Änderung der CLP Verordnung 1272/2008

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  • Durch die Verordnung 2017/542 wird die CLP Verordnung 1272/2008 geändert.
    Die Änderung enthält z.B. einen eindeutigen Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier - UFI). Dadurch ist es möglich Änderungen von Produktrezepturen zu erkennen.
    Die Verordnung gilt ab 1.1.2020

    Durch die Verordnung 2017/776 wird die CLP Verordnung ebenfalls geändert.
    Einige harmonisierte Einstufungen von Stoffen werden geändert, darunter z.B. von Nikotin. Weiterhin werden in den Anhang nun die Schätzwerte für die akute Toxizität (ATE) aufgenommen.
    Die Verordnung gilt ab 1.12.2018

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • .... ich liebe es !

    Öfter mal was Neues, sonst wir es ja auch langweilig!

    Immerhin hast Du reichlich Zeit, um Dich darauf noch mental einstellen zu können. ;)

    ... Schätzwerte für die akute Toxizität (ATE) ...

    Hä bidde??? =O?(=O ...und wozu soll das dann gut sein?

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Hä bidde??? ...und wozu soll das dann gut sein?

    Hallo porcupine,

    ich denke die BAU BG hat es sehr schon erklärt, versuchen wir es damit:

    "Der Schätzwert Akute Toxizität ATE ist ein Begriff aus der CLP-Verordnung. Er wird verwendet, um einen Stoff oder ein Gemisch in die entsprechende Gefahrenkategorie der Gefahrenklasse „Akute Toxizität" einzuordnen.
    Bei Stoffen entspricht der ATE-Wert vorhandenen LD50 /LC50-Konzentration. Liegen keine LD50 /LC50-Konzentrationen vor, dann müssen die ATE abgeschätzt werden.


    Zur Einstufung eines Gemisches wird der ATE aus den ATE-Werten der einzelnen Inhaltsstoffe berechnet. Dazu gibt es eine Umrechnungstabelle (Tabelle 3.1.2 Anhang I, Teil 3.1 CLP-Verordnung), anhand der die ATE-Werte für die einzelnen Inhaltsstoffe aufgrund der LD50 /LC50-Konzentrationen oder aufgrund der Einstufung der Inhaltsstoffe abgelesen werden können."

    Diese Erklärung trifft es auch:

    Durch die Verwendung aller Toxizitätsdaten – abhängig vom Expositionsweg – kann ein Gemisch rechnerisch eine Einstufung für akute Toxizität erhalten. Diese Einstufung kann von allen beteiligten Bestandteilen abweichen und sogar strenger sein, besonders wenn mit der ungünstigeren Additivitätsformel gerechnet wird, weil Bestandteile unbekannter Toxizität vorhanden sind.

    Das Ergebnis der Berechnung ist der ATEmix- Wert, also der ATE-Wert des Gemischs. Hieraus kann die Einstufung der akuten Toxizität des Gemisches bestimmt werden.


    VG

  • Hä bidde??? ...und wozu soll das dann gut sein?

    Wenn man keinen "Messwert" hat, also keinen LD50 für das Gemisch, muss man eben "schätzen". Entweder indem man über diverse Rechenverfahren versucht einen solchen LD50 zu berechnen, oder indem man über Analogieschlüsse zu einem entsprechenden Ergebnis kommt.
    Unser Wissen über die Wirkweise und besonders Wechselwirkungen bei Gemischen ist doch stark eingeschränkt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Unser Wissen über die Wirkweise und besonders Wechselwirkungen bei Gemischen ist doch stark eingeschränkt.

    Und genau deshalb frage ich mich ja, warum das so gut sein soll... meist weiß man nicht mal, wie eine toxische Substanz in einem Gemisch mit nicht toxischen Substanzen vom Organismus aufgenommen/verarbeitet wird, hat also schon da keine belastbare Aussage, ob die toxische Wirkung schwächer, gleich oder stärker ist. Und wenn mehrere toxische Substanzen in einem Gemisch vorliegen, weiß man auch nicht wirklich was über Wechselwirkungen und ihre Folgen. Und kann/muss man Toxizitäten dann in Summe einfach nur addieren oder ist die Verstärkung eventuell sogar mehr als nur linear? ...Fragen über Fragen.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)