Rechtsverbindlichkeit der ASR

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  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. der Rechtsverbindlichkeit von Arbeitsstättenregeln.

    Vor einiger Zeit hatte ein Kunde die BG im Haus. Beim Rundgang wurde die Einrichtung der Büros bemängelt, da es dort sehr eng ist. Der Aufsichtsbeamte hat auf die DGUV Information 215-441 - Büroraumplanung verwiesen.
    Auf die Rückfrage, ob diese denn rechtsverbindlich sei, meinte er: "indirekt ja". Die DGUV-I stützt sich auf die Arbeitsstättenregel A1.2 (die Maße seien daraus übernommen) und sei damit rechtsverbindlich.

    Ich habe immer gelernt: Gesetze und Verordnungen sind direkt rechtsverbindlich. Technische Regeln (dazu zähle ich die ASR) stellen den Stand der Technik dar und müssen daher nicht direkt umgesetzt werden solange man das gleiche Schutzniveau erreicht. Ausnahme sind namentlich genannte Technische Regeln innerhalb von Verordnungen oder Gesetzen.

    Wie seht ihr das im Hinblick auf die Verbindlichkeit?

    Besten Dank vorab

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  • Moin Quea,

    Du hast Deine Frage bereits absolut korrekt beantwortet. :D Die Frage, die sich mir stellt, wie willst Du bei nicht ausreichenden Raumabmessungen oder Verkehrswegen das gleiche Schutzziel erreichen? Nur noch Teilzeitkräfte einstellen, die sich nicht begegnen?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wenn eine Mindestfläche in der technischen Regel als Stand der Technik vorgegeben ist, kannst Du kaum mit einer kleineren Fläche auskommen.
    Bei uns ist z.B. ein Transportkanal ein wenig zu niedrig ausgefallen. Jetzt müssen wir eben über organisatorische Maßnahmen versuchen das Schutzziel zu erreichen, da der Kanal nicht nachträglich zu erhöhen ist.
    Beim Büro könnte man über versetzte Arbeitszeiten nachdenken, damit nicht immer alle Personen gleichzeitig im Raum sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In der Tat sind dort viele Teilzeitbeschäftigte bzw. Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden und Gleitzeit beschäftigt.
    Wenn die DGUV-I einszueins umgesetzt würde, hieße das wahrscheinlich pro Büro nur noch 2 Mitarbeiter und somit nicht mehr genug Platz für alle Beschäftigten.
    Die Büros sind nicht winzig sondern nur ungeschickt geschnitten. Noch dazu wollen die Mitarbeiter lieber so eng zusammen sitzen als nur noch zu zweit. Aber das steht auf einem anderen Blatt.

  • Moin,

    die ASR 1.2 lässt ja auch ein paar Spielräume zu. So werden z.B. Überlappungen bei Flächen geduldet, wenn diese einem bestimmten Benutzer/Arbeitsplatz zugeordnet sind (Funktionsfläche von Mobiliar, die sich mit der Bewegungsfläche des Arbeitsplatzes überlappt). Was die Mitarbeiter wollen, steht auf der einen Seite, aber die sind auch nicht primär in der Verantwortung, wenn es um die Umsetzung von Schutzmaßnahmen geht.

    Wir haben bei uns ein Büro mit 43m², in dem sieben Arbeitsplätze eingerichtet sind (siehe 102_Bestand.pdf - die Verkehrswege und Bediengänge habe ich da jetzt noch gar nicht eingeblendet). Jetzt kommt noch ein neuer Kollege, der auch in dieses Büro soll, und ich wurde gebeten, eine Planung zu erstellen, die den Anforderungen an die Arbeitsstättenrichtlinien gerecht wird. Mein Vorschlag, siehe 102_neu.pdf. :whistling:

    Wir sind in der glücklichen Lage, dass es funktionieren kann. Die Kollegen haben keinen fest zugeordneten Arbeitsplatz mehr, sondern jeder hat nur seinen eigenen Rollcontainer, den er an den freien Arbeitsplatz mitnimmt. Die Kollegen arbeiten im Schichtbetrieb und überlappen sich jeweils immer nur um eine Stunde. Für Übergabe und small-talk muss nicht jeder am eigenen Schreibtisch sitzen, da wird ein Besprechungsraum genutzt. mal schauen, wie sich das entwickelt.

    Vielleicht gibt es bei Euch auch organisatorische Möglichkeiten, um der Raumenge zu begegnen. Viel Erfolg bei der Planung und Umsetzung.

    Gruß Frank

    P.S. Wir haben bei uns im ASA definiert, ASRs wie direkt wirkende Rechtsnormen zu behandeln, sofern dies umsetzbar ist. Das erspart eine Menge Diskussionen und man fährt eine einheitliche Linie. :)

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