

    ACHTUNG! Personalfragebögen sind in der Regel, Fragebögen, die im Rahmen des Einstellungsverfahrens zum Tragen kommen. Ob die Erhebungsbögen zur Beurteilung der psychischen Belastungen vom §94 BetrVG umfasst sind, sollte ein Fachmann klären.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo zusammen,

    der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr.7 und § 89 Abs.2 BetrVG.
    Außerdem hat er auch § 80 Allgemeine Aufgaben
    (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;

    Also am besten mit dem BR zusammensetzen und aus beiden Fragebögen das beste für die Situation herausholen. Dann sind beide Seiten zufrieden.

    ... hat bei mir so funktioniert... ;)

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Moin,

    wenn es darum geht, wer das letzte Wort hat, braucht Ihr gar nicht erst anzufangen. Gerade im Bereich der Beurteilung der psychischen Belastungen ist es meiner Meinung nach existenziell, dass alle Beteiligten des Prozesses an einem Strang ziehen und mit absoluter Transparenz gegenüber den Beschäftigten arbeiten. Wenn es schon Streit um das Werkzeug gibt, ist das Scheitern vorprogrammiert. Ansonsten empfiehlt sich ein Blick in das jeweilige Landespersonalvertretungsgesetz.

    Gruß Frank

    Und gaaaanz, gaaaanz wichtig: Ihr solltet bereits im Vorfeld klären, was ihr mit den erhobenen Daten machen möchtet.
    Wenn die am Ende in der Schublade landen, war das die erste und letzte Mitarbeiterbefragung...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo zusammen,

    der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr.7 und § 89 Abs.2 BetrVG.
    Außerdem hat er auch § 80 Allgemeine Aufgaben
    (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;

    Also am besten mit dem BR zusammensetzen und aus beiden Fragebögen das beste für die Situation herausholen. Dann sind beide Seiten zufrieden.

    ... hat bei mir so funktioniert... ;)


    Danke für dein Mitwirken, leider hat das mit meiner konkreten frage nichts zu tun da in den genannten Gesetzen nicht einmal die Mitsprachehoheit bei GFB benannt wird.

    Ein mix aus versch. Fragebögen führt bei der Auswertung in diesem Fall höchstwahrscheinlich zur Katastrophe.

    Ich beende mal die Fragestellung, da wird wohl nichts mehr kommen.

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  • Danke für dein Mitwirken, leider hat das mit meiner konkreten frage nichts zu tun da in den genannten Gesetzen nicht einmal die Mitsprachehoheit bei GFB benannt wird.

    Ein mix aus versch. Fragebögen führt bei der Auswertung in diesem Fall höchstwahrscheinlich zur Katastrophe.

    Ich beende mal die Fragestellung, da wird wohl nichts mehr kommen.

    Hallo und guten Morgen.

    Auch wenn das Thema erledigt ist, sollte dieser rechtliche "Irrtum" geklärt werden.
    Die Verweise auf das Betriebsverfassungsgesetz haben sehr wohl etwas mit Deiner Frage zu tun. Leider ist der Gesetzgeber nicht in der Lage, alle "Kleinigkeiten" explizit in seine §§ mit aufzunehmen. Interessant wird es immer erst, wenn ein Gericht, wie in diesem Fall, ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat.
    siehe hier: BAG-Urteil mit Kommentar
    Also werdet ihr das innerbetrieblich mit dem BR regeln müssen. Denn es geht hier ja nicht nur um den Fragebogen sondern viel mehr darum, wie werte ich aus und was mache ich mit dem Ergebnis. Ach so, ich würde mir noch den Arbeitsmediziner dazu holen.
    Damit soll dann auch gut sein. Viel Erfolg!

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael