Betriebsanweisungen für Gefahrstofflager

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  • Hallo,
    die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellst Du mit Hilfe des SDBs. Eine Hilfe findest Du unter:

    http://gischem.de/index.htm


    Hier findet man unter "Gefahrstoffstoffsuche" SDBs und fertige Ba's welche dann noch an den Betrieb angepasst werden müssen.
    Man kann auf dieser Seite auch sein Gefahrstoffverzeichnis führen.


    oder hier

    http://praevention.portal.bgn.de/8053?wc_lkm=9515

    Mfg

    FS

  • Ähm @FSCH ...ich glaube da hast Du die Frage von @m.hellfritsch leicht missverstanden... geht nicht um einzelne Gefahrstoffe und ihr GBs und BAs sondern um eine BA für ein Gefahrstofflager.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Hallo BadMikey,

    habe deine BA mal quer gelesen und Fragen dazu:
    Warum hast du nicht alle CLP-Symbole im Kopf abgebildet?
    Hättest du eine Quelle für die Aussage, dass nur ab 5 Liter Umfüllvolumen entzündbarer Flüssigkeiten Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen zu treffen sind?
    Deine BA scheint damit für eine aktive Lagerung zu gelten - ich würde daher noch Hinweise zum freihalten der Abluftöffnungen (auch bei passiver Lagerung) ergänzen.
    Für Gefahrstoffe hat sich ja ein roter Rahmen eingebürgert; du hast blau - üblicherweise für Maschinen u. Arbeitsverfahren - gewählt, gibt es einen Grund dazu?

    mfg.

    Uwe

  • Warum hast du nicht alle CLP-Symbole im Kopf abgebildet?

    Ich hätte nur die aufgeführt, die im Lager auch gelagert werden dürfen. GHS07 (Ausrufezeichen) ist als geringere Gefährdung zu vernachlässigen, da durch die anderen Piktogramme bereits abgedeckt. Gase sind in der Regel separat zu lagern, somit kann man auf GHS04 auch verzichten und GHS03 für die brandfördernden Stoffe verträgt sich kaum mit GHS02. Zusammenlagerungsverbote nach TRGS510 beachten.

    Hättest du eine Quelle für die Aussage, dass nur ab 5 Liter Umfüllvolumen entzündbarer Flüssigkeiten Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen zu treffen sind?

    Ich schätze, das dürfte eine weitgehend willkürliche Mengeneinschränkung sein. Nach gängigen Regelungen gelten ab 10l explosionsfähiger Atmosphäre entsprechende Regelungen. Wird jetzt ein 5L Kanister gefüllt wird die darin enthaltene Menge an gefährlichen Dämpfen an die Umgebung abgegeben, also ca. 5L. Nicht berücksichtigt ist hierbei, dass die Dämpfe im Kanister deutlich über der oberen Explosionsgrenze sein könnten und somit bei Austritt und Vermischung mit der Umgebung mehr als 10L explosionsfähige Atmosphäre bilden können.
    Das ist doch eine BA für das Lager und den Umgang dort und nicht für Chemikalien, somit halte ich einen blauen Rahmen für durchaus passend.

    Ich hätte eine BA rein für das Lager geschrieben und bei den Eigenschaften der eingelagerten Stoffe auf die entsprechenden Gefahrstoff BA verwiesen.
    Weiterhin hätte ich klare Vorgaben zu den Stoffen gemacht, die im Lager gelagert werden dürfen und wo, sowie in welchen maximalen Mengen und welchen Gebinden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi,

    - ich habe (wie Alex schon schrieb) nur die Symbole aus den BA`s der dort eingelagerten Stoffe übernommen
    - Blau weil BA fürs Lager, nicht für die Gefahrstoffe
    - auf die einzelnen, darin gelagerten Stoffe verweise ich durch den Satz "Es ist die jeweilige Betriebsanweisung zu beachten" . Die hängen nämlich alle daneben
    - Das Zusammenlagerungsverbot wird durch den Satz "Das Einlagern von nicht im Gefahrstoffkataster erfassten Stoffe ist untersagt" behandelt...da stehen alle Stoffe mit den Klassen drin, Zusammenlagerung ist dort behandelt
    - Abluftöffnung liegt so weit oben, die kann man gar nicht zustopfen
    - Mengengrenze ist tatsächlich eher willkürlich und dient eigentlich eher zur Reduzierung der (Tages)mengen, die auf einmal entnommen werden.
    - Vorgaben zu den einzelnen Stoffen und Mengen gib es schon dadurch, dass alle Gefahrstoffe erst nach meiner Prüfung und Freigabe bestellt werden dürfen (im Bestellsystem hinterlegt). Einlagerungen dürfen auch nur mit meiner Freigabe gemacht werden.Dementsprechnd habe ich da auch die Mengengrenzen und Einheiten im Auge. Wir haben eine spezielle QM-Verfahrensanweisung im Haus eingeführt, in der genau beschrieben ist, wie Bestellungen zu handhaben sind. Da läuft ohne meine Freigabe erstmal gar nix.

    Ich hoffe, ich bin auf alle Fragen eingegangen. Man sollte vielleicht noch dazusagen, das unser Gefahrstofflager eine Grundfläche von ca. 15m² hat, der "gefährlichste" Stoff darin 2-Propanol (ca.10l) und ein paar Dosen mit Sprühöl ist, das Lager ist verschlossen, nur unterwiesene MA dürfen es betreten, es wird wöchentlich von mir geprüft, überwachte Absaugung mit 5fachem Luftwechsel etc. Glücklicherweise :D

    Nebenbei: in meinem Keller stehen mehr und schlimmere Sachen :rock2:

    Mikey

  • überwachte Absaugung mit 5fachem Luftwechsel

    Ex-geschützt?

    Abluftöffnung liegt so weit oben, die kann man gar nicht zustopfen

    Zu blöd, dass Lösemitteldämpfe schwerer als Luft sind und sich somit am Boden ansammeln.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.