Gemäß ASR A 1.8 sind beim errichten von Treppen Zwischen Podestet notwendig (Siehe Pos. 4.5 Treppen Abs.6)
(6) Bei Treppenläufen mit einem Steigungswinkel bis 36° muss nach höchstens18 Trittstufen ein Zwischenpodest vorhanden sein. In begründeten Ausnahmefällenkann in bestehenden Arbeitsstätten davon abgewichen werden. Bei Hilfstreppen miteinem Steigungswinkel größer als 36° ist nach jedem Treppenlauf mit einem Höhenunterschiedvon 3 m ein Zwischenpodest erforderlich.
Das Gebäude wird nach LBO NRW errichtet. Dort ist nichts zum Thema Treppen Podest beschrieben. Dies ist auch keine notwendige Treppe sondern eine "Geschäftsführung möchte sie Treppe"
Hat jemand schon mal eine ähnliche Situation gehabt und wenn ja, was wurde gemacht.
Gibt es noch andere verbindliche Gesetze die den Podest fordern oder reicht es tatsächlich, wenn das Ganze mittels GB geprüft wird?
Bin auf Eure Antworten gespannt!