Der Gefahrstoffbeauftragte befindet sich leider momentan in Elternzeit ;-). Werde mich morgen mal hinsetzen und das Thema "Explosionschutz" intensiver durcharbeiten. Freu mich jetzt schon drauf
Beurteilung und Vorgehen bei Explosiongefahren durch GFK-Staub
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Wiki16 -
28. September 2016 um 13:42 -
Erledigt
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Ja AxelS, hast du dann wohl, es fällt in seinen fachlichen Aufgabenbereich, ich glaub seit 2015.
Nein, hab ich nicht. Den Gefahrstoffbeauftragten gibt es formal nicht, somit kann seine Verantwortlichkeit auch nicht automatisch festgelegt sein. Weiterhin richten sich die Gesetzesvorgaben in der Regel immer an den Arbeitgeber. Dieser kann bestimmte Dinge delegieren, aber auch hier gibt es Einschränkungen und Grenzen. Ganz raus kommt der Unternehmer nie. Die Stellung und Funktion des Gefahrstoffbeauftragten sehe ich analog zur SiFa => Beratungsauftrag, aber keine Verantwortung für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Übrigens, die SiFa wird von den Aufsichtsbehörden als fachkompetent, auch in Sachen Explosionsschutz angesehen. Alles was mit Anlagensicherheit zu tun hat, auch der Explosionsschutz, ist weiterhin in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt.
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es fällt in seinen fachlichen Aufgabenbereich, ich glaub seit 2015
Wo steht das denn bitte?
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es fällt in seinen fachlichen Aufgabenbereich, ich glaub seit 2015
Jetzt habe ich es
Du meinst bestimmt, dass der Explosionsschutz seit 2015 in der Gefahrstoffverordnung geregelt oder ist, oder nicht?
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Moin,
ab 01.06.2015 ist die Regelung in der Gefahrstoffverordnung zu finden, sicherlich wird weiterhin in der Betriebssicherheitsverordnung auf den Explosionsschutz eingegangen bezüglich der Prüfungen. Aber
Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz erfolgen nach der Gefahrstoffverordnung.Anhang I
(zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3)
Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten
Inhaltsübersicht
Nummer 1 Brand- und Explosionsgefährdungenalles weitere ist dem Dokument zu entnehmen, dieser Punkt war eine wesentliche Änderung der neuen Betriebssicherheitsverordnung.
Oder bin ich jetzt echt total falsch?
mfg OSH
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dieser Punkt war eine wesentliche Änderung der neuen Betriebssicherheitsverordnung.
Oder bin ich jetzt echt total falsch?
Die Brand und Explosionsgefahr war schon viel länger im Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung, wurde allerdings in Teilen in die Betriebssicherheitsverordung überführt (wenn ich mich nicht irre um 2005) und dort z.B. auch das Explosionsschutzdokument gefordert. Es gab somit bis zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 eine Doppelregelung. Diese wurde mit der Änderung wieder ein wenig entwirrt, wobei beide Verordnungen weiterhin Teile zum Brand- und Explosionsschutz enthalten.
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Der Gefahrstoffbeauftragte befindet sich leider momentan in Elternzeit ;-). Werde mich morgen mal hinsetzen und das Thema "Explosionschutz" intensiver durcharbeiten. Freu mich jetzt schon drauf
Hallo Wiki16,
dann hast du hier etwas zum Lesen. Da die BGRCI da gut aufgestellt ist.
Gruß RaBau
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