Sicherheitsdatenblätter aushängen??

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  • Und dann gleich den 5S-Mitarbeiter (5S = 5 Sterne = Oberstreber??? ?( )

    5S kommt aus dem Qualitätsmanagement (Prozessmanagement, Kaizen o.ä.)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Wozu soll ich die alten SDB archivieren, wenn doch die neuesten Erkenntnisse Stand der Technik usw. im aktuellen SDB enthalten sind? Was habe ich da übersehen?

    Artikel 36 der Reach Verordnung enthält eine Archivpflicht! Verstöße sind bußgeldbewehrt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • aber die Möglichkeit Sicherheitsdatenblätter als PDF hochzuladen und zu verwalten und im automatisierten Gefahrstoffkataster Zusatzkommentare einzustellen bietet doch jede Datenbankbasierte Softwarelösung

    Es geht gerade um die Archivierung. Wie kann ich dokumentieren von wann bis wann welches SDB im Einsatz war? Ich möchte so was nicht im Kataster in ein Bemerkungsfeld einfügen, sondern eine einigermaßen praktikable Dokumentenverwaltung. Meine Software kann dies zumindest nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Axel,

    guter Hinweis! Normalerweise würde ich sagen: Gültigkeit des SDB im Rahmen des Datums der Aktualisierung durch den Hersteller, alternativ noch dem "Druckdatun" (steht bei den SDBs ja immer dabei).
    Scheitert in der Praxis jedoch daran, dass die Lieferanten eher nicht mit der Aktualisierung des SDBs auch sofort die Kunden in Kenntnis setzten!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Wichtig wäre auch zu beachten, dass ein Sicherheitsdatenblatt nur für die jeweils gelieferte Charge passt. Für Produkte, die ich (weit) in der Vergangenheit gekauft habe, gilt das aktuelle SDB nicht.

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  • Wichtig wäre auch zu beachten, dass ein Sicherheitsdatenblatt nur für die jeweils gelieferte Charge passt. Für Produkte, die ich (weit) in der Vergangenheit gekauft habe, gilt das aktuelle SDB nicht.

    Das wäre mir jetzt neu.

    Ich muss das SDB z.B ja auch ändern wenn ich neue/geänderte rechtliche Vorgaben habe.

    Nehmen wir das Beispiel von Thorsten, die Umstufung von Formaldehyd: Jetzt Einstufung als krebserzeugend Kat 1B. Das gilt natürlich auch rückwirkend. Da kann ich auch nicht sagen, nee das Zeug mit dem Formaldehyd hab ich ja schon 5 Jahre da rum stehen, für die gilt das nicht.

    Auch für die Produkte die ich deutlich vorher gekauft muss ein aktuelles SDB da sein. Ich nutze das alte SDB nur um begründen zu können warum ich bestimmte Maßnahmen bei, Umgang mit Formaldehyd nicht schon im Jahr 2010 durchgeführt habe.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Was machst Du, wenn sich in den letzten 5 Jahren die Zusammensetzung eines Stoffes geändert hat? Nimm als Beispiel nur mal das gute alte (flüssige) Tipp-EX. In den 90'ern des letzten Jahrtausends roch man sofort, sobald einer die kleine Flasche (rotes Label) aufgedreht hat. Heute riechst Du von dem Lösungsmittel so gut wie nichts mehr. Welches SDB gilt jetzt wann?

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  • Die Frage war eher rhetorisch gemeint. ;)

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  • Man muss doch hier klar 2 Fälle unterscheiden.
    1. Produkt wurde in der Zusammensetzung verändert
    2. Produkt ist unverändert, aber die rechtlichen Regelungen oder das Wissen über einzelne Gefahrenpotentiale des Produkts oder seiner Inhaltsstoffe sind geändert.

    Bei Punkt 1 gilt ab Änderung der Zusammensetzung das dann gültige SDB.
    Bei Punkt 2 gilt ab der Bekanntmachung des geänderten Wissens bzw. ab Gültigkeit der neuen Grenzwerte das dann gültige SDB, das alte SDB dokumentiert den Wissensstand davor. Damit erbringt man den Nachweis, warum und bis wann welche Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Formaldehyd wurde ja schon erwähnt, bei den Krebserzeugenden Substanzen wird nach dem Risiko-Akzeptanz Konzept im Jahr 2018 eine deutliche Verschärfung kommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ..........., bei den Krebserzeugenden Substanzen wird nach dem Risiko-Akzeptanz Konzept im Jahr 2018 eine deutliche Verschärfung kommen.

    Bei meinem letzten Seminar bei der BAUA haben die Referenten deutliche Zweifel daran geäußert das die Absenkung der ERB in 2018 erfolgen wird.

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Es geht gerade um die Archivierung. Wie kann ich dokumentieren von wann bis wann welches SDB im Einsatz war? Ich möchte so was nicht im Kataster in ein Bemerkungsfeld einfügen, sondern eine einigermaßen praktikable Dokumentenverwaltung. Meine Software kann dies zumindest nicht.

    Meinst du das so wie auf dem Bild im Anhang?

    In einer weiteren Abfrage kann ich noch sehen, wer wann welche Änderungen im Datensatz zu dem Gefahrstoff eingepflegt hat

    Dateien

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  • deutliche Zweifel daran geäußert das die Absenkung der ERB in 2018 erfolgen wird

    Wundert mich nicht, die Datenlage dürfte spärlich sein.

    Meinst du das so wie auf dem Bild im Anhang?

    Ja, Versionierung scheint Deine Software zu können, meine leider nicht. Allerdings habe ich bei Software immer auch ein leicht mulmiges Gefühl, wenn es um Archivierung geht. Wie kann man die Datensätze in 10 oder gar 40 Jahren noch lesen? Bei PDF ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, zumindest wenn man PDF-A verwendet, aber eine Datenbank ohne Verluste auslesen, da wird es dann schon problematischer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Sicherheitsdatenblätter auszuhängen erscheint mir wenig Sinnvoll. Wenn Sie dann Online im Intranet im Gefahrstoffkataster mit hinterlegt sind reicht es meiner Meinung nach völlig aus ansonsten sieht an vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr ;)