Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Rechtsverbindlichkeit von Arbeitsstättenregeln.
Vor einiger Zeit hatte ein Kunde die BG im Haus. Beim Rundgang wurde die Einrichtung der Büros bemängelt, da es dort sehr eng ist. Der Aufsichtsbeamte hat auf die DGUV Information 215-441 - Büroraumplanung verwiesen.
Auf die Rückfrage, ob diese denn rechtsverbindlich sei, meinte er: "indirekt ja". Die DGUV-I stützt sich auf die Arbeitsstättenregel A1.2 (die Maße seien daraus übernommen) und sei damit rechtsverbindlich.
Ich habe immer gelernt: Gesetze und Verordnungen sind direkt rechtsverbindlich. Technische Regeln (dazu zähle ich die ASR) stellen den Stand der Technik dar und müssen daher nicht direkt umgesetzt werden solange man das gleiche Schutzniveau erreicht. Ausnahme sind namentlich genannte Technische Regeln innerhalb von Verordnungen oder Gesetzen.
Wie seht ihr das im Hinblick auf die Verbindlichkeit?
Besten Dank vorab