Prüfung von Stapelbehältern

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  • Hallo Sifa Gemeinde,

    Folgende Frage beschäftig mich.
    Unterliegen Stapelbehälter einer jährlich dokumentierten Prüfung?
    Leider finde ich keine genauen Aussagen. In der alten BGR 234 Lagereinrichtungen steht folgender Satz

    6.2 Paletten, Stapelbehälter und Stapelhilfsmittel müssen regelmäßig, insbesondere bei Wiederverwendung, auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Schadhafte Lagergeräte sind der Benutzung zu entziehen.

    Aber ob diese Dokumentiert werden muss, finde ich leider nicht.
    Der gesunde Menschenverstand rückt mich in die Richtung: Ja. Denn dann habe ich diesen Behälter mind. 1 mal im Jahr geprüft.
    Es ist ja leider kein Absetzcontainer dort ist es eindeutiger geregelt.

    Beim Durchstöbern des Netzes und unseres Forums bin ich leider nicht fündig geworden.

    Ich hoffe auf Hilfe

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Hallo,

    also ich würden den Satz so interpretieren dass ich regelmäßig Prüfe- dann unsichere oder nicht mehr taugliche Betriesmittel aussondere- und somit nur die "guten" und sicheren im Umlauf sind. Dementsprechend erübrigt sich für mich das ganze mit dokumentieren.
    Sonst müsstest Du ja auch jedes Mittel erfassen (Eingang, Prüfung, Feststellungen, Asgesondert usw.) und katalogisieren. Und das bei jeder Palette! Das sehe ich als nicht verhältnismäßig.

    Und wenn man eine Palette benutzt macht doch jeder mal ne Sichtkontrolle ob die noch taugt oder nicht.

  • Hallo RaBau,

    eine Dokumentation, also ein Prüfnachweis, wäre mir nicht bekannt. Bei den Massendingen geht es ums Geld: Palette total Schrott = Tonne, Palette reparabel = zum Aufarbeiter. Eine Gitterbox ist da ein wenig hochpreisiger. Das gilt auch für andere Behälter.

    Ist das für den Besitzer rechenbar, dann wird der auch etwas damit anstellen.

    Die BGR 234 gibt es immer noch, sie hat einen anderen Namen. Der Inhalt ist gleich. DGUV R 108-007, ist es, glaube ich. Diese war auch letztlich die billige "Volksausgabe" der DIN EN 15635.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Der Vorschrift geht es allerdings (hoffe ich!) nicht ums Geld- sondern eher den Unternehmern. Deswegen achten die auch beim Tausch darauf dass nur gute gegen gute Paletten usw getauscht wird.

    Aber genau weil man damit viel Geld einfach so kaputt machen und wegwerfen kann achten da die Unternehmer schon sehr genau darauf :)

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  • Hallo Axel,

    Ne Gott sei Dank nicht die für die Gefahrstoffe.

    @all ich danke Euch allen für die Rückmeldung.
    Ich habe mir meine Meinung überarbeitet und dieses in eine Empfehlung für den Betrieb umgewandelt.

    Gruß RaBau

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  • Hallo Ralf,

    Dokumentation? - kommt drauf an; bei bestimmten Stapelbehältern kann ich mir eine Dokumentation gut vorstellen, wenn Vorgaben für Verschleißgrenzen bestehen.
    Hier mal ein Stapelbehälter, der auch regelmäßig mit 4-Strang-Kettengehänge im Kran transportiert wurde.
    Selbst der Hersteller konnte, wollte keine Ausssage treffen, wann die Kranöse verschlissen ist - siehe vorderen Behälter. Betrieblich festgelegt wurde dann die Verschleißgrenze bei +10% des Neudurchmessers.Stapelbehälter_Anschlagösen.jpg

    mfg. Uwe

    Uwe