Regalhersteller

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  • Hallo Zusammen,

    ich soll bei einem Kunden die Regalanlagen von dem Hersteller Alser prüfen, leider gibt es diesen Hersteller nicht mehr.

    jetzt meine Frage, gibt es einen Kollegen der eventuell Unterlagen haben oder einen Tipp wo man Unterlagen bekommen kann.

    Vielen dank

    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

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  • Hallo Harald,

    eventuell bekommst Du bei Elvedi noch Infos, die haben afaik einen Teil der Produktion übernommen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin Harald,

    Elvedi sagt: 100% kompatibel.

    http://www.materialfluss.de/lager-und-komm…e-im-sortiment/

    Würde für mich bedeuten: Die Dinger sollten gleich sein. Beim zuständigen AD einmal versuchen, bzw. nach geeigneten Anleitungen, Zeichnungen, etc. suchen. Evtl. einen Gebrauchtverkäufer kontaktieren. Die Regale werden gebraucht oft und viel in der e-Bucht angeboten. Vielleicht gibt es für den "Kaufinteressenten", der sich ja vorab ein Bild machen möchte, Unterlagen als Kopie? :rolleyes:

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Kollegen, danke für die Infos

    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

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  • Hallo Harald,

    wieso benötigst Du für die Regalprüfung Unterlagen des Herstellers? In der DIN EN 15635 findet sich diesbezüglich kein Hinweis. Wo hast Du nur Deine Ausbildung gemacht?

    Ich zitiere aus dem Fachbuch „Regalprüfung nach DIN EN 15635“. Dort heißt es u.a.:
    4.1.4 Aufgaben des Regalprüfers
    Die Aufgaben des Regalprüfers sind in der Norm DIN EN 15635 nicht definiert. Sie lassen sich jedoch aus den darin zu entnehmenden Angaben wie folgt beschreiben:
    In den Aufgabenbereich des Regalprüfers fallen die Feststellung, Bewertung, Kennzeichnung und Dokumentation aller Beschädigungen und Mängel, gleichgültig ob diese kurzfristiger, lang­fris­ti­ger oder grundsätzlicher Art sind.
    Ferner obliegen dem Regalprüfer die Aufgaben, die Schadensursachen zu ermitteln und den Betreiber über zweckdienliche Maßnahmen zu beraten, um einer Wiederholung der Schäden vorzubeugen.

    Zu den Aufgaben des Regalprüfers gehört nicht, die Statik eines Regals zu beurteilen! Dies ist die Aufgabe eines Statikers.
    Mängel kurzfristiger Art finden sich u.a.: ...
    Mängel langfristiger Art finden sich u.a.: ...
    Zu Mängeln grundsätzlicher Art zählen u.a.: ...

    Die Bewertung von Schäden an Stützen und Aussteifungselementen erfolgt nach Ziffer 9.5 der Norm DIN EN 15635 nach einem dort festgelegten Messverfahren. Dazu sind vertiefte Kenntnisse der DIN EN 15365 erforderlich. Ferner gibt es zahlreiche Beschädigungen, die in der Norm nicht erwähnt werden. Hier ist der Sachverstand des Prüfers gefragt.

    Für all diese Aufgaben sind meines Erachtens keine Unterlagen des Herstellers erforderlich. Ist zum Beispiel ein Regalbelastungsschild nicht mehr vorhanden, dass gilt dies als Mangel und ist im Prüfprotokoll zu vermerken.
    Der Regalprüfer muss vorrangig bleibende Verformungen, Mängel, sicherheitswidrige Zustände feststellen. Die Lösung bzw. Beseitigung der Feststellungen ist nicht Aufgabe des Regalprüfers, sondern die des Regalbetreibers.

    Viele Grüße
    Maurus

    4 Mal editiert, zuletzt von Maurus (14. Juli 2016 um 16:38)

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  • Hallo Maurus,
    das sehe ich anders!

    Was ist wenn der Hersteller andere Forderungen stellt, wie Prüfe ich die Befestigung, die Schrägstellung und den Aufbau überhaupt wenn ich nicht weiß was der Hersteller fordert! Wie ist es mit den Aushebesicherungen, müssen eine oder zwei vorhanden sein oder gibt es eventuell sogar Schrauben die der Herstellen vorschreibt.
    Die DIN ist toll aber die Herstellerangaben gehen vor.


    Wenn ich nix habe prüfe ich nach DIN, klar besser als nix aber schlechter als Herstellerunterlagen

    Gruß Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
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  • Moin,

    ist es nicht auch eine Aufgabe des Prüfers zu prüfen, ob bspw. der Aufbau so ist, wie der Hersteller es wollte, bzw. verlangt hat?

    Oder, ist die hübsche Elektroinstallation mit angebohrten Rohren an den Traversen jetzt Original oder nicht?
    Oder wie checke ich Ketten des Antriebes bei fahrenden Archivregalen? Ein gutgemeinter Tipp zur Fettung der völlig trockenen Dinger kann grundverkehrt sein.
    Einige Dinge braucht der Prüfer schon an Wissen. Klar, Einfache Palettenregale hat er sicher zu Hunderten gesehen. Da braucht er kein Spezialwissen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,


    Zitat: ist die hübsche Elektroinstallation mit angebohrten Rohren an den Traversen jetzt Original oder nicht?
    Oder wie checke ich Ketten des Antriebes bei fahrenden Archivregalen? Ein gutgemeinter Tipp zur Fettung der völlig trockenen Dinger kann grundverkehrt sein.

    das sind keine Aufgaben eines Regalprüfers!!!!! Diese Themen behandeln die Wartungstechniker des Herstellers oder die Instandsetzer des eigenen Betriebes. Ein Regalprüfer soll sichtbare Mängel erkennen und nicht die Technik bewerten das kann er von seiner Ausbildung auch nicht damit ist er überfordert es sei den Du beschäftigst einen Supertechniker vielleicht einen Bachelor.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo Sturm,
    Das sehe ich aber ganz anders.

    Der Regalprüfer muss die Regale prüfen und zwar in gesammten, es geht darum ob die Regale sicher sind und da ist der Aufbau ein ganz grosser Punkt.

    Wenn ich nur verbogene Traversen zählen muss, habe ich bisher etwas falsch gemacht

    Gruss Harald

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  • Moin Hans-Jürgen,

    die Installation (elektrisch korrekt) als solches ist dem Regalprüfer relativ egal, aber wird sie vielleicht angebohrt oder sitzt sie auf Caddy-Schellen? Jedes Löchlein schwächt Press-Profile, die nicht zu dick sind, in ihrer Statik. Jede angeschraubte Rückwand bei einem Außenregal (in jedem Baumarkt zu sehen) gibt eine tolle Windlast ab, ein aufgesetztes Dach ebenso. Die Montage des Regales auf Pflastersteinen mag ja auch niedlich aussehen, weil dafür eigene Löcher gebohrt wurden.
    Das kann man fortsetzen.

    Ergo muss der Prüfer wissen, ob das Regal korrekt aufgebaut wurde, was dazugehört und kann dann prüfen. Wenn er jetzt noch hyperaktiv wäre, dann sollte er sich sogar irgendwie das Bodenfundament anschauen. Lose eingesetzte Pflastersteine sind auch nicht lustig.

    Übertrieben? Zu pingelig?
    Bitte bedenken: Das sind Mörderteile und die können auch etwas unter sich begraben.

    Der Unterschied der Prüfer liegt in dieser Pingeligkeit. Einfach ist, vorbeilaufen, gucken und Bericht per App drucken.
    Sorry, das möchte ich so nicht.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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    (kölsche Zuversicht)

  • So sehe ich das auch

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  • Moins,

    klar geregelt in der GUV-I 5166 unter Punkt 5.1: Wurde das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut? Somit ist die Situation klar.

    Der Unterschied besteht in der internen Prüfung von eigenen die das Regalsystem kennen.

    Punkt 4
    So ist es für die interne Prüfung zum Beispiel nicht erforderlich,
    zu kontrollieren, ob das Regal nach Montageanleitung aufgebaut ist, wenn die Regalgeomet-
    rie (Fachhöhen, Spannweiten) nie verändert wird.

    Was passieren kann, passiert!

  • Punkt 4
    So ist es für die interne Prüfung zum Beispiel nicht erforderlich,
    zu kontrollieren, ob das Regal nach Montageanleitung aufgebaut ist, wenn die Regalgeomet-
    rie (Fachhöhen, Spannweiten) nie verändert wird.

    .........und wie weiß der Außenstehende, dass hier nie etwas verändert wurde, wenn er nicht alle Bedingungen kennt?
    (Zur Regalgrundausstattung gehört keine blaue Glaskugel.)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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    (kölsche Zuversicht)

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  • Oder wie checke ich Ketten des Antriebes bei fahrenden Archivregalen? Ein gutgemeinter Tipp zur Fettung der völlig trockenen Dinger kann grundverkehrt sein.

    das sind keine Aufgaben eines Regalprüfers!!!!!

    Übersehen, sorry.

    Wir haben bspw. Aktenarchive. Diese bestehen aus fahrenden Regalen (FOREG). Alles per Handantrieb. Bei der Inspektion gehört das Verfahren mit dazu, ich komme sonst an die einzelnen Stationen nicht ran. Dabei kontrolliere ich Fahrschienen (im Boden eingelassen) auf Fremdkörper mit. Der Fahrantrieb, der mittels Handrad und Ketten funktioniert, wird auf Leichtgängigkeit, Sauberkeit und Nicht (!)-Fettung kontrolliert. Das gehört bei dem Regal, neben der eigentlichen Regalprüfung mit hinzu und ist nur eine Kleinigkeit von nicht mal zwei Minuten.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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    (kölsche Zuversicht)

  • .........und wie weiß der Außenstehende, dass hier nie etwas verändert wurde, wenn er nicht alle Bedingungen kennt?
    (Zur Regalgrundausstattung gehört keine blaue Glaskugel.)

    Bei Punkt 4 handelt es sich um interne Mitarbeiter, die die entsprechende Befähigung haben und die Anlagen kennen.

    (Die internen Prüfungen werden in aller Regel durch betriebszugehöriges Personal durch-
    geführt. Auch sie müssen – entsprechend ihrer Prüfaufgabe – den Anforderungen an eine
    befähigte Person genügen. So ist es für die interne Prüfung zum Beispiel nicht erforderlich,
    zu kontrollieren, ob das Regal nach Montageanleitung aufgebaut ist, wenn die Regalgeomet-
    rie (Fachhöhen, Spannweiten) nie verändert wird.)

    Zur befähigten Person, ich denke wir wissen alle was eine Person befähigt =>

    Die regelmäßigen Prüfungen sind durch eine befähigte Person durchzuführen. In der techni-
    schen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 wird gefordert, dass die befähigte Person über
    Fachkenntnisse verfügen muss. Diese Fachkenntnisse muss sie durch eine abgeschlossene
    Berufsausbildung, durch Berufserfahrung sowie durch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im
    Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstands und eine angemessene Weiterbildung
    erworben haben. Ebenso darf die befähigte Person bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen
    Weisungen unterliegen und darf wegen dieser nicht benachteiligt werden.
    Diese Anforderungen erfüllen zum Beispiel qualifizierte und erfahrene Monteure der Herstel-
    ler und Wartungsfirmen sowie entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers.

    Für Außenstehende gebe ich dir recht, da ist nach Punkt 5.2 zu verfahren, denn wie du schon sagtest der Kollege hat ja keine funktionstüchtige Glaskugel.

    Aber wie ich finde, so eine Glaskugel wäre schon ein tolles Tool, wobei denn auch nichts mehr verschleiert ist und es rechtlich schwer wird^^.

    Was passieren kann, passiert!

  • Nach der DIN EN 15635 ist es Aufgabe des Regalbetreibers zu prüfen und zu bestätigen, dass Regale entsprechend der Spezifikation des Herstellers betrieben werden. Dazu gehört die Montage ebenso wie die bestimmungsgemäße Verwendung der Regalanlage. Angaben hierüber sollten in der Betriebsanleitung zu finden sein. Im Übrigen zählt die Montage- bzw. Aufbauanleitung als Bestandteil der Betriebsanleitung.

    Die Überprüfung und Einhaltung der Regal-Spezifikation war den Normverfassern so wichtig, dass in der DIN EN 15635 das Wort Spezifikation 21 x genannt wird.

    In Bezug auf die Montage ist in der Norm folgendes bestimmt: Nach Beendigung der Montage sollte eine formale Montageüberprüfung von einer erfahrenen Person durchgeführt werden.
    Außerdem ist dem Kunden ein formelles, von einer autorisierten Person signiertes Übergabezertifikat zu überreichen, welches bestätigt, dass die Montage nach festgelegtem Standard abgeschlossen worden ist.

    In der Praxis wird ein Regalprüfer nach der Montageanleitung erst dann fragen, wenn er Zweifel an der fachgerechten Montage hat. Solche Zweifel können sich z.B. ergeben

    • in Bezug auf die Befestigung (Bodenplatte, Bodenanker, Erdnägel, Wandbefestigung, Untergrund)
    • bei Änderungen durch den Betreiber (Aufstockungen, Einbau von Fachböden, Bohrungen für Elektroinstallation oder für die Befestigung von Durchschubsicherungen/Rückwände)
    • bei Instabilitäten (Schaukelbewegungen in Trägerlängsrichtung)

    Ist zum Zeitpunkt der Prüfung eine Montageanleitung nicht vorhanden, so ist dies im Prüfprotokoll zu vermerken. Es ist dann Aufgabe des Regalbetreibers, diese zu besorgen.

    Hans-Jürgen (Sturm) hat völlig Recht. Es ist nicht Aufgabe des Regalprüfers zu prüfen, ob ein Kettenantrieb geschmiert ist. Dies ist Aufgabe der Wartung bzw. des Service. Welcher Prüfer (TÜV, DEKRA, GTÜ) würde bei der Hauptuntersuchung prüfen, ob das Getriebe des Pkw ausreichend gefettet ist?

    Viele Grüße
    Maurus

    2 Mal editiert, zuletzt von Maurus (15. Juli 2016 um 13:10)

  • Und genau deswegen suche ich die Unterlagen. Ich mache das weil der Kunde mir das bezahlt.

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
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