Hallo Sifa Gemeinde,
Folgende Frage beschäftig mich.
Unterliegen Stapelbehälter einer jährlich dokumentierten Prüfung?
Leider finde ich keine genauen Aussagen. In der alten BGR 234 Lagereinrichtungen steht folgender Satz
6.2 Paletten, Stapelbehälter und Stapelhilfsmittel müssen regelmäßig, insbesondere bei Wiederverwendung, auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Schadhafte Lagergeräte sind der Benutzung zu entziehen.
Aber ob diese Dokumentiert werden muss, finde ich leider nicht.
Der gesunde Menschenverstand rückt mich in die Richtung: Ja. Denn dann habe ich diesen Behälter mind. 1 mal im Jahr geprüft.
Es ist ja leider kein Absetzcontainer dort ist es eindeutiger geregelt.
Beim Durchstöbern des Netzes und unseres Forums bin ich leider nicht fündig geworden.
Ich hoffe auf Hilfe
Gruß RaBau