Lasi von Flüssigkeiten im Tankfahrzeug

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  • Hallo Kollegen,
    hier im Betrieb werden Flüssigkeiten (Futtermittel) verladen.
    Je nach Vorladung kann es zu einer Chemischen Reaktion in Form von Gärung kommen.
    Irgendwo auf der Autobahn bläst dann das Sicherheitsventil den Überdruck raus.
    Das Thema fällt für mich unter Ladungssicherung.
    Der Spediteur, welcher vom Kunden beauftragt ist, sagt, laut Gmp darf unser Fracht ohne Reinigung auf die Vorladung geladen werden.
    Gmp ist für mich nicht wichtig, aber bei Lasi wird Stückgut, Schüttgut behandelt, nicht eventuell gärende Stoffe.

    SDB und Gefahrgutkennzeichnung steht hier nicht zur Debatte. Es handelt sich nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe.

    Meine Frage: Darf ich ungereinigte Fahrzeuge beladen oder fällt das unter Ladungssicherung?

    Mfg

    FS

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  • Hallo Fsch,

    in deinem Fall, es wird kein Gefahrgut transportiert, fällt die Transportreihenfolge und damit die Reinigung und Desinfektion des Frachtraumes unter GMP.

    Das hat m.E. nach nichts mit Ladungssicherung zu tun.

    VG

  • Je nach Vorladung kann es zu einer Chemischen Reaktion in Form von Gärung kommen.

    Also eher biologische Reaktion.

    laut Gmp darf unser Fracht ohne Reinigung auf die Vorladung geladen werden.

    Da hätte ich als Lieferant schon Bedenken. Wie wird sichergestellt, dass bei Beanstandungen durch den Kunden, nicht eure Ware schlecht war, sondern durch Restanhaftungen am Tankfahrzeug "verunreinigt" wurde?

    Irgendwo auf der Autobahn bläst dann das Sicherheitsventil den Überdruck raus.

    Hoffen wir mal, dass es immer funktioniert, wenn nicht dürfte es beim Abladen eine Überraschung geben, wenn es schlecht läuft auch irgendwo unterwegs.

    Ich kann mir schon vorstellen, dass man aus Kostengründen gerne auf eine Reinigung verzichtet. Wenn sich dies aber so zeigt, dass dadurch Reaktionen entstehen, die auch kritisch sein können, würde ich zumindest eine grobe Reinigung (sofern ausreichend) durchführen, um den Gärvorgang zu reduzieren.
    Bei welchem Druck bläst denn das Sicherheitsventil ab? Ich hoffe deutlich unter 2 bar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich kann mir schon vorstellen, dass man aus Kostengründen gerne auf eine Reinigung verzichtet.

    Genau das ist das Problem.
    Unser Disponent sagt, ich habe vom Empfänger welcher auch den Spediteur beauftragt, schriftlich, daß wir mit Gärungsprozessen, welche durch Vorfracht entsteht nicht haftbar sind.

    Aber mich interessiert der Arbeitsschutz.
    Darf ich so ein Fahrzeug beladen?

    Mfg

    FS

  • Unser Disponent sagt, ich habe vom Empfänger welcher auch den Spediteur beauftragt, schriftlich, daß wir mit Gärungsprozessen, welche durch Vorfracht entsteht nicht haftbar sind.

    Hallo,

    da würde ich mich nicht drauf verlassen, der Beförderer (u.a. auch der Fahrer) ist für den sicheren Betrieb des Fahrzeuges verantwortlich, das kann kein Dritter übernehmen und wenn die Fracht zu nicht mehr beherrschbaren Situationen und zum Unfall führt oder beim Abladen aufgrund von Überdruck ein Schaden entsteht nützt einem so ein Haftungsausschluss gar nichts.

    Das was hier ausgeschlossen wird, sind eher Schadensersatzansprüche bei durch Gärung verdorbener Fracht.

    Die Frage ist, ob tatsächlich gefährliche Situationen entstehen können.
    Wenn der Tank hinreichend druckfest ist sollte er selbst ein defektes Überdruckventil überstehen.
    Bei Sektflaschen (druckdicht verschlossen) hat man während der Gärung maximal 5 bar oder so (sicherheitshalber noch mal recherchieren). Wenn genügend Druck aufgebaut ist, wird die Gärung langsamer oder stoppt sogar.

    Wenn während der Fahrt Druck abbläst, sollte das das Fahrverhalten m.E. nicht sonderlich beeinflussen. Interessant wirds dann beim Abladen wenn's irgendwo rausschäumt, da sollte man auf Normaldruck achten.

    Also Gefährdungsbeurteilung machen - Maßnahmen festlegen und umsetzten - Wenn Zweifel am sicheren Transport bestehen Transport ablehnen.....

    Gruß
    Schmandhoff

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  • Die Frage ist, ob tatsächlich gefährliche Situationen entstehen können.

    Deswegen ja auch meine Frage.

    Bei welchem Druck bläst denn das Sicherheitsventil ab? Ich hoffe deutlich unter 2 bar.

    Ab 2 bar bist Du mit dem ADR dabei, dann wird das Produkt Gefahrgut und somit gelten dann einige weitere recht restriktive Vorgaben, deren Missachtung alle bußgeldbewehrt sind. Da ist man dann auch schnell in dem Status, dass die persönliche Zuverlässigkeit anzuzweifeln ist und man somit für so manch andere Aufgabe als ungeeignet anzusehen ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn während der Fahrt Druck abbläst, sollte das das Fahrverhalten m.E. nicht sonderlich beeinflussen.

    Wenn es nur der Druck ist, sehe ich das ähnlich. Es könnte aber auch ganz anders kommen und dann wird es unter Umständen teuer, wie folgendes Unfallbeispiel zeigt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Betrieb eines Silofahrzeuges im Straßenverkehr darf nur ducklos erfolgen! Sicherheitsventil ist auf 2 bar ausgelegt. Es dient nur der Regulierung derr Entladeluft. Wer unter Druck fährt fährt zur Hölle!!!
    Es ist mehrfach vorgekommen das Sicherheitsventile verklebt wurden durch Futterstoffe. Alles muss drucklos transportiert werden. Unterschied: Domdeckel in Schiebeform oder Domdeckel mit 4 Knebelschrauben.
    Hier scheint der Spediteur/Transporteur/Disponent gewissen Schulungsbedarf zu haben!!! Ich empfehle das Studium der Bedienungsanleitung des Herstellers des Silofahrzeuges. Ob das nun ein Spitzer oder Feldbinder ist, ist egal.

    Rechtlich ist als erster der Fahrer ran! Fahren unter Druck kostet 3 Punkte + richtig Geld €€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€ !!!
    Der Fahrer ist verpflichtet Behälter Auslauf und Verrohrungen gegebenenfalls zu waschen/ zu reinigen wenn Reaktionen durch vorhergehende Ladungsreste / Anhaftungen eine Reaktion eintreten kann.

    Fragt da mal den Juristen - da gab es Urteile zu.

    Ich war 10 Jahre in der Branche als Meister tätig - Gruß Canislupus

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  • Der Spediteur ist in Holland ansässig, aber da er auf deutschen Strassen fährt muß er auch die entsprechenden Vorschriften beachten.

    Die Anfrage bei einem Anwalt ist schon raus, aber das dauert....leider.

    Mfg

    FS