Betriebsanweisung f. EDV Raum mit Gaslöschanlage

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  • Hallo!

    Ich soll eine Betreibsanweisung für einen EDV Raum erstellen, welcher im Gefahrenfall (Feuer) mit einer Stickstoffhaltigen Gaslöschanlage geflutet wird.

    Meine bisherigen Erkundungen brachten mich nicht wirklich weiter.

    Hoffe das ich hier die Hilfe erhalte.

    Herzliche Grüße
    Brucki

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  • Hiho

    da kommen fragen auf:
    Welches Gas?
    Wie groß der Raum?
    Wieviele Fluchtwege / Türen?
    Wieviel freier Raum zum bewegen?
    Wieviele Mitarbeiter sind im Raum beschäftigt?
    Kommen Fremde / Besucher in diesen Raum?
    Wo sind die Arbeitsplätze angesiedelt? in der Nähe der Türen oder mitten im Raum?
    usw.

    Gruß RaBAu

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Grundsätzlich denke ich, müßte der Hersteller eine Bedienungsanleitung liefern, welche man durch die Ergänzung betrieblicher Gegebenheiten/ Besonderheiten zur Betriebsanweisung erweitert.

    Vielleicht kann man sich bei CO2-Löschanlagen *anlehnen*?
    dazu findet manb bei googlke Einiges.
    z.B.
    http://www.siss.tu-muenchen.de/Verschiedenes/…eschanlagen.htm

    oder

    http://www2.hs-esslingen.de/fachbereiche/v…uell/total.html

    oder
    http://www.google.de/search?hl=de&r…chanlagen&meta=

    Gruß
    gladis:-)

  • Zitat

    Original von gladis
    Grundsätzlich denke ich, müßte der Hersteller eine Bedienungsanleitung liefern, welche man durch die Ergänzung betrieblicher Gegebenheiten/ Besonderheiten zur Betriebsanweisung erweitert.

    Vielleicht kann man sich bei CO2-Löschanlagen *anlehnen*?

    Gruß
    gladis:-)

    Das stimmt der Hersteller muss liefern aber auch der Lieferant des Gases muss informationen liefern.

    Ich bin bei Gas deshalb so vorsichtig da wir bei uns ein paar E-Anlagen haben die im Feuerfall mit Gas gelöscht werden können.
    Das ist ein Aufwand.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Hallo,
    zunächst einmal, herzlichen Dank für die bisherigen Informationen.

    Ich habe mich mittlerweilen etwas schlauer gemacht.

    In einem 5 stöckigen Bürogebäude befindet sich im 2. Stock in einem Teilbereich ein eigens abgetrennter IT-Sicherheitsraum.
    In dem IT-Sicherheitsraum befindet sich die EDV-Hardware.

    Größe der Bürofläche: pro Etage 1250 m2
    Größe des IT-Raums: 200 m3

    Der IT-Raum ist verschlossen und nur dafür berechtigte Personen haben die Möglichkeit diesen durch eine verschlossene Türe zu betreten.

    Beim Auftreten einer Störung (Brand) wird nach eine festgelegten Ablauf, der Raum mit Stickstoff geflutet und verschlossen.


    Ich hoffe nun aufgrund der genaueren Situationsbeschreibung eine Entwurf oder Muster BA zu erhalten.

    Ausgehend von dieser würde ich dann die eigentliche BA erstellen wollen.

    Herzliche Grüß
    Brucki

  • Hallo Brucki,

    Hier Uni Freiburg findest du eine BA für eine CO2-Löschanlage.

    Hier: vbbd einige vom Verband der Brandschutzbeauftragten.

    Ob CO2 oder Stickstoff ist relativ egal, der Aufenthalt in beidem ist eher ungesund.

    Ich denke das könnte helfen.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hi Brucki,

    ...da sind wir wieder mal beim Thema angelangt. Ohne Gefährdungsbeurteilung keine Betriebsanweisung!

    Es hilft Dir vielleicht jetzt nicht wirklich weiter, aber solange Du keine Gefährdungsbeurteilung erstellt hast, macht eine Betriebsanweisung keinen Sinn.

    Ein wesentlicher Ausgangspunkt hierbei ist sicher der schon von Dir beschriebene festgelegte Ablauf im Falle einer Störung. Zum zweiten erleichtert das Zugangsverbot in meinen Augen die Sache ungemein. Die entscheiden Fragen sind daher m.E. Wie häufig müssen Personen diesen Raum betreten? und Welche Tätigkeiten werden von ihnen ausgeführt?

    Wenn Du diese Fragen anschließend im Rahmen deiner Gefährdungsbeurteilung beantworten und handhaben kannst stellt sich die Frage, ob du daneben noch eine zusätzliche Dokumentation mit dem Namen "Betriebsanweisung" benötigst - denn keiner sagt, das eine gute und umfassende Gefährdungsbeurteilung nicht auch als eine solche fungieren kann.

    Mfg
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)