Beiträge von TechnikPeine

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    Guten Tag Zusammen,

    ich möchte mich mal in diesen Thread einklinken, weil wir eine Regalprüfung hatten, bei der nach 13 Jahren ein angeblich konstruktiver Mangel bei der Aufstellung einer Regalanlage (SSI Schäfer) aufgepoppt ist.

    Konkret geht es um die Durchschubsicherungen in der Ebene Null - also am Boden. Bei den hinteren oder inneren (die Regale stehen Rücken an Rücken) Stützen der Regalanlage (auf 5000 m²), sind die Grundplatten nur mit einer Schraube am Boden befestigt. An diesen hinteren Stützen wurden im Bodenbereich zusätzlich auch noch Durchschubsicherungen montiert (fest verschraubt).

    Da die Durchschubsicherungen, wie vermutlich in jedem Betrieb, aber als Anschlag verwendet wurden, sind die Kräfte, welche auf die Durchschubsicherungen bei jedem Kontakt einwirken auf den hinteren (inneren) Ständer übertragen worden, was nach so vielen Jahren für eine leichte Verdrehung der Stütze gesorgt hat - eben weil diese nur mit einer Schraube in den Boden geschraubt wurde.

    Nun sollen alle Durchschubsicherungen im Bodenbereich von dem Ständerwerk entfernt werden und statt dessen sollen Holzbalken auf den Boden aufgedübelt werden.

    Sind Durchschubsicherungen im Bodenbereich nicht eigentlich völlig unnötig? Im schlimmsten Fall würde eine auf der gegenüber liegenden Seite eingelagerte Palette ein Stück aus dem Regal geschoben werden.

    Da bei uns aber die Gänge zwischen den Regalen so eng sind (Gerade noch Normkonform) muss die Palette beim Mitgänger Flurförderfahrzeug (wir haben keine Aufsitzstapler), bis an den Gabelbaum aufgenommen werden um diese in den Regalbereich einlagern zu können.

    Schiebt man dann die Palette in das Regal ein, ist die natürliche Begrenzung der Kontakt zwischen Gabelbaum und Regaltraverse. Ein durchschieben der gegenüberliegenden Palette wäre maximal um 2-5 cm möglich, was ich im Bodenbereich für unkritisch sehe.

    Wie seht ihr diese Situation? Gibt es normative Vorgaben für Durchschubsicherungen am Boden? Wären Holzbalken (das wären einige hundert) überhaupt eine zulässige Durchschubsicherung

    Vielen Dank für Eure Einschätzung und Rückmeldung.

    Guten Tag zusammen,
    ich hoffe ich bin hier in der richtigen Kategorie gelandet.

    Konkret geht es um kraftbetriebene Selektionaltore. Mir wurde ein Angebot unterbreitet, die bestehende Automatik Steuerung für die abwärts Bewegung, auf Totmannsteuerung umzubauen. Der Hintergrund dieser Maßnahme wäre eine Einsparung der Kosten für die ASR 1.7 Prüfung.

    Nun habe ich mich schon "bewustlos" gesucht, aber bis dato nichts gefunden, was diese Aussage schriftlich belegen könnte. Darum meine Frage:

    Ist es in der Tat so, das kraftbetriebene Rolltore nicht mehr wiederkehrend nach ASR geprüft sein müssen, wenn die Abwärtsbewegung AUSSCHLIEßLICH via Totmannschaltung zu erreichen ist? Wenn ja, wo finde ich den entsprechenden Text Passus?

    Wie gesagt, es geht hier ausschließlich um die ASR Prüfung - nicht um eine Wartung.

    Der Hintergrund ist der, das wir hier ein paar Selektionaltore haben, welche ausschließlich im Brandfall einer Entrauchung dienen. Diese Rolltore sind durch entsprechende Gitter auch gar nicht für den normalen Betrieb nutzbar.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Joe