Lagerung nicht nach GHS eingestufter Stoffe

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  • Hallo zusammen,

    ich habe in meinem Werk ein internes Lager in dem Kleinteile vorkommissioniert werden. In dem Lager (ca. 600m²) befindet sich eine Auffangwanne für wassergefährdende Stoffe und wir haben intern festgelegt, das dort nur Stoffe gelagert werden, die nicht nach GHS/CLP eingestuft sind, die aber trotzdem eine Wassergefährdungsklasse haben.
    Bei einer Begehung habe ich den typischen; einen Kanister festgestellt, der dort nach TRGS 510 natürlich nicht gelagert werden darf - als entzündbar eingestuft.


    Kennt einer von euch eine elegante Lösung, wie ich für dIE Mitarbeiter einfach kenntlich mache, dass nur - nicht eingestufte - Stoffe dort gelagert werden dürfen?
    Eine abschließende Liste aller Stoffe ist nicht zielführend und auch die Variante, alle GHS Symbole an die Wand zu bringen um auszudrücken, dass Stoffe mit dem Symbol nicht gelagert werden dürfen, finde ich ungünstig.

    Besten Dank und beste Grüße
    Daniel

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

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  • Moin,

    vielleicht ein Plakat oder eine BA anfertigen. Dort sollten die "bösen" Piktogramme zu sehen sein und diese dann durchge-X-t.
    Will heissen:
    -keine Lagerung von feuergefährdeten
    -keine Lagerung von Umweltschädigenden
    -keine .............

    Vorstellbar?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • So in etwa hätte ich das auch gemacht. Bilder sind manchmal wichtiger als Textnachrichten. Eine Tafel mit durchgestrichenen Gefahrensymbolen (Minimum) sollte für alle verständlich und einleuchtend sein. Auf einer BA ist das natürlich noch eleganter. Wichtig wäre auch zu wissen, wo denn dann aber die Stoffe mit Gefahrensymbolen hin kommen ;) denn offensichtlich gibt es ja doch welche bei euch.

  • Gibt es die Fehler auch schon bei der Einlagerung frisch angelieferter Gebinde?
    Dann solltet ihr versuchen, die Waren an der Quelle in eingestufte und nicht eingestufte Stoffe zu trennen.

    Die vorgeschlagene Kennzeichnung des Bereiches sollte funktionieren. Sonst könntet ihr die Gebinde selbst auch kennzeichnen ("Nicht in Bereich X einlagern"), aber das ist natürlich viel Aufwand.

    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Danke für die Anregungen.

    vielleicht ein Plakat

    Eine Tafel mit durchgestrichenen Gefahrensymbolen (Minimum) sollte für alle verständlich und einleuchtend sein.

    Das werde ich nochmal prüfen, vielleicht gibt es ja doch ein Layout, das mir gefällt. Im Zweifel hänge ich es als EDIT an diesen Post :)

    Wichtig wäre auch zu wissen, wo denn dann aber die Stoffe mit Gefahrensymbolen hin kommen denn offensichtlich gibt es ja doch welche bei euch.

    Ja, dafür haben wir im Logistikbereich ein bauliches Gefahrstofflager und in der Produktion Gefahrstoffschränke und -container, das ist alles ausreichend. Aber für die Mitarbeiter ist eine Auffangwanne halt ein Indiz, dass sie da alles abstellen können. Es ist ja bekannt, dass der Mensch von Natur aus zur Faulheit strebt. :) Daher erstmal informieren, bevor die Strafkeule geschwungen wird.

    Dateien

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

    Einmal editiert, zuletzt von Dan_Hart (10. Mai 2017 um 11:58) aus folgendem Grund: Ergänzung des Layouts

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  • Genau, zum Beispiel.

    Wenig Worte und der Sinn muß klar sein.

    Denke daran: Nicht jeder AN ist der deutschen Sprache (gut) mächtig.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • die nicht nach GHS/CLP eingestuft sind, die aber trotzdem eine Wassergefährdungsklasse haben.

    Das dürften aber sehr viele sein. Formal ist alles, bei welchem der Hersteller keine Info liefert erst einmal WGK 2.

    auch die Variante, alle GHS Symbole an die Wand zu bringen um auszudrücken, dass Stoffe mit dem Symbol nicht gelagert werden dürfen, finde ich ungünstig.

    Warum sollte das ungünstig sein? Ich würde es so machen und zusätzlich noch die transportrechtlichen Symbole anbringen, zumindest die gängigsten und das LQ Piktogramm nicht vergessen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das dürften aber sehr viele sein. Formal ist alles, bei welchem der Hersteller keine Info liefert erst einmal WGK 2.

    In Frage kommen für mein Werk 19 verschiedene Stoffe. Davon werden für die Vorkommissionierung fünf dort gelagert. Alles andere (inkl. meiner 67 eingestuften Gefahrstoffe) befindet sich in den genannten Gefahrstoffschränken und -containern.


    Ich würde es so machen und zusätzlich noch die transportrechtlichen Symbole anbringen, zumindest die gängigsten und das LQ Piktogramm nicht vergessen.

    Kannst du mir das ein bisschen ausführlicher erklären? Die Gefahrstoffe werden beim Wareneingang aus der Umverpackung genommen und im Gebinde gelagert. Auf diesem befindet sich - nach meiner Kenntnis - keine Kennzeichnung gemäß ADR/RID/usw.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Kannst du mir das ein bisschen ausführlicher erklären? Die Gefahrstoffe werden beim Wareneingang aus der Umverpackung genommen und im Gebinde gelagert.

    Wenn das so immer sicher gewährleistet wird, geht das in Ordnung. Ich kenne allerdings einige Fälle, da werden Stoffe als begrenzte Menge (LQ) im Karton verpackt verschickt. Das könnte z.B. Brennspiritus in Flaschen sein. Alles schön im Karton und außen findet man dann nur das LQ Piktogramm. Es kommt natürlich auf die bei Dir vorhandenen Stoffe an, die kenne ich ja nicht. Auch die gängigen Wege der Stoffe im Haus kenne ich bei Dir nicht. Bei uns kommt es durchaus vor, dass Stoffe in Umverpackung intern weiter transportiert werden und dann hat man nicht unbedingt Gefahrstoffpiktogramme auf der Verpackung. Auch fallen manche Stoffe unter die von der Kennzeichnung nach CLP befreiten Produkte, bei uns z.B. Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika und Gase.

    Deinen Kanister mit entzündbarer Flüssigkeit darfst Du übrigens auch außerhalb eines speziellen Lagers lagern, das sogar bis 100 L, siehe Tabelle 1 der TRGS 510. Ist er leicht entzündbar sind es auch noch 20L, bei extrem entzündbar dann 10L. Wobei man die Mengen von leicht und extrem entzündbar in Summe voll aussschöpfen darf und dann noch zusätzlich die 100L entzündbare Stoffe hinzulagern darf.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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