Hallo Sifa-Gemeinde,
ich wälze gerade meine Unterlagen zu folgenden Them.
Flurförderzeug - innerbetrieblicher Verkehr: Darf ein MA mit der Klasse B ein Flurförderfahrzeug > 3,5 to. fahren?
Es ist wieder die Gretchenfrage, ich weiß.
Ist es ein öffentliches oder halböffentliches Gelände ist die Frage eindeutig mit Nein zu beantworten.
Jetzt gehe ich von dem Fall aus, dass der Mitarbeiter in einem geschlossen Werksgelände fährt. Der Fremdverkehr wird bewusst auf das Gelände gelassen, nachdem er sich bei dem Verantwortlichen angemeldet hat.
Ich finde in meinen Unterlagen nichts dazu, meine aber bei der Ausbildung erklärt bekommen zu haben, dass dieser Mitarbeiter den 3,8 to. Stapler halt nicht mehr fahren darf.
Ich meine mit einer innerbetrieblichen Fahrerlaubnis darf ich den Mitarbeiter weiter fahren lassen.
Ich hoffe mir kann einer Licht auf diesen Dunklen Fleck werfen.
Gruß RaBau