Arbeitskorb selbst gebaut

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,
    ein Kunde von uns hat sich einen Arbeitskorb für den Gabelstapler selbst gebaut; d.h. es gibt kein CE-Kennzeichen.
    Mein Kunde sagt: "brauchts nicht, ist ja nur für den Eigenbetrieb und wird ja nicht verkauft."
    Ich bin da nach der Maschinenrichtlinie anderer Meinung, aber bin zugegeben auch unsicher ob das stimmt.
    Frage: Braucht er ein CE-Kennzeichen, oder gibt es eine Prüfstellle (z.B. TÜV) die eine solche Freigabe erteilen kann ??

    Danke für Euere Antworten.

    Horst

  • ANZEIGE
  • Moin,

    nach der Lektüre von Stephans Link sehe ich das so: Hält der Erbauer alle Vorschriften ein, nutzt den Arbeitskorb nur im eigenen Bereich und verantwortet dies so, braucht er kein CE-Kennzeichen.

    Allerdings hätte ich dabei Bauchschmerzen als Verantwortlicher, denn immerhin sollen meine Mitarbeiter die Bühne nutzen.


    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

    Einmal editiert, zuletzt von nj1964 (8. Juli 2016 um 08:41)

  • Hallo nj,

    Bauchgefühl ist immer gut.

    Vor einigen Jahren, als ich noch im technischen Bereich gearbeitet habe, hatte ich das Problem einer zu geringen Hubhöhe.
    Per Korb kam ein Mitarbeiter nicht an die Hallendecke heran. Dafür extra einen neuen Stapler kaufen? War nicht drin.

    Was also tun?
    Einen "Originalkorb" nehmen. Dieser wurde auf einen kernigen Unterbau gesetzt und somit ca. 2,50m länger. Alle Einrichtungen, wie Gabelbefestigung, Leiter, Geländer, ..........., wurden ebenfalls recht kernig ausgeführt. Alle Sicherheitseinrichtungen ebenso.
    Ok, Einzelstück und CE? Das war ein wenig zu viel. Also haben wir dann für uns eine GB gemacht, eine BA angefertigt (diese kam dann auch an die Bühne ran), Unterweisungen vorgenommen und das Ding dann auch, aber selber, geprüft.
    Restunsicherheit blieb.
    Beim nächsten Besuch der BG und der Bezirksregierung (NRW) haben wir das Ding jeweils vorgeführt und um Kritik und weitere Tipps gebeten.
    Gab es nicht. Alle fanden den Umbau gut, der ja Zweckgebunden war und haben den Einsatz abgesegnet.

    Leider habe ich keine Bilder mehr davon.
    Die Standards, wie so ein Korb auszusehen hat, findet man in den Vorschriften.

    Brauchst du allerdings nur einen Arbeitskorb ohne Extras, dann lohnt der Bau nicht. Die Dinger gibt es recht günstig.
    (Damit meine ich jetzt keine Gitterbox, die ja auch so gerne genommen wird.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • Hallo,
    ein Kunde von uns hat sich einen Arbeitskorb für den Gabelstapler selbst gebaut; d.h. es gibt kein CE-Kennzeichen.
    Mein Kunde sagt: "brauchts nicht, ist ja nur für den Eigenbetrieb und wird ja nicht verkauft."
    Ich bin da nach der Maschinenrichtlinie anderer Meinung, aber bin zugegeben auch unsicher ob das stimmt.
    Frage: Braucht er ein CE-Kennzeichen, oder gibt es eine Prüfstellle (z.B. TÜV) die eine solche Freigabe erteilen kann ??

    Danke für Euere Antworten.

    Horst

    Moin Horst,
    die Meinung, nur weil ich ein Produkt für den Eigenbedarf herstelle braucht es kein CE-Zeichen ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Auch mein Betriebsgelände befindet sich im Europäischen Markt.
    Es ist sicherlich richtig, dass ein Produkt nicht zwigend ein CE-Kennzeichen bekommt. Grundsätzlich ist eine sorgfältige Richtlinien- und Normenrecherche notwendig.

    Ich teile die Meinung von Waldmann, der Eigenbau eines Arbeitskorbes lohnt nicht immer. Spätestens wenn es um die Berechnung von Lasten, Kräften und Moment im Zusammenhang mit Anschlagpunkten für PSAgA geht, wird es sehr aufwendig und somit kostenintensiv.

    Aufgrund welcher Grundlage erfolgt die Prüfung des Arbeitskorbes gemäß BetrSichV?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Aufgrund welcher Grundlage erfolgt die Prüfung des Arbeitskorbes gemäß BetrSichV?

    .......würde ich so machen. Für mich ist/wäre der Korb ein Arbeitsmittel. Dabei auch beachten: Geländer, wie es sich gehört (also Fuß und Kniebereich), Schutz zum Staplermast hin (Eingriffschutz), Tür verriegelt, Kufenschuhe kraftschlüssig, etc., findet man bei den Staplerausbildungsunterlagen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • Hallo,
    danke für die Antworten. Ich konnte erst heute wieder reinschauen, war die letzte Woche in Gevelinghausen auf Seminar VBG.
    Ich denke, ich kann meinem Kunden jetzt weiter helfen.
    Und ja, jetzt gehts ans Praktikum, da werd ich sicherlich noch schlauer...

    Danke noch mal.

    Horst
    vom Rande der Alpen...

  • Bin auch mal wieder da ^^

    einfach mal in die BG-Vorschriften schauen betrieb von Arbeitskörben, bzw Kranfahren mit Personenkorb.

    Arbeiten mit einen Personenkorb müssen der BG im Vorfeld gemeldet werden, und die wird dann schon Fragen ob der Korb abgenommen ist oder nicht. bei nicht wird das Arbeiten wohl eingestellt werden dürfen^^


    wie NewWave bereits sagte, keine CE-Kennzeichnung erforderlich. Ich habe dies bei uns dann so gelöst. Evtl. hilft es dir weiter.
    Einen Mitarbeiter haben wir für die Prüfung beauftragt (Schlosser, Elektriker, Leitern- und Regalprüfer ....)


    Das versteh ich nun gar nicht mehr ^^ Ihr beauftragt jemanden:: ist der Mitarbeiter Ausgebildet um das alles machen zu dürfen ? ( befähigte Person)

    Und nun noch eine Überlegung: wonach schaut der Staatsanwalt zuerst?


  • Arbeiten mit einen Personenkorb müssen der BG im Vorfeld gemeldet werden, und die wird dann schon Fragen ob der Korb abgenommen ist oder nicht. bei nicht wird das Arbeiten wohl eingestellt werden dürfen^^

    Die Anmeldung bezieht sich auf Personenkörbe für (Turmdreh-) Kran, nicht für Flurförderzeuge.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---