Durch die Verordnung 2017/542 wird die CLP Verordnung 1272/2008 geändert.
Die Änderung enthält z.B. einen eindeutigen Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier - UFI). Dadurch ist es möglich Änderungen von Produktrezepturen zu erkennen.
Die Verordnung gilt ab 1.1.2020
Durch die Verordnung 2017/776 wird die CLP Verordnung ebenfalls geändert.
Einige harmonisierte Einstufungen von Stoffen werden geändert, darunter z.B. von Nikotin. Weiterhin werden in den Anhang nun die Schätzwerte für die akute Toxizität (ATE) aufgenommen.
Die Verordnung gilt ab 1.12.2018