Hallo,
bei uns in der Firma stellt sich die Frage wegen der Jährlichen Sicherheitsunterweisung von Kranführer.
Bei Gabelstapler und Hubarbeitsbühnen ist das klar geregelt und ich kann das auch gut vorzeigen anhand von Gesetzen.
Welches Problem ich habe ist dies, da ich kein Gesetzt finde das speziell sagt das Kranführer auch jährlich unterwiesen werden müssen. Kann auch sein ich finde es nur nicht.
Ich finde zwar etwas, wo drin steht das Sie unterwiesen werden müssen und was in der Unterweisung vorhanden sein muss und ich finde auch das Gesetzt wo steht das jährlich zu unterweisen ist aber halt nicht speziell für Kranführer.
Ich hoffe ich konnte es verständlich rüber bringen.
Danke schon mal für Eure Antworten
Jährliche Sicherheitsunterweisung Kranführer
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Charly03051216 -
17. Oktober 2016 um 15:21 -
Erledigt
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Hallo,
gugst Du mal in der DGUV-V52. Auch im Anhang dazu findest Du Hinweise zu weiteren gesetzlichen Anforderungen zum Thema UÄnterweisungen. DGUG-G 309-003 zum beispiel
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Ich finde zwar etwas, wo drin steht das Sie unterwiesen werden müssen und was in der Unterweisung vorhanden sein muss und ich finde auch das Gesetzt wo steht das jährlich zu unterweisen ist aber halt nicht speziell für Kranführer.
Moin,
diese Gesetzeslücke besteht seit längerem. Auch die Verbände der
- Gebrauchtwagenhändler
- Eisverkäufer
- Blockwarte
- Kioskbetreiberund viele mehr stehen vor der gleichen Problematik.
Der von Dir gesuchte Passus findet sich in §17 (4) Ziffer 3 Buchstabe f) der siebten Änderungsverordnung zur Durchführungsverordnung zum Kranführerunterweisungsgesetz (KraFuG).
Nein, jetzt mal im Ernst. Du hast bereits alle Informationen, die Du benötigst. Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Unterweisung, listet aber nicht alle Berufsgruppen auf. Wenn es ein Spezialgesetz gibt, das andere Unterweisungsfristen vorsieht, ist das ArbSchG diesen Normen nachrangig. Du musst Deine Informationen nur noch verknüpfen oder warten, bis das KraFuG irgendwann tatsächlich verabschiedet wird.
Gruß Frank
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Moin,
Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Unterweisung, listet aber nicht alle Berufsgruppen auf.
nicht, um zu verbessern, sondern nur, um zu ergänzen:
der Klassiker ist "jährliche Schulung von Gabelstaplerfahrern"; dies findet sich in der Tat nirgends im BG-Regelwerk.
Es gibt jedoch neben §12 ArbSchG in der zweitwichtigtsen DGUV, der DGUV V1, den §4 "Unterweisung der Versicherten".
Weil man mit einem Kran (oder hier: Gabelstapler) erheblichen Schaden anrichten kann, ergibt sich die Pflicht zur "mindestens einmal jährlichen" Unterweisung. -
nicht, um zu verbessern, sondern nur, um zu ergänzen
Gott sei Dank,
ich dachte schon, Du besitzt die Erstausgabe des KraFuG.
Gruß Frank
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DGUV V1 §4 Unterweisung der Versicherten war auch mein Ansatzpunkt das es eben Pflicht sein muss, die Leute auch bei Baukran und Hallenkran zu unterweisen.
Vielen Danke für eure schnelle Hilfe, als angehende SiFa war ich ja schon mal auf dem richtigen Weg. Vielen Vielen Dank