Eingepflanzter Defi - Gefahr durch schweißen?

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  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage zu oben genanntem Thema.
    Darf eine Person mit eingepflanztem Defibrillator schweißen? Die Schweißverfahren sind Schutzgasschweißen und Elektrodenschweißen. Hat jemand von euch Erfahrungen damit?

    Grüße ans Board

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  • Elektromagnetische Störquellen

    Geräte mit einem starken Elektromotor können Defibrillator stören. Sie erzeugen elektromagnetische Felder, die umso größer werden, je mehr Sie sich dem Gerät nähern. Halten Sie daher zwischen Ihrem ICD (implantierbarer Cardioverter Defibrillator) und diesen Geräten einen Mindestabstand ein.


    15 cm z.B. zu

    • Handy
    • Haartrocknern
    • Rasierapparaten
    • Funksendern (zum Beispiel für das Garagentor)
    • W-LAN Sendern


    15 bis 30 cm z.B. zu:

    • Lautsprecherboxen
    • Magnetmatten


    Mindestens eine Armlänge :) z.B. zu

    • Verbrennungsmotoren mit Zündkerzen (z.B. in Rasenmähern)
    • Elektrowerkzeugen wie Bohrmaschine oder Kreissäge
    • Zündspulen (z.B. in Autos)
    • Metalldetektoren (z.B. bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen)
    • Lichtbogen- und Widerstandsschweißgeräten

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    Einmal editiert, zuletzt von AL_MTSA (21. Februar 2016 um 21:31)

  • Wobei es hier auch stark auf die Schweißverfahren / Geräte ankommt. Die Armlänge ist nur ein Richtwert.
    Im zweifel immer den Hersteller der Schweißanlage mit ins Boot nehmen. Ich habe bei uns z.B eine Anlagentype wo der Hersteller generell Herzschrittmacher ( hier würde ich einen Defi zunächst einmal mit einschließen vom Risikofaktor )ausschließt für Bediener was sicher auch den Arbeitsbereich geschuldet ist

    Selbiges muss man auch bei Trägern von Prothesen beachten, die sind u.u. ebenso gefährdet

    Mfg

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Moin,

    nur mal so ein Kommentar aus der Praxis der Pacemaker-Implantation:

    Die Patienten die einen PM bekommen, werden sehr genau aufgeklärt was sie dürfen, vor allem wenn sie noch im Berufsleben stehen. Damit sollte Dir der Bechäftigte selbst Auskunft geben können.
    Was in den ersten drei Monaten wesentlich gefährlicher für die korrekte Funktion des PM ist, ist der Umstand, dass der Arm, auf deren Körperseite der PM inplantiert ist, nicht über Schulterhöhe angehoben werden darf. Denn das geht in der täglichen Bewegungsvielfalt gerne unter. Das vergisst man gerne, wenn es darauf ankommt, es gibt keine Schmersymptomatik, die begrenzen würde.
    Warum der Arm nicht gehoben werden darf?
    Die PM-Elektroden können dislozieren (aus dem Herzmuskel heruasrutschen). Es dauert drei Monate, bis die Elektroden sicher mit der Herzinnenwand verwachsen sind. Und das Herausrutschen bedeutet im schlimmsten Fall Lebensgefahr (je nach Grund für die Implantation), aber auf jeden Fall eine erneute Operation, bei der die Sonde wieder neu plaziert werden muss.

    Hardy


    P.S.: Ich habe die englische Abkürzung verwendet, weil die deutsche abschweifen ließe... :D

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

    2 Mal editiert, zuletzt von elschwoabos (22. Februar 2016 um 05:45)

  • Hallo allerseits,

    hab mal ein ähnliches Problem gehabt und 1A Unterstützung durch die BG ETEM erhalten!
    Über den messtechnischen Dienst konnte ich die Feldstärke bei uns vorhandener, relevanter Arbeitsmittel untersuchen lassen.
    Vorher hat er sich die Daten des IED (die Patienten bekommen i.d.R. so eine Art Defi-Pass) geben lassen. Die Daten hat er dementsprechend verglichen und für uns "Entwarnung" gegeben...

    Angaben des Herstellers würde ich im Vergleich dazu nur bedingt vertrauen - aus Sorge vor Regress / schlechter PR werden die das sicherlich deutlich konservativer sehen, als es in der Praxis relevant ist. Aber so lange ich überhaupt keine Daten habe muss ich mich darauf verlassen.

    Ach ja - und wenn man einen kompetenten Betriebsarzt hat, den natürlich mit ins Boot nehmen.
    Im Übrigen hat mir der Kollege der BG noch empfohlen, für diesen Fall eine "quasi personenbezogene" Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hi,

    noch ein Gedanke:
    Ist im Betrieb ein BEM implementiert, sollte der Beschäftigte um ein solches Bitten, wenn er nicht eh schon die Auslösekriterien erfüllt hat.
    Dabei lässt sich perfekt klären, was möglich ist, ob eine Umsetzung notwendig ist. Die Sifa kann hier beraten.

    Hardy

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    (Terry Pratchett)
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  • Hallo Zusammen,

    bei meinen Problem habe ich die gleichen Erfahrungen wie Thorsten allerdings mit der BGHM gemacht. Der Messtechnische Dienst und die Betreuung durch die AP der BG war super und schnell und kompetent.
    Der Patient hat uns seinen Schrittmacherpass zu Verfügung gestellt und der Hersteller hat uns bei den Messungen auch mit Rat u. Tat telefonisch beigestanden.
    In unseren Fall wurde auch eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellt.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen