Kranschein Auszubildende

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  • Hallo zusammen,

    wie macht ihr das mit Kranausbildung für Auszubildende , die schon über 18 Jahre alt sind ? Lasst ihr zu, dass sie die Ausbildung erhalten ? Ich kenne eine Firma, die die Azubis gründlich unterweist und auch praktische Übungen macht, die Azubis dann aber nur unter Aufsicht am Kran arbeiten lässt !!

    Gruß aus dem Schwabenland

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  • Ein Blick in die DGUV Vorschrift 52 beantwortet deine Frage.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Na ja, A_B ich würd sagen Thema verfehlt.
    Die Frage lautete ja wie es woanders gehandhabt wird, und nicht ob die BGV D6 eingehalten wird, man kann ja z.B. Azubis von vornherein ausschließen.

    Wir bilden nach § 29 Abs. 1 der DGUV 52 auch Azubis unter 18 Jahre aus.
    Gruß

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • Hallo a.meier66,

    von welchen Kranen reden wir? Für stationäre Krane in Industriebetrieben (z.B. Brückenkrane) finde ich die von Dir beschriebene Variante gut. Da sind die Abläufe auch mehr oder weniger immer die selben und es ist durchaus möglich, dass man sich tatsächlich an die Vorgabe "Kranbedienung nur unter Aufsicht" hält.
    Geht es um Turmdrehkrane auf Baustellen sollte man die Auzubis entweder richtig ausbilden lassen oder Finger weg vom Kran. Dort klappt es nicht lange, dass ein Kran nur unter Aufsicht bedient wird. Oder die Aufsicht steht an anderer Stelle...

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Moin,

    ich finde eine Ausbildung sollte nicht vom Alter eines Menschen abhängig sein, sondern vom "Reifegrad". Ein guter Play-Station-Spieler kann vielleicht besser und umsichtiger mit dem Hallen-Kran umgehen, wie der 5x -Jährige?

    Parallel dazu gibt es in der Staplerausbildung eine Öffnungsklausel. Da sollten die Fahrschüler auch 18 sein, Ausnahme: Lehrlinge aus dem Lagerbereich. Wenn also der angehende Fachlagerist mit 16 seine Ausbildung macht, ist das ok. Sein Kumpel aus dem Büro muss aber noch warten.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo zusammen,

    in der Durchführungsanweisung zur DGUV 52 ist das doch geregelt:


    Zu § 29 Abs. 1 Nr. 1:
    Die Vorschrift lässt den Einsatz jüngerer Personen als 18 Jahre zu Ausbildungszwecken unter
    Anleitung und ständiger Aufsicht durch erfahrene Personen zu.

    Bei den unter 18 jährigen darf man die G20 & 25 nicht vergessen nachzuholen.

    Viele Grüße von Frank