Wer darf den Schaltschrank öffnen um Zähler abzulesen ?

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  • Hallo zusammen,

    kann mir jemand, wenn möglich mit "Quelle" sagen welche Qualifikation EUP o.ä notwendig ist um in einem Schaltschrank den Zählerstand ablesen zu dürfen ?

    Es ist natürlich alles abgeschirmt in dem Schaltschrank aber dennoch gibt es ja auch für so etwas Regeln.

    Vielen Dank

    Gruß

    Stephan

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  • Hallo Stephan,

    Zählerstände ablesen bedarf keiner besonderen Eignung. Wenn aber Deine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass es sinnvoll/notwendig ist die Mitarbeiter auf mögliche Gefahren beim Ablesen /auf das Erkennen von möglichen Gefahren, bzw. das richtige Verhalten bei Mängeln hinzuweisen, dann sollte eine kurze Unterweisung durchgeführt werden.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    an unseren Anlagen können die Zählerstände von außen abgelesen werden.

    Das öffnen der Schaltschränke ist nur für Mitarbeiter ab der Stufe Schichtleiter erlaubt. Diese durchlaufen eine Elektroschulung durch unsere hauseigene Elektrofachkraft.


    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

  • Also man kann grundsätzlich nicht sagen dass man EUP oder ähnliches sein muss um den Schaltschrank öffnen zu dürfen?
    Nach Gefährdungsbeurteilung kann nichts beim Ablesen passieren selbst wenn jemand in den Schaltschrank fällt. Alles abgeschirmt.Mir ging es wirklich nur um den Grundsatz wer einen Schaltschrank öffnen darf ?

    Gruß

    Stephan

  • Man unterscheidet i.d.r zwischen Schränken die bedingt durch die Einbauten "Laienbedienbar" sind und eben solchen wo niemand was dran zu suchen hat außer der EFK usw.

    Wenn alles abgedeckt ist kann man fast davon ausgehen das es Laienbedienbar ist es sei denn das bei Betätigen von z.B Sicherungen weitere gefahren auftauchen können

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von dierk (15. Oktober 2016 um 09:13)

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  • Hallo Stephan,


    wenn, wie Du sagst alles abgeschirmt ist, gilt der Schrank als laienbedienbar. Für das reine Ablesen gibt es somit keine Forderungen bzgl Eletrokenntnisse! Sollte durch das Ausschalten einer Sicherung eine Gefahr entstehen sind entsprechende Unterweisungen notwendig, besonderst notwendige Elektrokenntnisse lassen sich aber dadurch nicht ableiten!


    Es gibt immer wieder Diskussionen wegen dem sogenannten werkzeuglos zugängigem Teil eines laienbedienbaren Schaltschrankes.
    Der folgende Abschnitt in der Norm wird oft falsch interpretiert und ist meist der Auslöser für die Forderung nach einer Elektrofachkraft:

    Viele sind namlich der Meinung im Umkehrschluss wäre ein Schaltschrank, der nicht ohne Schlüssel zugängig ist, automatisch nicht für Laien geeignet, was aber einfach Quatsch ist.


    In Deinem Fall einfach den umgekehrten Weg gehen und nach der Stelle fragen, aus der hervorgeht, dass besondere Elektrokenntnisse zum Ablesen notwendig sind.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl