Hallo Kollegen,
hier im Betrieb werden Flüssigkeiten (Futtermittel) verladen.
Je nach Vorladung kann es zu einer Chemischen Reaktion in Form von Gärung kommen.
Irgendwo auf der Autobahn bläst dann das Sicherheitsventil den Überdruck raus.
Das Thema fällt für mich unter Ladungssicherung.
Der Spediteur, welcher vom Kunden beauftragt ist, sagt, laut Gmp darf unser Fracht ohne Reinigung auf die Vorladung geladen werden.
Gmp ist für mich nicht wichtig, aber bei Lasi wird Stückgut, Schüttgut behandelt, nicht eventuell gärende Stoffe.
SDB und Gefahrgutkennzeichnung steht hier nicht zur Debatte. Es handelt sich nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe.
Meine Frage: Darf ich ungereinigte Fahrzeuge beladen oder fällt das unter Ladungssicherung?
Mfg