Anforderungen an eine Treppe

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  • Gemäß ASR A 1.8 sind beim errichten von Treppen Zwischen Podestet notwendig (Siehe Pos. 4.5 Treppen Abs.6)

    (6) Bei Treppenläufen mit einem Steigungswinkel bis 36° muss nach höchstens18 Trittstufen ein Zwischenpodest vorhanden sein. In begründeten Ausnahmefällenkann in bestehenden Arbeitsstätten davon abgewichen werden. Bei Hilfstreppen miteinem Steigungswinkel größer als 36° ist nach jedem Treppenlauf mit einem Höhenunterschiedvon 3 m ein Zwischenpodest erforderlich.

    Das Gebäude wird nach LBO NRW errichtet. Dort ist nichts zum Thema Treppen Podest beschrieben. Dies ist auch keine notwendige Treppe sondern eine "Geschäftsführung möchte sie Treppe" :)
    Hat jemand schon mal eine ähnliche Situation gehabt und wenn ja, was wurde gemacht.
    Gibt es noch andere verbindliche Gesetze die den Podest fordern oder reicht es tatsächlich, wenn das Ganze mittels GB geprüft wird?

    Bin auf Eure Antworten gespannt!

    Nur wer weiß wo er hin möchte, wird auch irgendwann erfahren ob er dort angekommen ist :thumbup:

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  • Hallo potty,

    imo gibt es beim Neubau keinen begründeten Ausnahmefall von der ASR. Der begründete Ausnahmefall wäre z.B. bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden gegeben.
    Neben der ASR gibt es noch die jeweilige Landesbauordnung und die DIN 18065.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

    Einmal editiert, zuletzt von bauco (29. September 2016 um 21:05)

  • Wenn kein Versicherter Arbeitnehmer die Treppe benutzt geht es ohne ASR a , ansonsten ist sie einzuhalten

    Gruß Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

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  • Moin potty,

    ansonsten frag mal bei Deiner zuständigen Behörde (Regierungspräsidium, Gewerbeaufsichtsamt) nach. Dann hast Du auch gleich eine Antwort, die Du den Entscheidungsträgern vorlegen kannst. Bei komnet findest Du hier die Aussage, dass die Gefährdungsbeurteilung ausreichend ist. Bei dem mir bekannten Fall hat es beim Neubau eben nicht ausgereicht. Übrigens: Schau auch mal in die Ausschreibung! Dort ist mit Sicherheit die DIN 18065 als einzuhaltende Norm beim Bau der Treppe genannt, in der auch ein Podest gefordert wird.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,
    es gibt noch eine Beschreibung der BAUA , "funktionelle nutzerfreundliche und sichere Treppen". Darin ist die Thematik sehr schön beschrieben, auch die 18 Stufen Regel. Es ist schade, das die technischen Regeln für Arbeitsstätten in wichtigen Dingen wie z.B der Geländerhöhe LBO- 0.90 cm ASR A2.1- 1.00 m nicht konform sind.
    Hoffe hilft weiter
    Gruß: tini