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  • Du hast einen Nicht-Gefahrstoff (nicht kennzeichnungspflichtig, da keine Gefahren) absichtlich falsch gekennzeichnet.

    DHMO kann unter die Begriffsbestimmung von §2, Abs. 1 Nr. 4 der GefStoffV fallen und ist dann ein Gefahrstoff!

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • DHMO kann unter die Begriffsbestimmung von §2, Abs. 1 Nr. 4 der GefStoffV fallen und ist dann ein Gefahrstoff!

    Wir alle kennen das Thema Feuchtarbeit. Wie sähe denn bei Deiner Interpretation die Kennzeichnung aus? umwelt-online Verordnung (EG) Nr. 12722008 über die Einstufung, Kennzeichnung _2016-09-13_07-42-46.pdf
    Ertrinken.pdf

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (13. September 2016 um 07:50) aus folgendem Grund: Zusatzinfo eingefügt

  • Wie sähe denn bei Deiner Interpretation die Kennzeichnung aus?

    Ganz einfach, es gibt keine, aber es ist trotzdem ein Gefahrstoff. Viele vereinfachen ja zu sehr und für die ist nur ein kennzeichnungspflichtiger Stoff auch ein Gefahrstoff. §2 GefStoffV ist aber deutlich umfangreicher, was denn so alles als Gefahrstoff anzusehen ist. Die Kennzeichnung mit den GHS Piktogrammen ist klar und eindeutig in der CLP Verordnung geregelt. Trifft keine Gefahrenklasse auf einen Stoff zu, kann auch nicht nach dieser gekennzeichnet werden, wobei eine verharmlosende Kennzeichnung ebenfalls nicht zulässig ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @AxelS Mercy, vielen Dank für die Aufklärung. |?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Nee - das steht doch im Sicherheitsdatenblatt bzw. der Betriebsanweisung.
    Atemschutz kann bei DHMO sinnvoll sein, spätestens bei Konzentrationen von mehr als 1000 mg/ml MUSS "unabhängiger Atemschutz" getragen werden, bei längerer Einwirkung ist (Neopren-)Körperschutz erforderlich.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Gasalarm im Olgahospital

    No schaffsch Du em "Olgäle" @AxelS ...?


    So ist es ... letzteres weniger aber auch, eher mehr als Basismasse von :50: und *TeTa*

    Nee Du, das ist aber extremst leichtsinnig, den bösen Gefahrstoff auch noch soweit zu erhitzen, dass man Gefahr läuft, seine Dämpfe einatmen zu können... kannst Du doch nicht machen @Safety-Officer ...am Ende trifft das noch ahnungslose Personen, die sich da zufällig in der Nähe aufhalten. :D

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)