Übertragung von Unternehmerpflichten

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    • Offizieller Beitrag

    ... grundlage für die übertragung ist die seit mai 2005 gültige aktualisierte fassung der BGI 508-1

    Weitere tipps dazu findet man hier:

    http://www.umweltrechtsreport.de/news/Wahlthema_06_2006.pdf


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • letzter Absatz zu 6.
    ... und den Beauftragten, der
    die beiden anderen Beteiligten in allen Teilen der
    Pflichtenübertragung berät, überwacht und aufklärt."

    Wer bitte sollte das sein?

    ...ich gebe zu, ich habe das Ganze nur überflogen, aber es scheint mir ziemlich theoretisch und abgehoben.
    M.E. ist die Grundlage für die Übetragung von UNternehmerpflichten die

    BGV A1 und BGR A1 Grundsätze der Prävention.

    Die

    BGI 508 ZH 1/5.2 (240.6 KB)
    Übertragung von Unternehmerpflichten
    Mai 2005

    BGI 5023 (3265.2 KB)
    Mit System zum sicheren und gesunden Betrieb - 7 Schritte zum Aufbau und zur Pflege eines systematischen Arbeitsschutzes für Dienstleistungsbetriebe - mit CD-ROM
    August 2006

    ..geben Hinweise dazu, wie man es machen kann.
    berufsgenossenschaftliche I-nformatioenne eben. Mit Mustern für eine Pflichtenübertragung z.B.

    Hier sollte man m.E. doch genauer differenzieren, vielleicht beruft sich der Eine oder Andere auf dieses Forum.

    Gruß
    gladis :)

  • Hi Gladis,

    ...Du meinst sicherlich lediglich die Übertragung von Unternehmerpflichten im sicherheitstechnischen Bereich, oder?!?!

    Zur Pflichtenübertragung gehört allerdings noch sehr viel mehr. Daher ist allgemein, wie auch in dem Artikel angesprochen, das OWiG als Rechtsgrundlage für die Pflichtenübertragung heran zu ziehen.

    ...allerdings habe ich die Funktion des angesprochenen "Beauftragten" auch noch nicht wirklich herausgefunden :-(...

    Schönen Tag, schöne Woche und alles Gute
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat: "grundlage für die übertragung ist die seit mai 2005 gültige aktualisierte fassung der BGI 508-1"

    dem habe ich lediglich *widersprochen* bzw. es etwas ergänzt, nicht nur im arbeitssicherheitlichen Sinne.
    Ich mache ja auch Seminare für Führungskräfte und kann schon bissi über meinen Tellerand hinaus sehen :)

    und mal sehen.. vielleicht er klärt uns ja peter, wer dieser Beauftragte ist, der sogar *überwachen* darf

    gruß
    gladis:-)

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (23. November 2006 um 12:05)

    • Offizieller Beitrag

    also:

    das thema stand schon einmal zur diskussion und sollte hiermit noch ergänzt werden.

    Die pflichtenübertragung ist ein sehr "heißes" thema, sowohl für den, der die pflichten überträgt, als auch für den, der die pflichten übernimmt.
    Man kann hier schnell mal etwas übersehen.

    Die entscheidung, welche pflichten an wen übergeben werden, ist eine verantwortung des unternehmers - das ist die "auswahlverantwortung" - die bleibt im wesentlichen bei ihm und die kann er auch nicht übertragen - in bezug auf seine eigene ausbildung, kenntnisse und fähigkeiten.
    In sofern er sich nicht in der lage fühlt, die ihm in seiner verantwortung obliegenden aufgaben zu erfüllen, kann er zuverlässigen und fachkundigen personen teile seiner unternehmerpflichten übertragen.
    D.h. das muss er auch, um nicht in ein organisationsverschulden zu geraten.

    Solche unternehmerpflichten können z.b. die pflichten im zusammenhang mit dem arbeitsschutz sein (siehe BGI 508 ), die sich aus dem OWiG, dem ArbSchG, dem SGB VII und der BGV A1 ableiten.
    Aber auch andere forderungen z.b. aus dem GmbH-Gesetz , dem KonTrAG u.ä. können für den unternehmer anstehen.

    Auch die frage des "beauftragten, der ...überwacht,..." ist eine frage der auswahlverantwortung des unternehmers. In sachen arbeitssicherheit kann das z.b. die eigene SiFa sein, oder seine von ihm beauftragte SiFa eines externen ing.-büro für arbeitsschutz (siehe §6 ArbSiG) sein oder vielleicht holt er sich unterstützung bei der handelskammer, der gewerbeaufsicht o.ä.
    Bei anderen verantwortlichkeiten helfen ihm dann rechtsanwälte oder wirtschaftsprüfer oder beratungsunternehmen.

    Ob und was dann alles richtig war und was nicht, zeigt sich leider meistens erst "im ernstfall":

    http://www.umweltrechtsreport.de/specials/special_0502.htm

    Also, wie schon gesagt. Die Sache ist nicht ganz so einfach.
    Es gibt auch einrichtungen, die seminare zu diesem thema anbieten.

    peter

    Hier noch eine nachträgliche ergänzung:
    http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=bge/b2/titel.htm

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • Hi Peter du hast geschrieben das das Thema schon mal diskutiert worden ist. Wo finde ich das?

    Denn bei uns ist das Thema seit einem halben Jahr aktuell (Wie immer musste erst ein Unfall passieren) und ich brauche noch Input.


    Totti

    Entweder man verliert .....oder es gewinnen die anderen.....

  • hast du die Beiträge schon gelesen, die mit der Suche Pflichtenübertragung oder Unternehmerpflichten angezeigt werden?

    Gruß
    gladis:-)

  • Hi gladis

    .....das mit der Suche Ist doch zu einfach grins

    Naja zum Teil hatte ich die schon gelesen. Trotzdem Danke
    :gi:


    Super ist der Link von Peter zur BGE da ist alles gut erklärt.
    Da kämfe ich mich erst mal durch.

    Totti

    Entweder man verliert .....oder es gewinnen die anderen.....

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