Beiträge von ELTopo

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    Hallo Miteinander!

    Ich möchte folgende Diskussion anstoßen und hoffe auf Eure mithilfe.

    Die Betriebsgelände meiner Firma sind alle derzeit gänzlich als "Öffentlicher Straßenverkehr" zu bewerten, da sie nicht über eine ausreichende Zufahrtskontrolle verfügen. Stichwort Kunden- und Lieferverkehr. Nun kam die folgende Frage auf: Wenn es sich auf dem Betriebsgelände um den öffentlichen Straßenverkehr nach StVO handelt, sind dann praxisgängige Rückfahrwarnsysteme wie akustische Signale (Piepser, Schnarren) und optische Signale (weißes oder BLAUES Blinklicht) zulässig? Sie werden von der StVO nicht erfasst - sind sie damit für ein Betriebsgelände unserer Art verboten?

    Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten.

    Liebe Grüße
    Ben :)