Beiträge von QUEA

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    Moin moin zusammen,

    gestern hat mir ein Betriebsarzt von perforierten Schnittschutzhandschuhen erzählt. Dabei sollen die Fingerglieder jeweils eine Art Sollrissstellen haben, damit bei Einzugsstellen im Notfall nicht der Finger abgerissen wird sondern der Handschuhteil sich löst. Konnte beim googlen dazu aber nichts finden.

    Hintergrund ist ein Arbeitsplatz, an dem der MA ein relativ scharfkantiges Blech erst auf einen Arbeitstisch hebt, kurz mit dem Hammer bearbeitet und danach unter die Bohrmaschine/Fräse legt. Dann muss er 2 Stellen bohren/fräsen und danach das Teil runterheben und das nächste Teil nehmen. Dabei trägt er immer Schnittschutzhandschuhe.
    Dass er bei der Bohrmaschine eigentlich keine Handschuhe tragen darf ist klar. Aber jeder hier weiß auch, dass er bei einem so regelmäßigen Vorgang nicht jedes mal die Handschuhe an und wieder auszieht.
    An dem Punkt kommt der Betriebsarzt ins Spiel, der von eben jenen Handschuhen erzählt, wo im Ernstfall der Handschuh an entsprechenden Stellen abreißt.

    Kennt die jemand von euch?

    In der Tat sind dort viele Teilzeitbeschäftigte bzw. Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden und Gleitzeit beschäftigt.
    Wenn die DGUV-I einszueins umgesetzt würde, hieße das wahrscheinlich pro Büro nur noch 2 Mitarbeiter und somit nicht mehr genug Platz für alle Beschäftigten.
    Die Büros sind nicht winzig sondern nur ungeschickt geschnitten. Noch dazu wollen die Mitarbeiter lieber so eng zusammen sitzen als nur noch zu zweit. Aber das steht auf einem anderen Blatt.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. der Rechtsverbindlichkeit von Arbeitsstättenregeln.

    Vor einiger Zeit hatte ein Kunde die BG im Haus. Beim Rundgang wurde die Einrichtung der Büros bemängelt, da es dort sehr eng ist. Der Aufsichtsbeamte hat auf die DGUV Information 215-441 - Büroraumplanung verwiesen.
    Auf die Rückfrage, ob diese denn rechtsverbindlich sei, meinte er: "indirekt ja". Die DGUV-I stützt sich auf die Arbeitsstättenregel A1.2 (die Maße seien daraus übernommen) und sei damit rechtsverbindlich.

    Ich habe immer gelernt: Gesetze und Verordnungen sind direkt rechtsverbindlich. Technische Regeln (dazu zähle ich die ASR) stellen den Stand der Technik dar und müssen daher nicht direkt umgesetzt werden solange man das gleiche Schutzniveau erreicht. Ausnahme sind namentlich genannte Technische Regeln innerhalb von Verordnungen oder Gesetzen.

    Wie seht ihr das im Hinblick auf die Verbindlichkeit?

    Besten Dank vorab

    Hallo zusammen,

    eine Frage bzgl. Angebotsuntersuchungen:

    Kann man G-Untersuchungen zur Pflicht machen?

    Dass es z.B. bei Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen Vorsorgeuntersuchungen gibt, die man als Arbeitgeber anbieten muss, ist klar (Pflichtvorsorge).

    Kann der Arbeitgeber aber auch bspw. für Staplerfahrer die G25 als Pflicht für den Mitarbeiter definieren? Oder anders gesagt ihn nicht mehr als Staplerfahrer einsetzen, wenn er die G25 nicht machen will?

    Es ist nämlich Teil unserer Gefährdungsbeurteilung, dass wir sicherstellen, dass nur geeignete Mitarbeiter die Stapler fahren dürfen. Staplerführerschein als Grundlage dafür ist klar. Aber um das kontinuierlich sicherzustellen führen wir die G-25 an

    Hallo Schmeiss,

    das PKW-Beispiel zeigt eigentlich, warum man für jede Tätigkeit/Maschine/Arbeitsplatz eine eigene Gefährdungsbeurteilung braucht. Es wird noch mehr Überschneidungspunkte geben. Beim Versuch alle Tätigkeiten unter einen Hut zu packen, wirst du am Ende wahrscheinlich nur oberflächlich und verallgemeinernd. Dann kommt ein Schriftstück mit Null Aussagekraft dabei heraus.

    Ich kann dir nur raten dein Herangehen noch mal zu überdenken und einen anderen Weg zu wählen.

    Gruß
    QUEA

    Vielen Dank schon mal für die ersten beiden Antworten.

    Ich werde mir mal die hier vorhandenen Checklisten ansehen und mir dann selber eine basteln, die ich nach und nach erweitere bzw. anpasse.

    @Mike144 wie schaffst du es über die Liste all der Prüfvorschriften den Überblick zu behalten?

    Zugegebenermaßen stürze ich mich gerne auf DGUV-V 3 Prüfungen (aufgrund der Klarheit).
    Die Tatsache, dass Betriebsmittel regelmäßig nach BetrSichV geprüft werden müssen ist ja schön und gut, aber leider ist der genaue Umfang selten klar bzw. exakt zu bestimmen.

    Um mal ein Beispiel aus der Praxis anzuführen: Hochdruckreiniger

    Der Hersteller kommt und prüft sie regelmäßig. Nach genauerer Betrachtung habe ich festgestellt, dass diese aber nur das "Drucksystem" prüfen, also nur auf mechanische Beschädigungen und Mängel. Die verbaute Elektronik wurde jahrelang nicht geprüft, da der Hersteller das nicht als seine Aufgabe sah (obwohl er angeblich nach BetrSichV prüft). jetzt müssen die Hochdruckreiniger durch die interne Elektro-Instandhaltung nach DGUV-V 3 geprüft werden und der Hersteller macht weiterhin seine eigenen Prüfungen.

    Das ist nur ein kleines Beispiel, zeigt aber hoffentlich was ich meine.

    Hallo zusammen,

    vorweg eine vorsichtige Entschuldigung, da ich nicht sicher bin in welchen Bereich ich diese Frage stelle/stellen muss. Ich finde mich im Forum noch nicht so gut zurecht.

    Zum Thema
    Von einem Kollegen übernehme ich nach und nach ein paar Kunden. Nun stehen dort auch immer wieder die regelmäßigen Begehungen an. Anhand seiner letzten Protokolle kann ich den bisherigen Stand erfassen und Schwerpunkte erkennen - kein Problem.

    Nun stehe ich aber vor einem Rundgang in einem komplett neuen/ unbekanntem Bereich.
    Worauf achtet ihr beim ersten Rundgang besonders? Habt ihr eine Art Grundvorgehen/Checkliste o.ä. an der ihr euch langhangelt?
    Ich finde es immer schwierig bei einer Begehung einen Arbeitsbereich umfassend zu bewerten, da man nie auf alles achten kann. Daher verteile ich gerne Themen über das Jahr und arbeite die chronologisch ab. Allerdings fehlt mir ein bisschen die Organisation für die erste Bestandsaufnahme.

    Vielen Dank schon mal vorab für die Hilfe.

    Gruß

    QUEA