Hallo liebe Leute,
bis zum 02.02.2015 fand sich in der BetrSichV eine Forderung nach einem abschließbaren Hauptschalter
BetrSichV Anhang 1 Punkt 2.13 "Arbeitsmittel müssen mit deutlich erkennbaren Vorrichtungen (zum Beispiel
Hauptbefehlseinrichtungen) ausgestattet sein, mit denen sie von jeder einzelnen Energiequelle
getrennt werden können. Beim Wiederingangsetzen dürfen die betreffenden Beschäftigten keiner
Gefährdung ausgesetzt sein. Diese Vorrichtungen (zum Beispiel Hauptbefehlseinrichtungen)
müssen gegen unbefugtes oder irrtümliches Betätigen zu sichern sein; dabei ist die Trennung einer
Steckverbindung nur dann ausreichend, wenn die Kupplungsstelle vom Bedienungsstand überwacht
werden kann."
In der seit 03.02.2015 gültigen BetrSichV habe ich eine entsprechende Anforderung nicht gefunden.
Bin ich blind oder ist der abschließbare Hauptschalter tatsächlich nicht mehr von der BetrSichV gefordert?
Viel Güße
Kuddel