Überkopf Lagerung von Materialien und Besucherkonzept.

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  • Hallo SiFa Kollegen,

    ich treffe immer wieder auf Schränke, auf denen Materialien gelagert werden. Ich bin der Meinung, dass Überkopflagerung nur in Regalanlagen erlaubt ist. Allerdings fehlt mir die Rechtliche Grundlage hierzu. Weiß jemand wo dies noch mal genau geregelt ist?
    Oder liege ich hier Gänzlich falsch.


    Des weiteren habe ich folgendes zu klären. Ich möchte ein Besucherkonzept einführen. Hierzu soll ich der Geschäftsführung aufzeigen warum und wie gehen wir mit verschiedenen Besuchergruppen um

    1. Kurzzeitbesucher
    2. Fremdfirmen, die regelmäßig für uns tätig sind. (Gebäudereinigungsfirmen, Wirtschaftsprüfer
    3 Partnerfirmen

    Bei der Gruppe 1. wäre ich für eine Registrierung am Empfang. Dort wird der Besucher abgeholt und wieder hingebracht. (Vorteil, ich muss nicht zwingend eine Unterweisung durchführen (Brandfall, Stapler etc. pp.) Es ist immer jemand dabei
    Bei Gruppe 2 und 3. würde ich eine Unterweisung durchführen. Verhalten bei einem Brand oder sonstigen Evakuierungsgründen. Besondere Gefahren. ( Die Personen können sich frei im Unternehmen bewegen)

    Liebe Kollegen, wie seht ihr das? Derzeit kann hier jeder rein und raus wie er Lustig ist. Datensicherheit, Arbeitssicherheit etc. pp können im schlimmsten Fall darunter leiden. 8|

    Gruß
    Stephan

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  • Hi,
    dein Besucherkonzept ist bereits in vielen größeren Unternehmen Standard. Bei einigen Unternehmen müssen die Fremdfirmenmitarbeiter die regelmäßig auf dem Betriebsgelände tätig werden, vorab sogar ein Test (Fragen zur Sicherheitsunterweisung) schreiben.

    Hier einige Punkte die dir vielleicht bei der Argumentation helfen könnten:

    - Diebstahl
    - Sachbeschädigung
    - Manipulaiton
    - Alleinarbeit
    - Organisationsverschulden
    - Datenschutz und Informationsverlust

  • Hallo,

    bei uns muss sich jeder "Besucher" egal ob Kunde, Fremdfirma, Reinigungskräfte usw. am Empfang mit Unterschrift registrieren lassen. Die Fermdfirmenmitarbeiter z.B. gibt wenn vorhanden sein KFZ-Zeichen und seine Handynummer an. Des Weiteren wird er über die grundsätzliches Sicherheitsvorschriften unterrichtet die er ebenfalls mit Unterschrift zur Kenntnis nimmt.

    Der Kunde wird am Empfang abgeholt und ist zu keiner Zeit alleine im Werk unterwegs.

    Alle Besucher bekommen nach der Registrierung einnen Klippanhänger mit der Aufschrift z.B. Technik extern oder Kunde usw. Somit ist für jeden erkennbar ob es sich hier um einen Stammmitarbeiter handelt oder nicht. Dieses Prinzip wurde auch für die externen Kraftfahrer eingeführt.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

  • Vielen Dank,

    hat irgendjemand eine Musterverfahrensanweisung für Besucher/Fremdfirmenmitarbeiter/Wirtschaftsprüfer/etc. ?
    Ich stehe da im Moment ziemlich auf dem Schlauch.

    Gruß
    Stephan

  • Was nützt Dir unser Anweisung? Diese ist auf unser Betriebsgelände zugeschnitten.
    Inhalt:
    Wo melden sich Besucher
    Wo ist der Parkplatz
    wo sind die Sanitärräume
    Wo darf ich hergehen
    Welche Betriebsteile darf ich betreten
    Brandschutz/ Sammelplatz /Feuerlöscher
    Unfallverhütung/Verbandskästen
    Hygiene
    Raucherplatz

    Das ganze mit einer Zeichnung /Lageplan versehen damit sich Besucher/Fremdfirmen auch zurecht finden.

    Mfg

    FS

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  • Mir würden erst schon mal die Rechtsgrundlagen reichen, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer verpflichtet ist Betriebsfremde zu erfassen hat.
    Mir fällt dazu nur der § 13 der Betriebssicherheitsverordnung ein. Dies gilt meiner Meinung nach für Fremdfirmen, die für uns auf unserem Gelände tätig werden.

    Bezüglich Evakuierung und Umgang mit Besuchern im Brandfall findet man nichts.

    Die Argumentation unserer Verantwortlichen Personen lautet: im Rathaus, Finanzamt registriert man sich ja auch nicht.

    Die von WIKI 16 genannten Punkte möchte ich ja gerne sicherstellen, aber mir fehlen die Rechtsgrundlagen.

    Gruß
    Stephan

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Stephan,

    du hast es ja bestimmt schon vielfach selbst festgestellt, dass die Frage nach den Rechtsgrundlagen für eine bestimmte Vorgehensweise im Arbeitsschutz immer mehr in den Hintergrund rückt. Die Harmonisierung von EU-Richtlinien und die "Entschlackung" bei den staatlichen und BG-Vorschriften tuen ein übriges dazu.
    Die Herangehensweise und der Status der Arbeitssicherheit ist im Wandel begriffen. Ich würde das ganz kurz gesagt so ausdrücken: vom "Aufpasser" über die Vorschriften zum "Manager" über das System.
    Entscheidend ist das "neue Zauberwort": GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
    Davon ist dann abhängig, ob und welche Maßnahmen du (bzw. der Verantwortliche) zum Schutz der Beschäftigten und Besucher ergreifen musst. Entweder gibt es dann ganz konkrete Verhältnisse bei euch vor-Ort, die bestimmte Maßnehmen erfordern, egal ob es eine Vorschrift dafür gibt (das Arbeitsschutzgesetz gilt auf jeden Fall immer!) oder es gibt tatsächlich eine konkrete Vorschrift, die anzuwenden ist. Aber das kennst du ja ganz bestimmt schon.
    Man muss es nur noch den Verantwortlichen beibringen. Das dauert leider seine Zeit und wird meist (leider) nur durch eigene Unfallereignisse im Betrieb beschleunigt.
    Viel Erfolg bei der Umsetzung deiner Vorhaben.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)