Tritt während des Bezugs von Krankengeld die Arbeitslosigkeit ein, wird unverändert weiter Krankengeld gezahlt. Bis zur Höchstdauer. Erst danach gibt es Arbeitslosengeld.
Nein - definitiv nicht
Der Bezug von Krankengeld geht also vor den Bezug von Arbeitslosengeld.
Nein - definitiv nicht
Das Kranken- bzw. Verletztengeld zahlt eine Versicherung.
Diese Versicherung zahlt nur wenn Beiträge gezahlt werden und zwar nur bis zu diesem Tag bis die Beiträge nicht mehr gezahlt werden also Ergo ab dem Punkt der Arbeitslosigkeit. Freuen wird sich der "Kranke" dann auch, denn er bekommt ab dem Tag eine Beitragsrechnung und darf privat zahlen.
Da Du regelmäßig deine Arbeitsunfähigkeit nachweisen musst und der Arzt Dir entsprechende Dokumente ausfüllen muss wirst Du ab dem Tag ab dem kein Arbeitsverhältnis mehr besteht keine Bescheinigung mehr von dem Arzt bekommen. Darüber wird er von der Krankenkasse informiert.
Man kann dann zu einem anderen Arzt gehen und hoffe dort noch was zu bekommen aber dann muss man mit Rückforderungen der Krankenkasse rechnen.
Geht es ihm abgesehen vom Bruch des Armes gut, wäre er als Pförtner oder Call-Center-Agent arbeitsfähig.
Bekommt er aber z. B. starke Schmerzmittel, die die Konzentrationsfähigkeit stark einschränken und er kann auch nicht als Pförtner oder als Call-Center-Agent arbeiten, dann kann er weiter Krankengeld beziehen.
Dann kannst Du Dir sicher sein, wird die ARGE einen anderen Arbeitsplatz für Dich finden.
Abgesehen davon, ist diese Argumentation unerheblich.
Die Ursache des Krankengeldes ist der Armbruch. Dafür bekomme ich Krankengeld.
Argumentiere ich, dass ich aufgrund der starken Schmerzmittel unter Konzentrationsschwächen leide, ist dies die Konsequenz des Armbruches aber nicht die Ursache der Konzentrationsschwäche.
Sprich - der Arzt muss die Diagnose der Arbeitsunfähigkeit ändern damit falle ich aus dem Anspruch Krankengeld definitiv raus. Alternativ kann ich ein anderes Schmerzmittel einnehmen, welches die Konzentration nicht beeinflusst.
Ein anderer Sachverhalt wäre es, die Wunde entzündet sich oder etwas entzündet sich aufgrund der OP und ich muss ein starkes Antibiotika nehmen und habe aufgrund der Nebenwirkungen der Antibiotika Durchfall oder sonstiges und muss deswegen zu Hause bleiben, dann geht es, alles andere nicht.
Ich habe es in zwei Fällen in der Praxis so erlebt und man wird sich wundern, wie schnell der Kranke bzw. Verunfallte da steht ohne eine Art der Leistung.
Man wundert sich dann auch was für die Ideen die ARGE dann hat, was man alles machen und tun kann, zur Not landet man in einer Maßnahme und kann dann selbst zusehen wie man klar kommt.
Aber dies schweift ab vom Thema.
Grundsätzlich darf ich mir als FASI/SIFA und BA meinen Teil dazu denken.
Ich erfülle eine Beratungsfunktion und darf natürlich in einem gewissen Rahmen meine Meinung frei äußern.
Welches Ziel ein AN mit einem solchen Verhalten verfolgt bleibt ihm überlassen und muss von Personen geklärt werden, dessen Aufgabe es ist und die dafür auch (fürstlich) entlohnt werden.