Jährliche Sicherheitsunterweisung Kranführer

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  • Hallo,
    bei uns in der Firma stellt sich die Frage wegen der Jährlichen Sicherheitsunterweisung von Kranführer.
    Bei Gabelstapler und Hubarbeitsbühnen ist das klar geregelt und ich kann das auch gut vorzeigen anhand von Gesetzen.
    Welches Problem ich habe ist dies, da ich kein Gesetzt finde das speziell sagt das Kranführer auch jährlich unterwiesen werden müssen. Kann auch sein ich finde es nur nicht.
    Ich finde zwar etwas, wo drin steht das Sie unterwiesen werden müssen und was in der Unterweisung vorhanden sein muss und ich finde auch das Gesetzt wo steht das jährlich zu unterweisen ist aber halt nicht speziell für Kranführer.
    Ich hoffe ich konnte es verständlich rüber bringen.
    Danke schon mal für Eure Antworten

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  • Hallo,

    gugst Du mal in der DGUV-V52. Auch im Anhang dazu findest Du Hinweise zu weiteren gesetzlichen Anforderungen zum Thema UÄnterweisungen. DGUG-G 309-003 zum beispiel

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich finde zwar etwas, wo drin steht das Sie unterwiesen werden müssen und was in der Unterweisung vorhanden sein muss und ich finde auch das Gesetzt wo steht das jährlich zu unterweisen ist aber halt nicht speziell für Kranführer.

    Moin,

    diese Gesetzeslücke besteht seit längerem. Auch die Verbände der

    - Gebrauchtwagenhändler
    - Eisverkäufer
    - Blockwarte
    - Kioskbetreiber

    und viele mehr stehen vor der gleichen Problematik. :D

    Der von Dir gesuchte Passus findet sich in §17 (4) Ziffer 3 Buchstabe f) der siebten Änderungsverordnung zur Durchführungsverordnung zum Kranführerunterweisungsgesetz (KraFuG).

    Nein, jetzt mal im Ernst. Du hast bereits alle Informationen, die Du benötigst. Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Unterweisung, listet aber nicht alle Berufsgruppen auf. Wenn es ein Spezialgesetz gibt, das andere Unterweisungsfristen vorsieht, ist das ArbSchG diesen Normen nachrangig. Du musst Deine Informationen nur noch verknüpfen oder warten, bis das KraFuG irgendwann tatsächlich verabschiedet wird.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Unterweisung, listet aber nicht alle Berufsgruppen auf.

    nicht, um zu verbessern, sondern nur, um zu ergänzen:
    der Klassiker ist "jährliche Schulung von Gabelstaplerfahrern"; dies findet sich in der Tat nirgends im BG-Regelwerk.
    Es gibt jedoch neben §12 ArbSchG in der zweitwichtigtsen DGUV, der DGUV V1, den §4 "Unterweisung der Versicherten".
    Weil man mit einem Kran (oder hier: Gabelstapler) erheblichen Schaden anrichten kann, ergibt sich die Pflicht zur "mindestens einmal jährlichen" Unterweisung.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • DGUV V1 §4 Unterweisung der Versicherten war auch mein Ansatzpunkt das es eben Pflicht sein muss, die Leute auch bei Baukran und Hallenkran zu unterweisen.
    Vielen Danke für eure schnelle Hilfe, als angehende SiFa war ich ja schon mal auf dem richtigen Weg. Vielen Vielen Dank