Keine ASR Prüfung bei Rolltoren mit Totmannsteureung?

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  • Guten Tag zusammen,
    ich hoffe ich bin hier in der richtigen Kategorie gelandet.

    Konkret geht es um kraftbetriebene Selektionaltore. Mir wurde ein Angebot unterbreitet, die bestehende Automatik Steuerung für die abwärts Bewegung, auf Totmannsteuerung umzubauen. Der Hintergrund dieser Maßnahme wäre eine Einsparung der Kosten für die ASR 1.7 Prüfung.

    Nun habe ich mich schon "bewustlos" gesucht, aber bis dato nichts gefunden, was diese Aussage schriftlich belegen könnte. Darum meine Frage:

    Ist es in der Tat so, das kraftbetriebene Rolltore nicht mehr wiederkehrend nach ASR geprüft sein müssen, wenn die Abwärtsbewegung AUSSCHLIEßLICH via Totmannschaltung zu erreichen ist? Wenn ja, wo finde ich den entsprechenden Text Passus?

    Wie gesagt, es geht hier ausschließlich um die ASR Prüfung - nicht um eine Wartung.

    Der Hintergrund ist der, das wir hier ein paar Selektionaltore haben, welche ausschließlich im Brandfall einer Entrauchung dienen. Diese Rolltore sind durch entsprechende Gitter auch gar nicht für den normalen Betrieb nutzbar.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Joe

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  • Hey Joe,

    die ASR spricht von mind. (!) einer Schutzeinrichtung unter 6 (1). Dazu zählt auch die Totmannsteuerung. Damit wäre der Aspekt der minimalen Sicherheit erfüllt.

    Eine Vorgabe, dass dann nicht zu prüfen ist, kann ich daraus nicht erkennen. Es mag da vielleicht auch anders sein.
    Was wird denn einer Prüfung unterzogen? Unter anderem der Lauf des Tores, der Zustand, ..., und die Schutzeinrichtungen. All das wäre nach einem Umbau ja immer noch prüfwürdig. Zumindest als Arbeitsmittel muss das Tor gem. BetrSichV geprüft werden.

    Ferner wird es vielleicht ein CE-Zeichen geben? Der Umbau erschlägt dieses dann!

    Was habt ihr also damit gewonnen?

    Und ob ihr das Ding ASR-Prüfung nennt oder wie auch immer, Prüfung bleibt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Joe,

    schau mal in die DGUV-Information 208-022. Dort findest Du den Ansatz, das die Prüfung der Schließkräfte entfallen kann:

    Es ist imo nur noch eine einfache Prüfung nach BetrSichV notwendig, die auch von "einfach" befähigten Personen ohne aufwändige Prüfeinrichtungen durchgeführt werden kann. Auch die DIN harmonisiert damit.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    es wird ja auch die Fangeinrichtung überprüft. .......g.

    Gruß Roland

    Überprüfen der Fangeinrichtung?
    Wie macht ihr dies?

    Mein Gefühl sagt mir, dass von Prüfern vor allem die Prüfung so schwierig beschrieben wird, damit niemand anderes auf die Idee kommt selber zu prüfen.

    Grüße
    flügelschraube

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  • Hallo,

    wie gar nicht. Der TÜV kontrolliert ob diese vorhanden ist und auch betriebsbereit ist.Wie haben noch ältere Antriebe im Einsatz wo diese seitloch dran sitzt. Hier sieht man ob diese ausgelöst hat oder nicht. Bei einem neuen Tor hat er diese bemängelt, weil auf dem Typenschild die Angabe gefehlt hat und er kene feststellen konnte. Hat sich aber nach Rücksprache mit dem Fachbetrieb herausgestellst daß das Typenschild falsch war, welches dann erstetzt worden ist.

    Gruß Roland

  • Überprüfen der Fangeinrichtung?Wie macht ihr dies?

    Mein Gefühl sagt mir, dass von Prüfern vor allem die Prüfung so schwierig beschrieben wird, damit niemand anderes auf die Idee kommt selber zu prüfen.

    Grüße
    flügelschraube

    Moin,

    bitte bildlich vorstellen: Ein Sektionaltor oder Rolltor, das rauf und runtergeht. Dieses Rauf und Runter erfolgt per Muskelkraft oder elektrisch/motorisch. Hierbei wird jedoch nicht das gesamte Gewicht 1:1 des Torflügels hochgezogen! Im Torsystem ist ein Gegengewicht montiert. Das kann auch eine Federspannung sein. Dieses Gegengewicht und das Gewicht des Torflügels halten sich (fast) die Waage. Jetzt reichen geringere Kräfte aus, um den Torflügel zu bewegen. Sollte der Antriebsstrang brechen, dann wird das Tor auch nicht wie ein Fallbeil runter sausen, sondern könnte leicht zugezogen werden. Das wird überprüft. Also Bremse raus und sehen, was passiert.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo!

    Wir reden aneinander vorbei.
    Selbstverständlich können Tore fallen, wenn Seile reißen, Federn brechen....
    In meinen Unterlagen lese ich von konstruktiv vorhandenen und herstellerseits nachgewiesener funktionstüchtiger Fangeinrichtung. Eine Vor Ort Prüfung wird als nicht notwendig beschrieben.
    Man müsste ja das Tor fallen lassen. Die Fangeinrichtung ist nicht für vielfachen Einsatz gedacht.

    Das unwirksam machen einer Bremseinrichtung würde ich mir nicht zutrauen.
    Wüsste auch nicht, wo das steht.

    Allgemein finden Prüfungen statt mit möglichst wenig Eingriff ins zu prüfende System. Eingriffe bergen immer das Risiko, dass die Ausgangsbedingungen nicht wieder korrekt wieder hergestellt werden. Beispiel letzter Unfall der Schwebebahn in W.

    Grüße
    Flügelschraube