BGR 500 Kap 2.12 Betreiben von Erdbaumaschinen_Absatz 3.16.1 Sicherheitseinrichtungen an Baggern im Hebezeugbetrieb

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  • Moinsen liebe Mitglieder.
    Es wurde heute eine spannende Frage an mich herangetragen zum oben genannten Thema die ich so ohne weiteres nicht beantworten kann.
    Ich kenne das seit Urzeiten so, das sich kein Mitarbeiter im Gefahrenbereich einer Erdbaumaschine aufhalten darf. Diese Bereiche sind auch ausreichend beschrieben.
    Hintergrund ist eine Bestellung/Neukauf eines Longfront Baggers der diese Sicherungselemente nicht hat. Laut Hersteller werden diese auch nicht benötigt.
    Damit kann er unserer Meinung nach, keine Hebezeugarbeiten durchführen.

    Jetzt finde ich in der BGR 500 Kapitel 2.12 folgende Beschreibungen dazu:


    3.16.1
    Bagger dürfen im Hebezeugeinsatz nur betrieben werden, wenn sie mit einer selbsttätig wirkenden

    • Sicherung gegen Zurücklaufen der Last,
    • Notendhalteinrichtung
      und
    • Einrichtung zur Lastmomentbegrenzungausgerüstet sind und diese Einrichtung in Funktion ist.

    So kennt man das. Jetzt steht aber im Abs. 3.16.3 folgendes:
    3.16.3
    Beim Hebezeugeinsatz von Baggern nach Abschnitt 3.16.1 entfallen die Anforderungen nach den Absätzen 3.3.1, 3.3.2 und 3.3.4.
    3.3.1
    Im Gefahrenbereich von Erdbaumaschinen dürfen sich Personen nicht aufhalten.

    3.3.2
    Der Maschinenführer darf mit der Erdbaumaschine Arbeiten nur ausführen, wenn sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten.
    3.3.4
    Ist es aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, dass Versicherte den Gefahrbereich betreten müssen, hat der Unternehmer auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen festzulegen. Abweichungen von den Abschnitten 3.3.1 und 3.3.2 sind nur unter Beachtung dieser Maßnahmen zulässig.

    Kann ich das jetzt so Interpretieren, dass wenn 3.16.1 erfüllt ist, jederzeit sich ein Mitarbeiter in diesen Gefahrenbereich aufhalten kann?
    Wenn dem nicht so ist, dann gelten 3.3.1, 3.3.2 und 3.3.4!


    Kennt sich jemand aus dieser Rund mit dieser Thematik aus? Bin für eine bis zwei Tipps echt dankbar?

    Gruß Anton H

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  • Hallo Anton,

    auch die Longfront-Bagger haben Sichrungssysteme gegen Überlast, Z.B. Liebherr LDC, Hitachi HRD. Diese sind auch dringend erforderlich, da die Longfront´s schnell an ihr zulässiges Kippmoment kommen. Anders als beim "Normalen" Bagger mit Tieflöffel, sind die Longfront´s auf Arbeiten in der Höhe ausgelegt. Der Hauptarm steht dabei leicht vorgeneigt bis senkrecht und der lange Abbruchstiel mit dem Werkzeug, wird entsprechen vertikal auf die Höhe bewegt. Schon das vorneigen des Hauptarms um ein paar Grad löst schon die Sicherungsschaltung aus. Diese Reichweite ist dann wieder abhängig vom Gewicht des Anbau-Wekzeug.

    Zusätzlich lässt sich bei diesen Abbruchbagger meist der Longfront-Ausleger, per Schnellwechsler, gegen einen Tieflöffel-Ausleger tauschen und ergibt fast wieder einen "Normalen Bagger".

    Sicherheitsabschaltungen bei Überlast sind also "normalerweise" vorhanden.

    Gruß
    Michael

  • Hallo Anton,

    im Gefahrenbereich des Baggers dürfen sich immer dann Personen aufhalten, wenn es aus betrieblichen Gründen notwendig ist, z.B. beim Kanalbau ist es anders nun mal nicht möglich. Wir hatten eine ähnliche Frage vor kurzem hier im Forum.
    Werden die Punkte nach 3.16.1 erfüllt UND der Bagger ist im Hebezeugbetrieb, müssen sich Personen im Gefahrenbereich des Baggers aufhalten... wäre auch doof wenn es verboten wäre. niemand könnte etwas anhängen, dann wäre der Einsatz recht schnell nutzlos ;)
    Es bedeutet aber nicht, dass Personen generell im Gefahrenbereich rumschwirren müssen/dürfen.
    Ob der Bagger auch ohne die Sicherungselemente betrieben werden kann, musst Du Dir vom Hersteller bestätigen lassen. Siehe auch 3.16.2

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Benutz mal die Suchfunktion. Ich hab vor nicht allzulanger Zeit die gleiche Frage gestellt.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo Damy, Bauco und Mike144
    Danke für die Antworten.
    Damy: Es ist richtig, das Long Front Bagger Sicherungssysteme haben. Diese sind/müssen gem. Maschinenbaurichtlinie vorhanden sein.
    Bauco: Auch das ist richtig. Ich finde nur diese Vorgaben in der BGR 500 sehr verwirrend. Kann man bestimmt besser ausdrücken. WIr werden jedenfalls die Geschichte weiter beäugen.
    Mike144: Werde ich machen.

    Gruß Anton H

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