Neulich wurde mir erklärt, dass Personen unterhalb von Balkonen gegen herabfallende Gegenstände geschützt werden müssen.
Vergleichbar Gerüsten ist bei Emporen / Innenbalkons ein Fußschutz erforderlich, damit darunter befindlichen Personen nicht von spitzen, scharfen, schweren Gegenständen getroffen werden können, die evtl. über die Absturzkante hinaus geschoben werden.
Die Argumentation fand ich schlüssig. Mir fehlt allerdings die dazugehörige Vorschrift.
Allein die Reinemachefrau, die im 1. Stockwerk Wasser zur Reinigung des Fußbodens verwendet, riskiert, dass darunter stehende Personen sehr empört sind, wenn Wasser auf ihr Haupt schwappt.
Vielleicht könnt Ihr mich unterstützen.
Grüße
Flügelschraube