Du hast einen Nicht-Gefahrstoff (nicht kennzeichnungspflichtig, da keine Gefahren) absichtlich falsch gekennzeichnet.
DHMO kann unter die Begriffsbestimmung von §2, Abs. 1 Nr. 4 der GefStoffV fallen und ist dann ein Gefahrstoff!
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Neues Benutzerkonto erstellenDu hast einen Nicht-Gefahrstoff (nicht kennzeichnungspflichtig, da keine Gefahren) absichtlich falsch gekennzeichnet.
DHMO kann unter die Begriffsbestimmung von §2, Abs. 1 Nr. 4 der GefStoffV fallen und ist dann ein Gefahrstoff!
DHMO kann unter die Begriffsbestimmung von §2, Abs. 1 Nr. 4 der GefStoffV fallen und ist dann ein Gefahrstoff!
Wir alle kennen das Thema Feuchtarbeit. Wie sähe denn bei Deiner Interpretation die Kennzeichnung aus? umwelt-online Verordnung (EG) Nr. 12722008 über die Einstufung, Kennzeichnung _2016-09-13_07-42-46.pdf
Ertrinken.pdf
Wie sähe denn bei Deiner Interpretation die Kennzeichnung aus?
Ganz einfach, es gibt keine, aber es ist trotzdem ein Gefahrstoff. Viele vereinfachen ja zu sehr und für die ist nur ein kennzeichnungspflichtiger Stoff auch ein Gefahrstoff. §2 GefStoffV ist aber deutlich umfangreicher, was denn so alles als Gefahrstoff anzusehen ist. Die Kennzeichnung mit den GHS Piktogrammen ist klar und eindeutig in der CLP Verordnung geregelt. Trifft keine Gefahrenklasse auf einen Stoff zu, kann auch nicht nach dieser gekennzeichnet werden, wobei eine verharmlosende Kennzeichnung ebenfalls nicht zulässig ist.
@AxelS Mercy, vielen Dank für die Aufklärung.
ich bin immer noch total am ,
eine Frage hätte ich doch noch sollte man auf das Etikett nicht noch auf PSA hinweisen wie z. B. Atemschutz und Schutzanzug
Nee - das steht doch im Sicherheitsdatenblatt bzw. der Betriebsanweisung.
Atemschutz kann bei DHMO sinnvoll sein, spätestens bei Konzentrationen von mehr als 1000 mg/ml MUSS "unabhängiger Atemschutz" getragen werden, bei längerer Einwirkung ist (Neopren-)Körperschutz erforderlich.
Gasalarm im Olgahospital
No schaffsch Du em "Olgäle" @AxelS ...?
So ist es ... letzteres weniger aber auch, eher mehr als Basismasse von und
Nee Du, das ist aber extremst leichtsinnig, den bösen Gefahrstoff auch noch soweit zu erhitzen, dass man Gefahr läuft, seine Dämpfe einatmen zu können... kannst Du doch nicht machen @Safety-Officer ...am Ende trifft das noch ahnungslose Personen, die sich da zufällig in der Nähe aufhalten.