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  • Hallo Gleichgesinnte, laut Abschnitt 6 der ASR A4.1 „Technische Regeln für Arbeitsstätten Sanitärräume ASR A4.1“ werden Waschräume in

    • Kategorie A (mäßig schmutzenden Tätigkeiten),
    • Kategorie B (bei stark schmutzenden Tätigkeiten) und
    • Kategorie C (bei sehr stark schmutzenden Tätigkeiten, ….) eingeteilt.

    Gibt es Konkretisierungen, KOmmentare oder Erfahrungswerte, wie die Kategorien A, B und C differenziert werden. Wie sind die subjektiven Begriffe zu definieren? Was heißt "mäßig"?. Gruß Uwe

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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  • Moin Uwe,

    eine Definition ist mir noch nie untergekommen. Als stark schmutzende Tätigkeit wird aber z.B. das Hantieren mit Beschichtungstoffen in der Holz- und Metallindustrie angesehen. Öle und Fette werden wohl auch als stark schmutzend angesehen. Ich würde die Kategorien abhängig von der Häufigkeit der Verschmutzung, der betroffenen Körperfläche und dem Grad der Anhaftung definieren.

    Ein Drücker, der nur ein Lasermultifunktionsgerät bedient, kommt ab und an mit Tonerstaub in Berührung. Ein Drucker alter Schule, der Farben umfüllen muss, die an der Haut anhaften und nicht so leicht zu entfernen sind, ist schon eine andere Baustelle.

    mäßig schmutzend = temporär auftretend, überschaubare Körperpartien, leicht abzuwaschen, keine PSA
    stark schmutzend = öfters auftretend und/oder größere Körperpartien, Abwaschen erfordert einen erhöhten Aufwand
    sehr stark schmutzend = unvermeidbar bei der Arbeit und häufig, Abwaschen geht ohne bestimmte Mittel gar nicht

    Dazu kommt dann noch der, ich nenne es jetzt mal "Schmutzgrad"

    Abfallentsorgung Altpapier = mäßig
    Abfallentsorgung Rest-/Biomüll = stark
    Tierkörper entsorgen = sehr stark

    Es kommt ja nicht nur auf den Grad der Verschmutzung an, sondern auch darauf, womit verschmutze ich mich? Ob eine Erzieherin in Fingerfarbe wühlt oder in Erbrochenem oder Kot, sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

    Für mich ist das Ganze ein Konglomerat aus Häufigkeit, Ausmaß der betroffenen Körperpartien, Anhaftung der Verschmutzung, Ekelfaktor, gesundheitliche Gefahren. Insofern gibt es meines Erachtens keine klare Abgrenzung der einzelnen Stufen. Wahrscheinlich nicht das, was Dü hören wolltest, aber so sieht es von meiner Warte aus.

    Ich habe diesen Bereich bei unseren Jungs von der Feuerwehr, insbesondere in der Werkstatt. Mal schnell am Fahrzeug rumgeschraubt, Hände versaut - kurz Wasser und Seife=mäßig.

    Kraftstoffwechsel

    Benzin - leichte Verschmutzungen und größtenteils wasserlöslich
    Diesel - nicht wasserlöslich und durch den Ruß stark anhaftend, nix mehr mit Seife und Wasser.

    Gleiche Tätigkeit unterschiedliche Verschmutzungsgrade.

    Bremsenwechsel

    Das bischen Bremsstaub - kein Thema.
    In Verbindung mit Schmierstoffen, mit denen man in Kontakt kommt. Wieder nicht ganz so einfach, das Zeug von der Haut herunter zu bekommen.

    Stäube an sich - meistens kein Thema. Stäube mit einem "Bindemittel" was die Anhaftung an der Haut fördert - schwieriger.

    Was ich sagen will: Du kannst viele Tätigkeiten keiner dieser Stufen zuordnen, da zu viele Faktoren mit hineinspielen, ob es sich jetzt um a,b oder c handelt. Da wird in vielen Bereichen eine Einzelfallbeurteilung erforderlich sein.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi Frank, danke für deine Antwort. Sie wird mir nicht helfen. Bei uns taucht die Frage auf, ab wann wir unseren Service- Monteuren (die meist in den Arbeitsstätten unserer Kunden arbeiten) einen Duschraum/ Waschraum zur Verfügung stellen müssen. Das sind Handwerker in den verschiedensten Gewerken, sie machen alle Aufgaben, die in Gebäuden anfallen. Da gibt es auch schon mal schmutzige Tätigkeiten, z. B. beim Filterwechsel in einer Klimaanlage. Es geht weniger darum das wir das als Arbeitgeber nicht wollen, sondern eher darum, wie wir das machen sollen/ könnten. Ich weiß derzeit nicht, wie ich unsere Kunden dazu "verdonnern" könnte für unsere Servicetechniker solche Räume vorzuhalten. Ich glaube nicht mal, das wir da einen rechtlichen Anspruch haben. Deshalb wollte ich mich dieser Sache erst einmal fachlich widmen und in den Netzwerken nach Erfahrungen fragen. VG Uwe

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • Hallo Uwe,

    erst mal vorweg: Mir ist keine eindeutige Definition, bzw. Regelung im Rahmen des Arbeitsschutzes, ab wann eine Tätigkeit als stark schmutzend einzustufen ist bekannt. Dies ist in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Für Kategorie C werden ja einige Beispiele genannt.

    Nimmt man die Schmutzzulage als Orientierung, findet man wenigstens ein paar Beispiele (z.B. Arbeiten in Zusammenhang mit Fetten, Rauch, Ruß, Öle, Teer und dergleichen; Verstaubung; Verschlammung; Kesselreinigung). Ob sich die Verunreinigung leicht entfernen lässt spielt keine Rolle. Entscheidend ist dabei das Ausmaß und die Gefährdung.

    Das eure Mitarbeiter nicht mal eben nach dem Dienst in die Firma fahren können weiß ich, aber deswegen sehe ich trotzdem keinen Anspruch auf eine Dusche bei dem Kunde. Es kommt ja auch auf eure Verträge an, eventuell sind dort Vereinbarungen enthalten? Bekommt der MA denn die Möglichkeit Toilette und Waschräume zu nutzen, oder stellt ihr ihm einen Container?

    Gruß
    Stephan

    PS: Filterwechsel bei einer Klimaanlage würde ich in Kat A einstufen.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    wo will man da eine Messlatte ansetzen?

    Geht irgendwie nicht und ich würde es vergleichen, wie bei einer Risikoabschätzung mit Ampellösung. Da gibt es doch auch den Bereich zum Nicht-Reagieren-Können, den Bereich zum Sofort-Reagieren und den "Grau"-Bereich dazwischen, mit reagieren, irgendwann.

    Wenn ich jetzt noch geschickt, faul und kreativ bin, dann biege ich mir die Bereiche doch so, wie ich sie haben möchte. Kann keine Lösung sein.

    Beim Schmutz würde ich das enger setzen:
    Da ich auch Verschmutzungen nicht sehen könnte, wäre es doch möglich, nein besser: ist es möglich, das ich immer beschmutzt bin.
    Ergo: Schwarz und Weiß-Lösung, ohne Grau.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hi Frank, danke für deine Antwort. Sie wird mir nicht helfen. Bei uns taucht die Frage auf, ab wann wir unseren Service- Monteuren (die meist in den Arbeitsstätten unserer Kunden arbeiten) einen Duschraum/ Waschraum zur Verfügung stellen müssen.

    Moni Uwe,

    OK das war jetzt aus der ersten Frage so nicht ersichtlich. In der Verpflichtung seid erst einmal Ihr, wenn Ihr Euch dafür entscheidet, entsprechende Wasch-/Duschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Dem Kunden kann man das nicht aufdrücken, aber vielleicht in den Gebäuden, in denen die Möglichkeit besteht, eine entsprechende Vereinbarung treffen, dass Eure Leute bestehende Anlagen nutzen können.

    Ob sich die Verunreinigung leicht entfernen lässt spielt keine Rolle.

    OK, vielleicht missverständlich ausgedrückt. Die Anhaftung ergibt sich ja meistens aus solchen Dingen wie Fette, Öle, Ruß etc.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Dünkel,

    da bleibt ja noch dier Frage: Was bzw. wo ist denn die Arbeitsstätte eurer Monteure?!?! Wenn ihr ausschließlich "Außendienstler" habt, die eh, außer zur Weihnachtsfeier, nicht im Hause sind, machen Wacshräume ja keinen Sinn, oder?! Hier gilt dann auch die ASR nicht mehr.

    Wenn Sie jeden Tag in den Betrieb zurück kommen, und steigen dabei jedes mal als "Kategorie C" ins Auto...

    Wie ist denn bei euch die Lage?!?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Zusammen, interessante Sichtweisen. Dafür erst einmal schon danke....

    Michael: Es sieht bei uns folgendermaßen aus.

    Typ 1: Ja wir haben als Dienstleister auch eigene Arbeitsstätten, überwiegend Büroarbeitsplätze und wenige Werkstätten (weil wir auch EGI´s ausbilden) wo die auch Prüftafeln haben usw. Hier sind wir auch gut aufgestellt nach ASR.
    Typ 2: Servicetechniker starten morgens von zu Hause zu ihrer ersten Arbeitsstelle, die ausschließlich bei Kunden stattfinden, ein Büro oder Technikgebäude, Funktürme, Dachstandorte, einfach alle was mit Gebäudetechnik zu tun hat. Die haben eine Serviceauto mit Werkstattausrüstung, Material kriegen die entweder direkt zum Kunden geliefert (in den Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstungen- TGA) oder zu festgelegten Übergabestationen, wie z. B. an Tankstellen. Ende wieder daheim.
    Typ 3: Servicetechniker sind in Kräfte- Gruppen direkt beim Kunden eingesetzt, sofern erforderlich und vertraglich vereinbart. Arbeitsbeginn beim Kunden, Arbeitsende beim Kunden. Das sind in der Regel Rechenzentren, sensible Gebäude und Industrieanlagen wie z. B. namenhafte Autowerke usw.

    Am Ende auch mal ein sehr seltener, aber möglicher Fall, nur zum reindenken. Nicht die Regel, eher die Ausnahme: Unser Servicetechniker (ST) wird zu einer Störung gerufen, der Kunde ein großes Mobilfunkunternehmen. Der Standort ein Mietstandort des Kunden, eine denkmalgeschützte Kirche. Der ST öffnet im Turm der Kirche eine Luke um die Technik zu erreichen. Er verschmutzt sich unerwartet mit Taubenkot in nicht unerheblicher Menge. Es gibt dort keine Sanitärräume. Er kann sich nur leicht "abklopfen" im glücklichsten Fall hat er das erwartet (da in GefB. berücksichtigt) und hat noch einen Einwegoverall an und P2 Maske. Das war es aber auch. Für mich durchaus Kat. C, oder? Ist der Kirchturm Arbeitsstätte? Nach LASi LV 40 eher nicht, aber temporär für die Störungsbeseitigung definitiv ein Arbeitsplatz. Dieser Fall ist nur ein "Synonym" für alle Fälle selten Fälle wenn wie Arbeiten in stillgelegten Zechen, Silos und und und.

    Der Regelfall: Unseren Leuten werden vom Kunden Räume zur Verfügung gestellt, die nicht immer den ASR entsprechen, aber eben nicht "unsere" Arbeitsstätten sind. "Meckere" ich hier als Arbeitsschützer (wenn ich es mitbekomme) unserer Leute gerate ich in ein Spannungsfeld. Auf der einen Seite die Anforderungen des Arbeitsschutzes an uns (Arbeitgeber), auf der anderen Seite die Erwartungen des Kunden. Der sagt auch ganz schnell, ok, dann eben keine Räume, stellt euch draußen einen Pausencontainer hin .... Da gibt es dann durchaus ST die sagen, ich möge mich bitte zurückhalten, sie seinen froh das sie einen Ort haben zum zurückziehen im Sinne "besser wie gar nichts".

    Ich hoffe ich habe keinen verwirrt. In der Regel ist ein Händewaschen in Sanitärräumen des Kunden meist möglich. Einige ST haben auch Wasserkanister an Bord und Hygienepasten (Trockenseife). Aber eine Dusche eben so gut wie mit Umzugsraum wie z. B. bei einem Industrieunternehmen fast nie ....

    Übrigens für die Reinigung zu Hause (auch die Kleidung) erhalten die ST pauschale Entschädigungen. Meine Urspungsfrage ist mir deshalb sehr wichtig, da eine Objektivität kaum möglich ist ... zeigen ja auch die ersten Antworten.

    Gruß und schönen Sonntag
    Uwe

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • Hi Duenkel,

    danke für die Klarstellung.

    Also, wenn Du mal in die Definitionen /Geltungsbereich der ArbStättV (§2 Begriffsbestimmungen) schaust, dann wären die Servicetechniker MA ohne regelmäßige Arbeitsstätte. Hieraus ergibt sich m.E. eine max. sehr begrenzte Gültigkeit der ArbStättV.

    Vielleicht schaust Du mal, losgelöst vom Ursprungsproblem, nach detaillierten Regelungen für Außendienstler.

    Hilft Dir das?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    2 Mal editiert, zuletzt von MichaelD (27. Juni 2016 um 13:51)

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  • danke Michael, ich schaue mal, ich habe mein Augenmerk bisher auf "wann ist eine Arbeitsstätte eine Arbeitsstätte" gelegt unabhängig wer der Arbeitgeber ist. Ich prüfe das für mich einmal. Gruß Uwe

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513