Arbmedvv Pflicht oder nicht?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Man kann die Vorsorge nicht auf einen x-beliebigen Termin schieben, sie muss eben vor der Tätigkeit ausgeführt werden. Egal wie die Realität ausschaut, dafür darf der Arbeitnehmer nicht bluten.

    Man wird es nie erreichen hier immer gesetzeskonform zu sein. Du müsstest ja, bevor Du irgendeine Tätigkeit aufnimmst in allen tangierenden Dingen unterwiesen sein, auch das ist gesetzlich vorgeschrieben, wird in der Praxis in der Regel am Anfang einer Tätigkeit durchgeführt. Oft aber eben auch erst nachdem man schon ein paar Tage aktiv war. Manche Schulung/Unterweisung die gesammelt für mehrere Mitarbeiter erfolgt, wird dann auch einmal mehrere Monate nach Arbeitsaufnahme durchgeführt.

    Ich kenne mich bestens mit MRSA und anderen Infektionen, Keimen,Bakterien oder Sonstiger aus, da ich auch Rettungsassisten bin.

    Dann dürfte ja auch bekannt sein, dass zu manchen Berufen eben bestimmte Risiken dazugehören. Eine Vorsorge nach ArbMedVV bringt Dir hier keinerlei Risikominderung.

    Die Leute werden aber am Ende von der Arbeitsgentur gesperrt, da Sie eine Kündigung durch Verweigerung der Arbeit unter den Bedingungen herbei geführt haben.

    Ich sehe das Problem bei der Arbeitsagentur, denn da wird am Schreibtisch und oft ohne konkrete Kenntnis das Falls entschieden. Bei einer ordentlichen Kündigung innerhalb der Probezeit würde ich keinen Anhaltspunkt für eine Sperre sehen. Bei einer fristlosen Kündigung müsste man dann den Einzelfall näher betrachten. Leider dürften die Mitarbeiter der Arbeitsagentur eben auch schon oft die Erfahrung gemacht haben, dass es Kandidaten gibt, die überhaupt keine Arbeit haben möchten. Bekommen solche Kandidaten einen Job, so schauen sie eben, dass sie den Job so schnell wie möglich wieder los werden. In einem solchen Fall halte ich die Maßnahmen der AA für gerechtfertigt. Manchmal trifft es dann aber leider auch anders geartete Fälle.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Wie Ihr selber merkt, gibt es noch viele "Schlupflöcher". Ich kann es einfach nicht nachvollziehen, wie man "Hilfskräfte" ungeschult einer Gefahrensituation aussetzen kann. Zudem scheint das Arbeitschutzgesetz ziemlich weitläufig, was ich verhinderm bzw. geregelt haben will. Ich finde daran nichts Verwerfliches. Ich bin selbst zum Opfer dieser Praktikt geworden und verstehe ich keinster Weise, wie man eben Leute dieser Gefahr aussetzen kann.

    Ich wünsche dir viel Glück dabei, jedoch bezweifle ich dass du mit einem Urteil das System in Deutschland verändern wirst. Geld ist nun mal in unserer Gesellschaft wichtiger als Menschenleben und solange die Unternehmen keine existenzbedrohende Strafen befürchten müssen (siehe § 25 u. §26 ArbSchG) , werden auch weiterhin die Gesetze so ausgelegt, dass man langfristig zwar auf einem schmalen aber sicheren Weg laufen kann.