Hallo SiFa Kollegen,
ich treffe immer wieder auf Schränke, auf denen Materialien gelagert werden. Ich bin der Meinung, dass Überkopflagerung nur in Regalanlagen erlaubt ist. Allerdings fehlt mir die Rechtliche Grundlage hierzu. Weiß jemand wo dies noch mal genau geregelt ist?
Oder liege ich hier Gänzlich falsch.
Des weiteren habe ich folgendes zu klären. Ich möchte ein Besucherkonzept einführen. Hierzu soll ich der Geschäftsführung aufzeigen warum und wie gehen wir mit verschiedenen Besuchergruppen um
1. Kurzzeitbesucher
2. Fremdfirmen, die regelmäßig für uns tätig sind. (Gebäudereinigungsfirmen, Wirtschaftsprüfer
3 Partnerfirmen
Bei der Gruppe 1. wäre ich für eine Registrierung am Empfang. Dort wird der Besucher abgeholt und wieder hingebracht. (Vorteil, ich muss nicht zwingend eine Unterweisung durchführen (Brandfall, Stapler etc. pp.) Es ist immer jemand dabei
Bei Gruppe 2 und 3. würde ich eine Unterweisung durchführen. Verhalten bei einem Brand oder sonstigen Evakuierungsgründen. Besondere Gefahren. ( Die Personen können sich frei im Unternehmen bewegen)
Liebe Kollegen, wie seht ihr das? Derzeit kann hier jeder rein und raus wie er Lustig ist. Datensicherheit, Arbeitssicherheit etc. pp können im schlimmsten Fall darunter leiden.
Gruß
Stephan