Moin liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht kann jemand weiterhelfen.
Das Thema "Einfuhr von Gefahrstoffen aus der Türkei / Sicherheitsdatenblätter" war 2011/2012 schon mal Thema, hilft mir aber jetzt nicht wirklich weiter.
Auf einer Baustelle von mir ist das Thema Gefahrstoffe gerade wieder aktuell. Es werden in großen Mengen Lösemittel und Lacke angeliefert, leider wird kein aussagekräftiges Sicherheitsdatenblatt mitgeliefert.
Die türkische Bauleitung stellt sich doof.
Ohne Angaben für die einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen bzw. die zu befürchtenden Gefährdungen möchte ich aber keine Arbeiten zulassen. Gefahrensymbole nach GHS/CLP sind auf den Stoffen abgebildet.
Frage: Wo kann ich eine Verpflichtung zur Lieferung eines Sicherheitsdatenblattes ableiten
Danke für eure Hilfe
Gruss Tommy
Einfuhr von Gefahrstoffen aus der Türkei
-
TommyB -
21. Juli 2016 um 14:39 -
Erledigt
-
-
Hi Tommy,
erst einmal ganz klassisch in der Gefahrstoffverordnung (§5).
Der AG hat schließlich eine Gefährdungsbeurteilung über den Umgang mit Gefahrstoffen durchzuführen und dazu die erhältlichen Informationen, vor allem Dingen aus dem SDB zu berücksichtigen (§6).Das ist aber unabhngig davon woher der Gefahrstoff kommt. Die Einfuhr von Gefahrstoffen aus einem "nicht EU - Land" ist ja noch einmal ein ganz anderes Thema.
-
Frage: Wo kann ich eine Verpflichtung zur Lieferung eines Sicherheitsdatenblattes ableiten
Ab Artikel 31 der REACH Verordnung (1907/2006) wird man fündig. Sollten die Produkte aus der Türkei importiert sein, sind noch einige weitere Dinge zu beachten. Sind die Produktetiketten auf deutsch? Entspricht die Einstufung CLP oder dem türkischen GHS?
-
Alles klar, danke Euch,
Der Türke hat inzwischen geliefert............................auf English -
Böser Türke...
Sicherheitsdatenblätter müssen in Landessprache des Empfängers geliefert werden und im entsprechenden Gültigkeitsbereich (Gerade im Umweltschutz gibt es in Deutschland ja ein paar Besonderheiten -> WGK; TA - Luft um nur 2 Beispiele zu nennen).
Sollte es sich zudem um Gefahrgut handeln (würde mich jetzt nicht überraschen), die auf dem Landweg tranportiert werden, muss ausserdem, wenn mein Kenntnisstand mich nicht täuscht, noch das SDB in der Landessprache jedes landes dabei sein, welches durchquert wird. (korrigiert mich, falls ich da falsch lilege)
-
Herr Lehrer, ich weiss was!!!!
Thorsten: Dem Empfänger kann es doch Sch... egal sein, durch welche Länder potentielles GefGut befördert wird - also meistens jedenfalls.
Und hey: Meine Einleitung ist jetzt nicht unbedingt als seriöses Statement zu sehen - nimm's also mit Humor
In diesem Sinne
Der Michael -
noch das SDB in der Landessprache jedes landes dabei sein, welches durchquert wird. (korrigiert mich, falls ich da falsch lilege)
Wäre mir neu, denn das SDB hat im Transportrecht fast keine Verwendung. Das Unfallmerkblatt könnte hier gemeint sein, ist aber was ganz anderes.
-
Hi...
okay, Transportrecht / ADR war ich auf dem falschen Dampfer... wieder was gelernt
Das andere Thema:
Darüber ärgere ich mich in der Praxis regelmäßig - bei mir kommen auch öfter SDBs an, bei denen die Lieferanten immer nur die englische Fassung schicken. Vor allem Dingen, wenn man dem SDB ansieht, dass es in SAP generiert wurde und damit die Sprache des Ausdrucks mit 2 höchstens 3 Mausklicks (okay, auch die können in SAP mal etwas länger dauern... ) auf deutsch gestellt werden kann...
In der Regel kostet es dann ein doer 2 Telefonate, und man hat das deutsche SDB doch in den Händen.