Innenbalkon, offene Etage

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  • Neulich wurde mir erklärt, dass Personen unterhalb von Balkonen gegen herabfallende Gegenstände geschützt werden müssen.
    Vergleichbar Gerüsten ist bei Emporen / Innenbalkons ein Fußschutz erforderlich, damit darunter befindlichen Personen nicht von spitzen, scharfen, schweren Gegenständen getroffen werden können, die evtl. über die Absturzkante hinaus geschoben werden.
    Die Argumentation fand ich schlüssig. Mir fehlt allerdings die dazugehörige Vorschrift.
    Allein die Reinemachefrau, die im 1. Stockwerk Wasser zur Reinigung des Fußbodens verwendet, riskiert, dass darunter stehende Personen sehr empört sind, wenn Wasser auf ihr Haupt schwappt.

    Vielleicht könnt Ihr mich unterstützen.
    Grüße
    Flügelschraube

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  • Hallo,
    grundsätzlich denkbar wäre es..... . Wir habenbei der Ausbildung auch gelernt die Wahrscheinlichkeit einzuschätzen.

    Und da entsteht für mich ein unwahrscheinlich;)

    Herzliche Grüße,
    Joschm

  • Hallo Flügelschraube,

    mir ist keine Vorschrift bekannt, in der das generell gefordert wird. Da kommt die Verkehrssicherungspflicht in's Spiel und somit die Gefährdungsbeurteilung. Wenn es um eine Arbeitsstätte geht, findest Du in der ASR A2.1 Angaben zu der Sicherung vor herabfallenden Gegenständen (siehe Pkt. 4.4). In der ASR wird auch eine Fußleiste bei den Knieleistengeländern gefordert (siehe Pkt. 5).

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Danke Bauco!

    Hier geht es um einen Flur in einem öffentlichen Gebäude, der oft für Ausstellungen genutzt wird.
    Jeweils zur Eröffnung der Ausstellung befinden sich viele Leute oben auf dem Balkon und gleichzeitig viele Leute unterhalb der Balkonkante.
    Ja, es ist noch nix passiert, und das wird hoffentlich so bleiben.
    Natürlich kann ich schlecht sagen, ihr dürft keine Handwerkzeuge ausstellen.

    Grüße
    Flügelschraube

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Flügelschraube

    ich habe mehrere Hinweise erhalten, dass die Ausführung von Balkongeländern in den jeweiligen Landesbauordnungen mehr oder weniger konkret geregelt ist.

    http://www.hausjournal.net/balkongelaender-vorschriften
    http://www.balkongelaender-direkt.de/planung/balkon…er-vorschriften


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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