Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen

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  • Warum Du und nicht Dein AG? Ist doch seine Aufgabe.

    Vor kurzem war ein Beamter vom Gewerbeausfsichtsamt bei uns und er hat unseren AG gesagt, dass er die Pflichtenübertragung schriftlich durch zu führen hat. Da bat mich der AG so ein Formular vor zu bereiten.
    Das habe ich dann auf der Homepage der BG als Download gefunden und ihm dann ausgehändigt.

    Warum kommt er zu Dir und nicht zum AG?

    Weil er der Meinung ist, ich sei für alles verantwortlich, deswegen läuft er ständig zu mir. Ein bisschen komisch alles.

    Aber es ist schon so wie du es schon geschrieben hast. Der AG hat dafür Sorge zu tragen.

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

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  • Weil er der Meinung ist, ich sei für alles verantwortlich, deswegen läuft er ständig zu mir. Ein bisschen komisch alles.

    Das ist oft das Problem das Abteilungsverantwortliche (Führungskräfte) oft der Meinung sind das die Fachkräfte für Arbeitssicherheit verantwortlich sind.
    Anstatt Ihre Pflichten, Aufgaben und Verantwortung nicht einfach wegzuschieben oder zu ignorieren, sondern die Tatsachen zu akzeptieren.
    Und uns Sifas als Werkzeug zu benutzen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Sowie der Meister Weisungsbefugnis hat steht er in der Pflicht.
    Schriftform der Pflichtenübertragung ist ok und gut entbindet ihn aber nicht aus seiner Verantwortung wenn er nicht die Pflichtenübertragung schriftlich bestätigt. War vor 4 Jahren hier auch ein heisses Thema und einige Führungskräfte wollten nicht unterschreiben. Formular wurde dann anders formuliert aber inhaltlich belassen und gut war's.
    Gruß Martin

  • Vielleicht hat der Meister sogar Recht und er ist nicht Verantwortlich:

    Als "Vorgesetzter" (Gruppenleiter, Meister, Abteilungsleiter etc.) ist man nicht automatisch für den Arbeitsschutz i. S. der Regelungen des
    ArbSchG verantwortlich.
    Es bedarf entweder der Arbeitgeberfunktion oder der in § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ArbSchG genannten Funktionen.
    Sollte diese Funktion bei einem "Vorgesetzten" nicht gegeben sein, bedarf es zur Rechtswirksamkeit der Delegation durch den Arbeitgeber einer
    gesonderten Übertragung nach § 13 Abs. 2 oder vergleichbarer Formulierungen im Arbeitsvertrag.
    Übrigens verbleibt auch bei einer Delegation immer noch eine Organisationsverantwortung des Arbeitgebers
    (Ressourcenbereitstellung, Überwachung etc.).

    Das ist nur ein Teil der KOMNET-Antwort. Komplett findet man diese hier:

    Quelle: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/4428


    Mfg

    FS

  • Ich kenne seinen Vertrag jetzt nicht. Ich weiß nur, dass er als Abteilungsleiter in der Schweißerei eingestellt ist und er ist im Organigramm auch so aufgeführt. Ich habe mich kurz erkundigt...er hat das sagen in seiner Abteilung. Also ist das für einer der Weisungen erteilen darf und somit steht er in der Pflicht. So sehe ich das ...

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

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