Betriebsgelände: Öffentlicher Straßenverkehr vs. Beleuchtung

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  • Hallo Miteinander!

    Ich möchte folgende Diskussion anstoßen und hoffe auf Eure mithilfe.

    Die Betriebsgelände meiner Firma sind alle derzeit gänzlich als "Öffentlicher Straßenverkehr" zu bewerten, da sie nicht über eine ausreichende Zufahrtskontrolle verfügen. Stichwort Kunden- und Lieferverkehr. Nun kam die folgende Frage auf: Wenn es sich auf dem Betriebsgelände um den öffentlichen Straßenverkehr nach StVO handelt, sind dann praxisgängige Rückfahrwarnsysteme wie akustische Signale (Piepser, Schnarren) und optische Signale (weißes oder BLAUES Blinklicht) zulässig? Sie werden von der StVO nicht erfasst - sind sie damit für ein Betriebsgelände unserer Art verboten?

    Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten.

    Liebe Grüße
    Ben :)

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  • Wenn es sich auf dem Betriebsgelände um den öffentlichen Straßenverkehr nach StVO handelt, sind dann praxisgängige Rückfahrwarnsysteme wie akustische Signale (Piepser, Schnarren) und optische Signale (weißes oder BLAUES Blinklicht) zulässig? Sie werden von der StVO nicht erfasst - sind sie damit für ein Betriebsgelände unserer Art verboten?

    Moin Ben,

    die akustischen Signale stellen kein Problem dar. Unser halber Fuhrpark, der sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt (PKWs) piepst munter vor sich hin. Bei den Blinklichtern wäre ich extrem vorsichtig und würde das rechtlich prüfen lassen. Blaues Blinklicht kannst Du wahrscheinlich knicken. Weißes oder gelbes Blinklicht könnte evtl. durch die siebte Ausführungsverordnung zum Ausnahmetatbestandkatalog der 2.Novelle zur Änderung der siebten Durchführungsverordnung der WiidStVo (Wie ignoriere ich die StVO) abgedeckt sein. :D

    Wie gesagt: Akustisch kein Problem, sonst könntest Du tausende von Fahrzeugen, die sich täglich auf den Straßen bewegen, verschrotten, aber bei den optischen Signalen würde ich das rechtlich sauber abprüfen lassen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    ind dann praxisgängige Rückfahrwarnsysteme wie akustische Signale (Piepser, Schnarren) und optische Signale (weißes oder BLAUES Blinklicht) zulässig?

    wenn Du hier keine Antwort bekommst, dann gibt es noch andere Möglichkeiten:
    - Deine BG (RCI)
    - KomNet https://www.komnet.nrw.de/ ... die Antwort dauert allerdings ...
    - Polizei
    - nächstliegende Aufsichtsbehörde

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Moin,

    Immerhin ist es immer noch privates Betriebsgelände

    da ist der Fragesteller schon ein Stückchen weiter :whistling:
    Schau mal hier:

    Nicht zugelassener LKW auf Werksgelände?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (11. November 2016 um 13:34) aus folgendem Grund: Änderung der Verknüpfung

  • Kommt natürlich immer auf die Gegebenheiten an, aber eine 'Einhausung' vom Gelände mach aus den unterschiedlichesten Gründen Sinn. Einer davon, deine Frage würdest du Dir nicht stellen müssen ;)
    Dabei kann man unterscheiden:
    Zeitweise Absperrung und damit nicht öffentlich, oder Dauerhaft nicht öffentlich durch Schranke + Pförtner, ooder wenn das Tor geschlossen ist.

    Der Lieferverkehr könnte eine Berechtigungskarte bekommen, damit nicht z.B. eine Pforte besetzt werden muss.