Hallo
haben ca 50 Glastransportgestelle für den innerbetrieblichen Transport und Lagerung von zugeschnittenen Glasscheiben (max 200cm x 160cm, Nutzlast 1500kg)) im Haus im Einsatz. Die Gestelle werden mit Staplern verfahren und können zweifach gestapelt werden. Da die Gestelle nie draussen stehen, sind sie keiner Alterung durch Rost unterworfen.
In der Betriebssicherheitsverordnung steht unter § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln:"(2) Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. ..."
Hieße dies im Umkehrschluss, da die Gestelle keinen "Schäden verursachenden Einflüssen", sprich Witterung ausgesetzt sind, benötige ich keine Prüfung? Käme mir etwas seltsam vor. Ist also auch eine dokumentierte Sichtprüfung ausreichend?
Würde mich freuen zu erfahren ob ich richtig liege oder doch auf dem Holzweg bin. Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß Frank