BetrSichV - abschließbarer Hauptschalter nicht mehr gefordert

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  • Hallo liebe Leute,

    bis zum 02.02.2015 fand sich in der BetrSichV eine Forderung nach einem abschließbaren Hauptschalter

    BetrSichV Anhang 1 Punkt 2.13 "Arbeitsmittel müssen mit deutlich erkennbaren Vorrichtungen (zum Beispiel
    Hauptbefehlseinrichtungen) ausgestattet sein, mit denen sie von jeder einzelnen Energiequelle
    getrennt werden können. Beim Wiederingangsetzen dürfen die betreffenden Beschäftigten keiner
    Gefährdung ausgesetzt sein. Diese Vorrichtungen (zum Beispiel Hauptbefehlseinrichtungen)
    müssen gegen unbefugtes oder irrtümliches Betätigen zu sichern sein; dabei ist die Trennung einer
    Steckverbindung nur dann ausreichend, wenn die Kupplungsstelle vom Bedienungsstand überwacht
    werden kann."

    In der seit 03.02.2015 gültigen BetrSichV habe ich eine entsprechende Anforderung nicht gefunden.

    Bin ich blind oder ist der abschließbare Hauptschalter tatsächlich nicht mehr von der BetrSichV gefordert?

    Viel Güße

    Kuddel

    2 Mal editiert, zuletzt von kuddel (13. Juni 2016 um 10:47)

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  • Ansonsten gilt das was immer gilt , mach eine Gefährdungsbeurzeilung

    Gruss Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • @kuddel
    Von Deiner Beschreibung handelt es sich bei dem Betriebsmittel um eine Maschine. Was sagt die MSR beziehungsweise 9. ProdSV und das ProdSG?
    Wenn hier hier ein abschließbarer Hauptschalter gefordert wird ist das Stand der Technik und der ist laut BetrSichV zu berücksichtigen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • @A_B

    Es handelt sich nicht um eine neue Maschine sondern um ein altes Schätzchen (Drehmaschine aus den 70igern). Da zieht MSR, 9. ProdSV und das ProdSG nicht.

    Mit dem Hinweis auf den Anhang 1 der BetrSichV konnte die Notwendigkeit eines abschließbaren Hauptschalter unterstützt werden.

    Daher meine Frage: " Ist seit dem 03.02.2015 der abschliesbare Hauptschalter von der BetrSichV nicht mehr gefordert?"

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  • Wenn die Produktnorm einer Drehmaschine einen solchen Hauptschalter fordert ist das Stand der Technik und auch bei solchen alten Schätzchen gem. BetrSichV nachzurüsten.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Ein Bestandsschutz für offen und sich bewegende Maschinenteile gibt es nicht. Der Schutz gegen unbeabsichtigtes Einschalten muss gewährleistet sein. Der Hauptschalter soll in der Aus-Stellung abschließbar sein. Hierzu diesen Punkt in deiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen/ aufnehmen.
    Gruß Martin
    Nachtrag:

    In der DIN EN 60204 "Elektrische Ausrüstung von Maschinen (Teil 1)" wird unter
    Abschnitt 5.3 "Hauptschalter" gefordert, dass "- er muss in der AUS-Stellung abschließbar sein (z.B. durch Vorhängeschlösser)", was im direkten Zusammenhang mit Abschnitt 5.4 "Einrichtungen zum Ausschalten zur Verhinderung von unerwartetem Anlauf" dieser Norm steht

    Einmal editiert, zuletzt von martin s (13. Juni 2016 um 14:07)

  • Moin,

    es gibt keinen Bestandsschutz mehr, selbst z.B. Krananlagen fallen nicht unter Bestandsschutz... diese müssen auf Stand der Technik gebracht werden, selbst wenn man nie Unfälle mit den Anlagen hatte.

    Es existiert ein Sonderantrag aber der ist schwer durch zu bekommen.

    Was passieren kann, passiert!

  • Hallo,

    du könntest es über den §10 Abs. 4 realisieren. Ansonsten Maschinenrichtlinie mal einen Blick rein werfen.

    MfG

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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